- VDE - Straße
- VDE Nr. 10: A 20 Lübeck-Stettin
- VDE Nr. 11: A 2 Hannover - Berlin
- VDE Nr. 11: A 10 - Berliner Ring
- VDE Nr. 12: A 9 Berlin - Nürnberg
- VDE Nr. 13: A 38 Göttingen - Halle und A 143 Westumfahrung Halle
- VDE Nr. 14: A 14 Magdeburg - Halle
- VDE Nr. 15: A 4 Eisenach - Görlitz
- VDE 15: A 44 AS Waldkappel - AD Wommen
- VDE Nr. 16: A 71 Erfurt - Schweinfurt und A 73 Suhl - Lichtenfels
- VDE-Zubringer
- Sonstige Straßenprojekte
- City-Tunnel Leipzig
- Weitere Projekte
VDE Nr. 13: A 38 Göttingen - Halle; A 143 Westumfahrung Halle

Projektstand
208,2 km vierstreifiger Neubau (einschließlich 16,3 km A 7 in Niedersachsen und Hessen)
- 76,8 km in Thüringen und 115,1 km in Sachsen-Anhalt (davon Anteil A 143: 21,6 km)
- Investitionsvolumen: ca. 1,42 Mrd. € für Bau und Grunderwerb
Der Neubau der A 38 Göttingen — Halle ist für den Freistaat Thüringen von außerordentlicher Bedeutung. Die A 38 verbindet die Wirtschaftsräume Kassel/Göttingen im Westen und Halle/Leipzig im Osten und bildet mit Ihren Verknüpfungen an die Autobahnen A 7 und A 9 einen wichtigen Lückenschluss im deutsch-europäischen Fernstraßennetz. Darüber hinaus übernimmt sie die Funktion einer großräumigen Regionalverbindung in Nordthüringen und im Süden Sachsen-Anhalts.
In dem Abschnitt zwischen der AS Bleicherode und der Landesgrenze Niedersachsen/Hessen befindet sich der „Heidkopftunnel -Tunnel der Deutschen Einheit“ mit einer Länge von 1.724 m.

A 38 Freistaat Thüringen
- Mit der Verkehrsfreigabe des Abschnitts Breitenworbis — Bleicherode (11,9 km) am 22. Dezember 2009 wurde die letzte Lücke der A 38 geschlossen. Damit ist die Autobahn vom Dreieck Drammetal (A 7) über das Kreuz Rippachtal (A 9) bis zur AS Lützen auf einer Länge von 186,6 km durchgängig befahrbar.
A 143 Westumfahrung Halle
Der Abschnitt der A 143 vom AD Halle-Süd bis AS Halle-Neustadt über 9,0 km ist seit Oktober 2004 durchgängig befahrbar.
- Der nördliche Teil von der AS Halle-Neustadt bis zum AD Halle-Nord konnte nicht weitergeführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass trotz der vorgesehenen konfliktmindernden Maßnahmen der im Mai 2005 erteilte Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Der Planfeststellungsbeschluss ist demnach zu ergänzen.
- Zu den notwendigen Ergänzungen gehören erweiterte faunistische Untersuchungen zur Ergänzung bzw. Neufassung der FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie Erweiterung des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) durch sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das ergänzende Planfeststellungsverfahren der 1. Änderung und Ergänzung zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Mai 2005 wurde im September 2009 eingeleitet.
- Der geänderte RE-Entwurf wurde erneut zur Genehmigung vorgelegt. Der Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) liegt mit Datum vom 10. November 2010 vor.
- Aufgrund der erforderlichen Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung auf den Prognosestand 2025 sowie zwischenzeitlich erforderlichen Aktualisierung der landschaftsplanerischen Unterlagen in Bezug auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse erfolgte im Zeitraum Juni/Juli 2011 sowie Juni/Juli 2012 die Auslegung der Planunterlagen zur 2. sowie 3. Änderung und Ergänzung zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Mai 2005.
- Der Erörterungstermin mit den Trägern öffentlicher Belange sowie betroffenen Privater fand im Juli sowie September 2012 statt.
- In Thüringen ist für die gesamte Strecke die Schlussvermessung beauftragt. Für ca. 41 km liegen die Ergebnisse der Schlussvermessung vor, davon werden für 13 km die Messungsanerkennungen auf der Grundlage der vorliegenden Veränderungsnachweise abgeschlossen. In Sachsen-Anhalt werden für die A 38 auf einer Streckenlänge von 33,8 km sechs Flurbereinigungsverfahren mit insgesamt 543 Hektar Bedarfsfläche in den Bereichen der Ämter Weißenfels und Halle durchgeführt. Für die gesamte Strecke außerhalb der Flurbereinigung wurde die Schlussvermessung beauftragt. Auf einer Länge von 48,7 km liegen die Veränderungsnachweise und damit die Voraussetzungen für den Abschluss der Messungsanerkennungen vor.
