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B 101/B 169: Ortsumgehungen Elsterwerda/Plessa In Planung

Die Orte Elsterwerda und Plessa sollen mit den neuen Linien der Bundesstraßen B 101 und B 169 umfahren werden.

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Daten und Fakten

  •  Umfahrungen der Orte Elsterwerda und Plessa

Projektbeschreibung

Bereits seit rund 25 Jahren gibt es den Plan, die beiden Orte Elsterwerda und Plessa mit neuen Linien der Bundesstraßen B 101 und B 169 zu umfahren. Die DEGES hat die im vordringlichen Bedarf des aktuellen Bundesverkehrswegeplans enthaltenen Projekte B 101 OU Elsterwerda, B 169 OU Plessa und B 169 OU Elsterwerda 2016 übernommen.

Vorteile für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer

  • Entlastung der Städte Elsterwerda und Plessa vom Durchgangsverkehr
  • Verbesserung der Lebensqualität und Verkehrssicherheit in den Ortskernen
  • Verkürzung der Fahrzeiten aus der Region in die Metropole Berlin und das Oberzentrum Dresden
  • Verbesserung der Anbindung der Region an die umliegenden Städte und die Autobahn A 13

Zeitplan

Entwurfsplanung

Erstellung und Abstimmung des Vorentwurfs und „Gesehenvermerk“ durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Linienbestimmung durch das Fernstraßen-Bundesamt

Das Fernstraßen-Bundesamt hat mit Schreiben vom 18. Juni 2021 die Linienführung der Vorzugsvariante bestimmt.

Projektübernahme durch DEGES

Projektstand

Die DEGES hat die im Bundesverkehrswegeplan als Projekte des vordringlichen Bedarfs eingestuften Projekte im Jahr 2016 übernommen. Von 2016 bis 2020 wurden die bestehenden Planungen, Kartierungen und Gutachten aktualisiert. Mit Schreiben vom 18. Juni 2021 hat das Fernstraßen-Bundesamt den Antrag auf Linienbestimmung bestätigt. Auf dieser Grundlage hat die DEGES eine Grobentwurfsplanung für die Ortsumgehungen Elsterwerda und Plessa erarbeitet und die verkehrswirtschaftliche Bewertung des Gesamtprojekts abgeschlossen.

Im Ergebnis wird die wirtschaftliche Realisierbarkeit des Gesamtvorhabens als gering eingeschätzt, da das Projekt aufgrund der erheblich gestiegenen Projektkosten an der Grenze der Bauwürdigkeit liegt. Ausschlaggebend für die Kostenentwicklung ist neben den stark gestiegenen Baupreisen die gemäß der vertieften Planung zusätzliche Erfordernis weiterer Brückenbauwerke und umfangreicher Erdbauarbeiten. Der Projektnutzen – etwa die Verbesserung von Reisezeiten, der Verkehrssicherheit und der Betriebskosten – überwiegt nur minimal die Projektkosten von insgesamt rund 205 Millionen Euro. Dadurch ergibt sich in der Gesamtbetrachtung eine grenzwertige Projektwirtschaftlichkeit.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat deshalb die DEGES mit Untersuchungen zur Verbesserung der Projektwirtschaftlichkeit beauftragt. Neben der Prüfung von Möglichkeiten für realisierbare Kostenoptimierungen ist auch eine getrennte Würdigung einzelner Teilprojekte zu prüfen.

Ziel ist die Weiterführung der Vorentwurfsplanung auf der Grundlage eines realisierbaren, verkehrswirksamen und raumverträglichen Projektzuschnitts, der zu einer Verbesserung des überregionalen Verkehrs bei gleichzeitiger Entlastung der Region führt.

Die Varianten der Linienbestimmung

Die DEGES realisiert die drei Abschnitte der Ortsumgehungen Elsterwerda/Plessa als Gesamtprojekt. Da die drei Abschnitte sehr nah beieinander liegen, wurden im Rahmen der Linienbestimmung auch die verschiedenen Varianten der Linienführung sowie ihre Auswirkungen, beispielsweise auf die Anwohnerinnen und Anwohner, zusammenhängend untersucht.

Die Linien zeigen die verschiedenen Varianten der geplanten Ortsumgehungen, die durch die DEGES im Rahmen der Linienbestimmung geprüft und abgewogen wurden
Die Linien zeigen die verschiedenen Varianten der geplanten Ortsumgehungen, die durch die DEGES im Rahmen der Linienbestimmung geprüft und abgewogen wurden | Bildnachweis: Johanssen + Kretschmer

Für den Abschnitt B 169 Ortsumgehung Elsterwerda wurde die Variante C 1 als Vorzugsvariante ermittelt. Die Variante C 1 ist mit deutlich weniger Umweltbeeinträchtigungen verbunden als die Variante C 2.

