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B 167/B 158: Ortsumgehung Bad Freienwalde (West) In Planung

Neubau der Ortsumgehung Bad Freienwalde

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Daten und Fakten

  • Gesamtlänge: ca. 6,0 km

Projektbeschreibung

Die Bundesstraße B 167 verbindet die überregional bedeutsamen Städte Frankfurt (Oder), Neubrandenburg und Stralsund/Greifswald mit den regionalen Zentren Seelow, Bad Freienwalde und Eberswalde und bindet diese an die Autobahnen A 11 und A 12 an. In Bad Freienwalde kreuzt die B 167 die ebenfalls stark befahrene Bundesstraße B 158. Insgesamt rollen täglich fast 11.000 Fahrzeuge auf beiden Bundesstraßen durch die Innenstadt, darunter zahlreiche Lkw.

Der Neubau der B 167 Ortsumgehung Bad Freienwalde ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf eingeordnet. Sie ist die zentrale Verknüpfung zwischen der in Ost-West-Richtung verlaufenden B 167 und der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden B 158. Als vollständige westliche Ortsumgehung von Bad Freienwalde trägt die Ortsumgehung zur Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt und damit zur Sicherung des Status als Kurstadt und Heilbad bei. Der Verlauf der Trasse ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Freienwalde enthalten.

Vorteile für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer

  • Entlastung der Kurstadt Bad Freienwalde vom Durchgangsverkehr
  • Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Innenstadt
  • Erhöhung der Verkehrsqualität und Verbesserung der Anbindungen von Stadt und Region an die Zentren im Umland sowie die Metropolregion Berlin
  • Beitrag zur langfristigen Sicherung des Status als Kurstadt

 

Zeitplan

Voraussichtlicher Beginn Planfeststellungsverfahren

Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Erstellung und Abstimmung des Vorentwurfs und „Gesehenvermerk“ durch das Bundesverkehrsministerium

Erstellung der Genehmigungsunterlagen, Begründungen und begleitenden Berechnungen und Gutachten für das Planfeststellungsverfahren

Projektübernahme durch DEGES

Linienbestimmung

Das MIL hat mit Schreiben vom 18. März 2011 die Linienführung der Vorzugsvariante bestimmt.

Projektstand

Die DEGES hat im Februar 2019 mit der Entwurfsplanung für den Neubau der Ortsumgehung Bad Freienwalde begonnen. In dieser Planungsstufe erfolgt eine Optimierung des mit der Linienbestimmung festgelegten, raumordnerisch verträglichen Trassenkorridors unter technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten. Im Zuge der Entwurfsplanung wurden die Lage und Höhe der Trasse sowie alle relevanten technischen Details definiert. Weiterhin werden umwelt- und naturschutzfachliche Belange untersucht und im Rahmen einer landschaftspflegerischen Begleitplanung Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt.

Zur Ermittlung der notwendigen Grundlagen waren im Untersuchungsgebiet verschiedene Vorarbeiten erforderlich. Bis Ende Februar 2019 fanden Vermessungsarbeiten in einem Trassenkorridor statt, der deutlich breiter als die geplante Ortsumgehung ist. Dies ist notwendig, um beispielsweise die Wiederanbindung kreuzender Straßen und Wege sowie Lärmschutzmaßnahmen planen zu können. Dazu wurden auch Gebäude im Untersuchungsgebiet aufgenommen. Ende Februar 2019 begannen zunächst Kampfmitteluntersuchungen, im April 2019 dann die Bodensondierungen.

Im Januar 2020 wurde der Grobentwurf beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegt und von diesem im Februar 2021 genehmigt. Der Grobentwurf stellt eine Weiterentwicklung der Vorzugsvariante aus der Linienbestimmung im Jahr 2011 dar. Er berücksichtigt eine Vielzahl der zwischenzeitlich neu entstandenen Zwangspunkte für die Planung. Unter anderem konnte die ursprünglich geplante Trasse nicht genutzt werden, da auf dieser ein Umspannwerk gebaut wurde.

Linienverlauf

Nach dem derzeitigen Stand der Planung beginnt die neue Ortsumgehung unmittelbar südlich der Siedlung Waldstadt. Sie quert im Bereich Hammerthal die vorhandene B 167 und schwenkt von dort Richtung Osten in die Oderniederung. Nördlich von Bad Freienwalde wird die Ortsumgehung an der Schiffmühler Kreuzung wieder mit der B 158 verknüpft.

Durch die Optimierung der Linienführung konnte erreicht werden, dass besonders schutzwürdige Fauna-Flora-Habitate (FFH-Gebiete) nicht durchquert werden müssen. Baubedingt sowie nach Inbetriebnahme der Strecke sind direkte oder indirekte Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt möglich. Diese werden im Rahmen der weiteren Planung noch genauer untersucht. Dabei werden auch Maßnahmen entwickelt, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten oder an anderer Stelle auszugleichen. Ebenfalls werden im Zuge der weiteren Planung die Berechnungen zum Lärmschutz vertieft.

