- VDE - Straße
- VDE Nr. 10: A 20 Lübeck-Stettin
- VDE Nr. 11: A 2 Hannover - Berlin
- VDE Nr. 11: A 10 - Berliner Ring
- VDE Nr. 12: A 9 Berlin - Nürnberg
- VDE Nr. 13: A 38 Göttingen - Halle und A 143 Westumfahrung Halle
- VDE Nr. 14: A 14 Magdeburg - Halle
- VDE Nr. 15: A 4 Eisenach - Görlitz
- VDE 15: A 44 AS Waldkappel - AD Wommen
- VDE Nr. 16: A 71 Erfurt - Schweinfurt und A 73 Suhl - Lichtenfels
- VDE-Zubringer
- Sonstige Straßenprojekte
- City-Tunnel Leipzig
- Weitere Projekte
VDE Nr. 13: A 38 Göttingen - Halle; A 143 Westumfahrung Halle

208,2 km vierstreifiger Neubau (einschließlich 16,3 km A 7 in Niedersachsen und Hessen)
- 76,8 km in Thüringen und 115,1 km in Sachsen-Anhalt (davon Anteil A 143: 21,6 km)
- Investitionsvolumen: ca. 1,42 Mrd. € für Bau und Grunderwerb
Der Neubau der A 38 Göttingen — Halle ist für den Freistaat Thüringen von außerordentlicher Bedeutung. Die A 38 verbindet die Wirtschaftsräume Kassel/Göttingen im Westen und Halle/Leipzig im Osten und bildet mit Ihren Verknüpfungen an die Autobahnen A 7 und A 9 einen wichtigen Lückenschluss im deutsch-europäischen Fernstraßennetz. Darüber hinaus übernimmt sie die Funktion einer großräumigen Regionalverbindung in Nordthüringen und im Süden Sachsen-Anhalts.
In dem Abschnitt zwischen der AS Bleicherode und der Landesgrenze Niedersachsen/Hessen befindet sich der „Heidkopftunnel -Tunnel der Deutschen Einheit“ mit einer Länge von 1.724 m.

A 38 Freistaat Thüringen
- Mit der Verkehrsfreigabe des Abschnitts Breitenworbis — Bleicherode (11,9 km) am 22. Dezember 2009 wurde die letzte Lücke der A 38 geschlossen. Damit ist die Autobahn vom Dreieck Drammetal (A 7) über das Kreuz Rippachtal (A 9) bis zur AS Lützen auf einer Länge von 186,6 km durchgängig befahrbar.
A 143 Westumfahrung Halle
- Der Teil der A 143 vom AD Halle-Süd bis AS Halle-Neustadt über 9,0 km ist seit Oktober 2004 durchgängig befahrbar.
- Der nördliche Teil von der AS Halle-Neustadt bis zum AD Halle-Nord konnte nicht weitergeführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass trotz der vorgesehenen konfliktmindernden Maßnahmen der im Mai 2005 erteilte Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Der Planfeststellungsbeschluss ist demnach zu ergänzen. Zu den notwendigen Ergänzungen gehören erweiterte faunistische Untersuchungen zur Ergänzung bzw. Neufassung der FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie Erweiterung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) durch sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das ergänzende Planfeststellungsverfahren wurde im September 2009 eingeleitet. Der geänderte RE-Entwurf wurde erneut zur Genehmigung vorgelegt. Der Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) liegt mit Datum vom 10. November 2010 vor.
- In Thüringen ist für die gesamte Strecke die Schlussvermessung beauftragt. Für ca. 41 km liegen die Ergebnisse der Schlussvermessung vor, davon werden für 13 km die Messungsanerkennungen auf der Grundlage der vorliegenden Veränderungsnachweise abgeschlossen. In Sachsen-Anhalt werden für die A 38 auf einer Streckenlänge von 33,8 km sechs Flurbereinigungsverfahren mit insgesamt 543 Hektar Bedarfsfläche in den Bereichen der Ämter Weißenfels und Halle durchgeführt. Für die gesamte Strecke außerhalb der Flurbereinigung wurde die Schlussvermessung beauftragt. Auf einer Länge von 48,7 km liegen die Veränderungsnachweise und damit die Voraussetzungen für den Abschluss der Messungsanerkennungen vor.
- Durchführung des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens für die A 143.