Für den Abschnitt B 101 Ortsumgehung Elsterwerda hat sich die Variante A 2 in der Abwägung als Vorzugsvariante ergeben. Sie hat in der Summe die geringsten Umweltauswirkungen und ist hinsichtlich wirtschaftlicher, entwurfs- und sicherheitstechnischer Aspekte die günstigste Variante.

Für den Abschnitt B 169 Ortsumgehung Plessa wurde die Nordvariante B 2.1 als Vorzugsvariante vorgeschlagen. Nur bei dieser Lösung gelingt es, eine Bündelungswirkung zwischen zwei Verkehrstrassen zu erreichen, den Freiraum zu schonen und die bestehende Wohnbebauung zu erhalten.

Im Bereich der Siedlung Waldeslust soll die neue Bundesstraße direkt entlang der bestehenden Bahnstrecke geführt werden. Die Trasse liegt überwiegend auf der heute brachliegenden Fläche des ehemaligen Werksgleises. Die angrenzenden privaten Grundstücke werden nur zu einem kleinen Teil in Anspruch genommen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner soll es Lärmschutz geben.

Auch im weiteren Streckenverlauf sollen die Auswirkungen auf die anliegenden Grundstücke so gering wie möglich gehalten werden.

Ausblick

Im Anschluss an die Entwurfsplanung folgt deren Genehmigung durch das Bundesverkehrsministerium. Danach beginnt die DEGES mit der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen für das Verfahren zur Baurechtschaffung.

Faktencheck

Die DEGES hat am 18. März 2021 die Vorzugsvariante für die Ortsumgehungen (OU) Elsterwerda/Plessa in einer digitalen Infoveranstaltung vorgestellt. Seither hat die DEGES immer wieder, zuletzt im Vorfeld der konstituierenden Sitzung des Projektbegleitenden Arbeitskreises am 6. April 2022, Falschbehauptungen und Missverständnisse in Bezug auf die Planung richtigstellen müssen.


Falschbehauptung:
„Die DEGES hat bei der Ermittlung der Vorzugsvariante ,Nordumfahrung‘ die Altbergbaugebiete nicht berücksichtigt.“

Die DEGES plant die OU Elsterwerda/Plessa so, als ob es das Altbergbaugebiet nicht gäbe. Es gibt eine Stellungnahme des Landesbergbauamtes, die in den Bereichen Döllingen, Kahla und Plessa die Zustimmung zu Baumaßnahmen in Sachen nördlicher Ortsumgehung verweigert.

Zutreffend ist:

Die geplante Verkehrsanlage der B 169 Ortsumgehung Plessa wird abschnittsweise durch Altbergbaugebiete geführt. Diese Tatsache ist nicht nur bekannt, sie wurde auch bei der Variantenabwägung berücksichtigt. Nicht nur inhaltlich, sondern auch wirtschaftlich.

Grundlage der Bewertung der Altbergbaurisiken im Rahmen der Linienbestimmung ist eine bergschadenkundliche Stellungnahme aus dem Jahr 2010, auf deren Basis für alle Nordvarianten der OU Plessa Sanierungsvorschläge sowie die zu erwartenden Kosten ermittelt wurden. Zur Bewertung der Altbergbaurisiken liegen aktuelle Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe und der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vor.

Seitens der DEGES wurde ein qualifiziertes Fachplanungsbüro beauftragt, um die vorhandene Situation nach aktuellen Erkenntnissen qualitativ und quantitativ zu bewerten. Im Ergebnis der Bewertung wurden im Zuge der Grobentwurfsplanung zusätzliche Erkundungen durchgeführt und anschließend hieraus erforderliche Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen abgeleitet sowie die Kosten aktualisiert.


Falschbehauptung:
„Die DEGES hat Kostenfaktoren nicht objektiv berücksichtigt.“

Die DEGES nennt nicht die eigentlichen Kosten der Nordvariante. Die Abwägung der Kosten und des Nutzens ist noch gar nicht erfolgt. Die Südvariante wurde einfach „teuer gerechnet“.

Zutreffend ist:

Bei der Variantenabwägung im Zuge der Linienbestimmung wurden insbesondere der Einfluss auf alle vorgegebenen Schutzgüter, aber auch verkehrliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Zudem ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis in allen Planungsprojekten ein wesentliches Instrument. Es wird im anschließenden Planungsschritt (Erstellung Grobentwurfsplanung) nur für die linienbestimmte Variante ermittelt.

Für die Betrachtung der Kosten wurden im Rahmen der Linienbestimmung u. a. berücksichtigt: die Unterschiede in den Streckenlängen (Baukilometer), die Anzahl der Knotenpunkte und der notwendigen Ingenieurbauwerke, Kosten für Lärmschutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und weitere Kosten. Im Gebiet rund um Plessa sind dies insbesondere die angenommenen Kosten für die Sanierung der Altbergbaugebiete, die eine zwingende Voraussetzung für den Bau einer Verkehrsanlage ist.