Die exakte Lage und Ausgestaltung der geplanten Ortsumgehung wird erst im Planfeststellungsverfahren festgelegt. Dieses soll im Jahr 2026 eingeleitet werden. Im weiteren Planungsverfahren wird die DEGES das Gespräch mit Betroffenen und Interessierten fortsetzen und so den frühzeitigen, kontinuierlichen Dialog und die Bürgerbeteiligung ermöglichen.

Fragen-Antworten-Katalog zu der Ortsumgehung Bad Freienwalde

Hier finden Sie ausgewählte Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner und die Antworten der DEGES zur B 167 Ortsumgehung Bad Freienwalde.

Wie werden die Schutzgüter und Kriterien in der Linienbestimmung gewichtet? Muss nicht das Schutzgut Mensch über allen anderen stehen?

Die Schutzgüter sind im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt.
Hinsichtlich der Umweltauswirkungen werden alle Schutzgüter unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen untereinander getrennt betrachtet. Grundsätzlich werden zunächst alle Schutzgüter gleich gewichtet.

War die DEGES für die Planung vor Ort in Bad Freienwalde oder wurde diese vollständig aus Berlin ausgeführt?

Das Planungsteam der DEGES und die beauftragten Ingenieur- und Planungsbüros waren mehrfach vor Ort. Sie haben sich intensiv mit den Schwerpunkten und Konfliktpunkten der Planung beschäftigt. Die örtlichen Verhältnisse, auch und insbesondere im Hammerthal, sind den Planern und Experten genau bekannt.

Welche Schutzgebiete werden für die geplante Linienführung in Anspruch genommen und wie wird die Inanspruchnahme kompensiert?

Eine direkte Inanspruchnahme des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 wurde durch eine Trassenoptimierung vermieden. Aufgrund der Annäherung an Natura-2000-Gebiete kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund werden zum RE-Vorentwurf für folgende Schutzgebiete FFH-Verträglichkeitsprüfungen aufgestellt:


• FFH-Gebiet „Sonnenburger Wald und Ahrendskehle“

• FFH-Gebiet „Oderbruchrand Bad Freienwalde“

• Vogelschutzgebiet „Mittlere Oderniederung“

• FFH-Gebiet „Fledermausquartier Haus Bethesda“


Für das FFH-Gebiet „Fledermauswinterquartier Schießgang“ erfolgt zunächst eine FFH-Vorprüfung. Sollten im Ergebnis dieser Vorprüfung erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebiets nicht mit Gewissheit ausgeschlossen werden können, erfolgt auch hier eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Unabhängig davon wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan er-arbeitet, in dem auch die notwendigen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dargestellt werden.

Warum wird von der B 167 Ortsumgehung gesprochen und nicht von der B 158 Ortsumgehung?

Der vollständige Titel des Projekts in der Planung lautet B 167/B 158 Ortsumgehung Bad Freienwalde West. Die Bezeichnung wird in der Kommunikation teilweise auf B 167 Ortsumgehung Bad Freienwalde verkürzt. Dies liegt in der Historie des Projektes begründet, da das Raumordnungsverfahren und die Linienbestimmung sich im Wesentlichen mit einer Neuordnung des Streckenverlaufs der B 167 beschäftigt haben. Durch die Ortsumgehung wird die Innenstadt von Bad Freienwalde von den Durchgangsverkehren auf beiden Bundesstraßen entlastet.

Sind die „alte“ B 167 und die Straßen in den umliegenden Ortschaften ausreichend für den Umleitungsverkehr bei Sperrungen während der Bauzeit?

Da es sich um ein Neubauvorhaben handelt, sind keine weiträumigen Umleitungen erforderlich. Lediglich an den Verknüpfungen mit dem vorhandenen Straßennetz kann es zu zeitweiligen Sperrungen und provisorischen Verkehrsführungen kommen.
Die Planung der Baudurchführung erfolgt erst in einer späteren Planungsstufe.

Welche Grundstücke sind im Hammerthal betroffen? Wie wird die Zufahrt zu dem abgetrennten Teil des Hammerthals gewährleistet?

Die Planungen befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium. Zur genauen Betroffenheit der Grundstücke kann deshalb derzeit noch keine detaillierte Auskunft gegeben werden. Die Grundstücke werden auch nach dem Bau der Ortsumgehung erreichbar sein.
Vorhandene Wegebeziehungen werden nicht unterbrochen.

Wird es an der neuen B 167 einen Radweg geben? Wird ein Radweg von Bad Freienwalde in Richtung Falkenberg/Mark errichtet?

Entlang der Ortsumgehung ist gegenwärtig kein Radweg geplant. Die Ortsumgehung dient der Abwicklung des großräumigen Durchgangsverkehrs. Die kleinräumige oder auch touristische Erschließung soll über bestehende Wegeverbindungen abgewickelt werden. Radwege an Neubauten von Bundesstraßen werden angelegt, wenn ein Bedarf zu erkennen ist (Fragen der Schulwegsicherung, Lückenschlussfunktionen zur Unterstützung von Mobilitätsketten, die Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen, die Anbindung an Bahnhöfe, Lückenschluss touristischer Radfernrouten usw.). Diese Funktionen sollen jedoch durch die bestehenden und geplanten Radverkehrsverbindungen im Planungsgebiet übernommen werden.

