Bauabschnitt 3/2


  • Westlich an den Bauabschnitt 3/1 schließt der 4,2 km lange und ca. 46,5 Mio. € teure Bauabschnitt 3/2 an. Im Herbst 2007 wurde das Planfeststellungsverfahren für diesen Bereich abgeschlossen.
  •  
  • Mit der Verknüpfung des Bauabschnitts 3/2 über die Merkurstraße an das innerörtliche Verkehrsnetz und an den in Richtung Norden anschließenden Bauabschnitt 4 einschließlich Weserquerung im Zuge des Ringschlusses der A 281 zwischen der A 1 und der A 27 erhält der Bauabschnitt 3/2 seine volle Verkehrsfunktion.

  • Auch die dringend notwendige Entlastung der Stromer Landstraße vom Durchgangsverkehr nach Fertigstellung der B 212n und deren Anschluss über die AS Bremen-Strom an die A 281 setzt die Inbetriebnahme des Bauabschnitts 3/2 voraus.

  • Die Verkehrsbelastung auf diesem Teilstück der A 281 beläuft sich auf ca. 22.000 Kfz/24h für das Prognosejahr 2015.

  • Dieser Abschnitt verläuft in einem seit Jahren freigehaltenen Korridor parallel zum Güterverkehrszentrum und in Randlage zu einem FFH- (für Grabenfische) und EU-Vogelschutzgebiet. Dieser Freihaltekorridor für die A 281 ist in seinem Querschnitt für die Aufnahme der Straße nicht ausreichend.

  • Insbesondere die notwendige Überschüttung der Trasse für die Bodenkonsolidierung bedingt einen enormen Platzbedarf und somit auch die Verlegung des Mühlenhauser Fleets.

  • Neben den hohen technischen Anforderungen aufgrund der schwierigen Baugrundverhältnisse gilt es hier insbesondere, den Belangen des Naturschutzes gerecht zu werden. So wird das neue Mühlenhauser Fleet unter Berücksichtigung ökologischer Anforderungen naturnah gestaltet und entwickelt. Der neue Gewässerlauf des Mühlenhauser Fleets weist keine langen, geraden Strecken wie das vorhandene Mühlenhauser Fleet auf, sondern viele Richtungswechsel und Bögen, um der durch den Wellenschlag geförderten Trübung entgegenzuwirken. Das neue Fleet wird vollständig an das Grabensystem des Niedervielands angeschlossen und übernimmt die ökologischen Funktionen des alten Fleets.

  • Ein Gehölzstreifen auf der aus überschüssigen Bodenmaterial hergestellten südlichen Verwallung (h = ca. 1,10 m über Gradiente) stellt eine Minimierung des Eingriffs (Landschaftsbild, Vogelschlag) dar.

  • Die Verkehrsfreigabe für diese Zulaufstrecke zum 4. Bauabschnitt ist für Ende 2013 geplant. Da in diesem Abschnitt die Autobahn von keiner Seite bei Notfallsituationen oder für Wartungsarbeiten zugänglich ist, wird der Autobahnquerschnitt in beiden Fahrtrichtungen mit einem Standstreifen ausgestattet.