Projektbeschreibung - Projektstand - Ausblick
A 7 Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein - AD Bordesholm
- Sechsstreifige Erweiterung von 59,8 km in Schleswig-Holstein
- Planung einschließlich Grunderwerb und Realisierung als ÖPP-Projekt (Öffentlich-Private Partnerschaft)
Die A 7 ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen innerhalb Deutschlands und gleichzeitig eine Hauptverkehrsachse zwischen den skandinavischen Ländern und Mitteleuropa. Aus diesem Grunde ist die A 7 auch Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN) und hat damit weit über die Metropolregion Hamburg hinausgehende europäische Bedeutung.
Um den wachsenden Verkehrsmengen gerecht zu werden, soll die A 7 zwischen dem Dreieck Bordesholm (A 7/A 215) und dem Elbtunnel Hamburg auf sechs Fahrstreifen in Schleswig-Holstein sowie auf sechs bzw. acht Fahrstreifen auf Hamburger Gebiet erweitert werden.
In Schleswig-Holstein ist die Realisierung in Form eines A-Modells (Betreibermodell) vorgesehen. Dabei soll der Anbau des fünften und sechsten Fahrstreifens, die Erhaltung und der Betrieb aller Fahrstreifen von einem privaten Konzessionsnehmer übernommen und finanziert werden. Als Gegenleistung wird das Gebührenaufkommen aus der streckenbezogenen Autobahnmaut für schwere LKW an den Privaten weitergeleitet. Die durch die Nutzung der PKW bzw. leichten LKW entstehenden Kosten werden in Form einer Anschubfinanzierung aus dem Straßenbauhaushalt erbracht. Nach Ablauf der Konzessionslaufzeit (30 Jahre) wird die Autobahn vom Konzessionsnehmer auf die öffentliche Hand zurück übertragen.
Um die zeit- und sachgerechte Vorbereitung des Projektes als A-Modell neben weiteren dringlichen Vorhaben sicherstellen zu können, hatte Schleswig-Holstein sich entschlossen, Mitte 2008 Gesellschafter der Deutsche Einheit Fernstraßenplanung- und -bau GmbH (DEGES) zu werden. Im Oktober 2008 wurde die weitere Planung und Bauvorbereitung der Erweiterung der A 7 und die Abwicklung des Konzessionsvertrages an die DEGES übertragen.
Die Planung der Erweiterung der Bundesautobahn A 7 in Schleswig-Holstein erfolgt in sechs Bauabschnitten. Die Planfeststellungsverfahren werden so durchgeführt, dass die Ausschreibung bzw. das Verfahren zur Konzessionsvergabe im Jahr 2011 beginnen kann. Demzufolge ist ein Baubeginn voraussichtlich 2013 möglich. Als Bauzeit sind bislang vier Jahre angesetzt. Die Entwurfsplanungen sind abgeschlossen. Die Planfeststellungsverfahren wurden eingeleitet, bzw. befinden sich in unmittelbarer Vorbereitung.
- Im Abschnitt 1, AD Bordesholm – AS Neumünster Nord, wird der Planfeststellungsbeschluss erwartet.
- Die Planungsunterlagen des Abschnittes 4, AS Bad Bramstedt – AS Kaltenkirchen, sowie des Abschnittes 6, AS Quickborn – Landesgrenze Hamburg, haben in den jeweils betroffenen Gemeinden zur Einsicht ausgelegen.
- Abschnitt 2 wird im Juli 2010 eingeleitet, die Abschnitte 3 und 5 folgen im August 2010.
- Im Rahmen einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird die konventionelle Beschaffungsvariante mit der Umsetzung als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP-Projekt) verglichen.