Die Planung des Radwegenetzes, wie beispielsweise auch der Verbindung Bad Freienwalde – Falkenberg, wird durch die regionalen Planungsträger realisiert.

Wird die Gartenanlage am Freienwalder Landgraben durch die Bauarbeiten direkt betroffen sein?

Die Kleingartenanlage am Freienwalder Landgraben liegt südlich der Bahnstrecke Eberswalde – Wriezen, während die Trasse der Ortsumgehung nördlich liegt. Die Kleingartenanlage ist somit nicht direkt von den Baumaßnahmen betroffen. Aktuellen Prognosen zufolge werden auch die gesetzlichen Grenzwerte für den Lärmschutz in der Kleingartenanlage eingehalten.
Die DEGES sucht nach Möglichkeiten, auch indirekte Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Kleingartenkolonie zu vermeiden, beispielsweise durch Baustellenverkehr. Endgültige Aussagen dazu können im jetzigen frühen Stadium des Planungsprozesses noch nicht getroffen werden.

Weitere Informationen hierzu, inklusive einer Visualisierung, finden Interessierte ab Minute 55 im Mitschnitt der Informationsveranstaltung vom 29. April 2021. Der Mitschnitt steht auf dem YouTube-Kanal der DEGES zur Verfügung.

Wie hängt der Bau der Umgehungsstraße mit den Überlegungen zusammen, die Hochbrücke der B 158 in Bad Freienwalde abzureißen?

Der geplante Rückbau der B 158-Hochbrücke steht in keinem Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung. Die Planung und der Bau der Ortsumgehung durch die DEGES sind unabhängig von der Frage, ob die Hochstraße weiter besteht oder abgerissen wird. Das laufende Planungsverfahren zum Umbau der Hochstraße liegt in der Hoheit der Stadt Bad Freienwalde.

Welche anderen Varianten wurden untersucht und warum ist die gewählte alternativlos?

Insgesamt wurden im Zuge des Raumordnungsverfahrens bis 2009 acht unterschiedliche Linienführungen untersucht. Im Zuge dessen wurden auch Varianten untersucht, die nicht das Bad Freienwalder Waldgebiet und das Hammerthal beanspruchen. Diese Varianten sind mit der Raumordnung nicht vereinbar, da diese

• das Biosphärenreservat „Schorfheide-Chorin“,

• Natura-2000-Gebiete,

• Freiraumverbundflächen

durchschneiden. Ausführliche Darstellungen hierzu finden sich ab Minute 40 des Mitschnitts der Informationsveranstaltung. Eine Optimierung dieser Varianten war aufgrund unterschiedlicher Faktoren (u. a. vorhandene Wohnbebauung) nicht möglich. Seit 2021 werden seitens der DEGES noch einmal die Ergebnisse der Linienbestimmung anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und Datengrundlagen plausibilisiert.
Eine Darstellung der seitens der DEGES bereits weiterentwickelten Linie finden Interessierte ab Minute 19 des Mitschnitts der Informationsveranstaltung vom 29. April 2021. Die Trasse, die weiter zu verfolgen und zu planen ist, ist demzufolge eine Westumfahrung, die südwestlich von Bad Freienwalde an der B 158 im Bereich der Waldstadt beginnt, nördlich des Freienwalder Waldes und des Hammerthals die B 167 kreuzt und entlang der Bahnstrecke Eberswalde – Wriezen zur Schiffmühler Kreuzung im Norden von Bad Freienwalde führt.

Digitale In­formations­ver­anstal­tung am 29. April 2021

Alle Interessierten waren zur digitalen Informationsveranstaltung zum Stand der Planung für die B 167 Ortsumgehung Bad Freienwalde eingeladen. Wir haben über den Stand der Planung informiert und es konnten Fragen an die Experten der DEGES gestellt werden.

Blick hinter die Kulissen
Blick hinter die Kulissen der digitalen Informationsveranstaltung | Bildnachweis: Saskia Uppenkamp

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Informationsveranstaltung am 29. April 2021

Die in der Veranstaltung gezeigte Präsentation mit Informationen zum Stand der Planung können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen.

Flyer

Die DEGES hat im Vorfeld der digitalen Informationsveranstaltung im April 2021 einen Flyer über das Projekt erstellt. In diesem ist die geplante Linienführung der Ortsumgehung abgebildet, die im Grobentwurf durch das BMVI im Februar 2021 genehmigt wurde. Der Flyer steht hier zum Download bereit.

Verkehrsprognose für Bad Freienwalde

Die DEGES hat im Rahmen der Planung zur B 167 Ortsumgehung Bad Freienwalde eine Verkehrsprognose von der PTV Transport Consult GmbH durchführen lassen.

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