Nach Abwägung dieser Kostenfaktoren war die Südumfahrung zum Zeitpunkt der Linienbestimmung die teuerste Variante. Das allein war jedoch nicht ausschlaggebend. Es gibt weitere Argumente gegen die Südumfahrung (ausgewählte Argumente aus dem Erläuterungsbericht zur Linienbestimmung):

  • Bei der Trassenwahl ist u. a. der aktuelle Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg zu berücksichtigen, der Freiraumverbünde vorgibt, die nicht zerschnitten werden dürfen. Die südliche Umfahrung würde den Freiraumverbund zerschneiden. Das heißt, hier liegt ein klares Ausschlusskriterium vor.
  • Die sogenannte „Südvariante“ benötigt die größten Gesamtflächen, und es würde mehr bislang unversiegelte Fläche durch eine Südumfahrung versiegelt als bei den anderen Varianten.
  • Ebenso hat die Variante mehr sogenannte Knotenpunkte, also Kreuzungen, dadurch ist sie nicht so verkehrswirksam. Das bedeutet, der durchgehende überregionale Verkehr würde durch eine hohe Anzahl von Knotenpunkten gebremst, wodurch die mittlere Reisegeschwindigkeit sinkt.
  • Eine weitere der vielen Maßgaben aus der Raumordnung war die Forderung einer Trassenbündelung. Dafür käme bei einer Südumfahrung nur eine Bündelung mit den Anlagen des Hochwasserschutzes in Frage. Diese wäre aber nur teilweise möglich oder nur im Zusammenhang mit einer Verlegung der Schwarzen Elster – dies ist aber wirtschaftlich nicht vertretbar.

Im Zuge der Linienbestimmung wurden nicht nur die verkehrlichen und wirtschaftlichen Aspekte untersucht, sondern auch die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung umweltfachlichen Aspekte. Hierzu wurden insgesamt sieben Schutzgüter untersucht und einer Bewertung unterzogen. Insgesamt ist die Südumfahrung im Ergebnis die Variante mit den größten Beeinträchtigungen.


Falschbehauptung:
„Die DEGES will keinen Dialog.“

Bisher gab es kaum Informationen, keine „echte“ Beteiligung, und die DEGES hat kein Interesse an gemeinsamen Lösungen.

Zutreffend ist:

Die DEGES hat seit der Übernahme des Projektes im Jahr 2016 alle Anwohnerinnen und Anwohner, die Gemeinden Elsterwerda, Kahla und Plessa, die Ministerien des Landes Brandenburg, die Träger öffentlicher Belange und die Bürgerinitiative regelmäßig über den Stand der Planung, unter anderem am Runden Tisch und in Informationsveranstaltungen, informiert und stand für direkte Gespräche und Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Für die Ortsumfahrungen Elsterwerda/Plessa gilt wie für alle Projekte der DEGES: Wir sind offen für Kompromisse und für das Finden gemeinsamer Lösungen, die rechtlich, baulich, verkehrlich und wirtschaftlich möglich und sinnvoll sind.

Fragen-Antworten-Katalog

Hier finden Sie ausgewählte Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner und die Antworten der DEGES zu den B 101/B 169 Ortsumgehungen Elsterwerda/Plessa.

Was hat sich seit dem Raumordnungsverfahren verändert, dass die DEGES nun in der Linienbestimmung zu einer anderen Variantenempfehlung kommt?

Die Straßenbauverwaltung hat bereits im Raumordnungsverfahren die Trassenführungen empfohlen, die auch Ergebnis der DEGES-Untersuchungen zur Linienbestimmung sind.
Die Landesplanerische Beurteilung als Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist dem nicht gefolgt. Sie legt sich jedoch nicht definitiv auf eine Vorzugslösung fest, sondern bewertet vor allem die verschiedenen Varianten und beschreibt, unter Berücksichtigung welcher Maßgaben und Grundsätze der Landesplanung eine Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung hergestellt werden kann.
Dem folgend hat die DEGES seit 2016 Trassenoptimierungen der verschiedenen Varianten geprüft, die Planungsgrundlagen aktualisiert und eine Vielzahl an Planungen und Untersuchungen vorgenommen, um das Vorhaben mit den Zielen und Maßgaben der Raumordnung in Übereinstimmung zu bringen. Priorität hatten die Vermeidung der Inanspruchnahme von Wohnbebauung, die Reduzierung der Inanspruchnahme und Zerschneidung von Freiräumen durch Trassenbündelung mit der Bahn bzw. mit dem Hochwasserschutz und die Reduzierung der Inanspruchnahme hochwertiger Biotope und Tierlebensräume.
Darüber hinaus haben sich mit Inkrafttreten des aktuellen Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) in 2019 die Grenzen des landesweiten Freiraumverbundes geändert. Damit ist die Südumfahrung die einzige Trassenvariante der Ortsumgehung Plessa, die den Freiraumverbund zerschneidet und damit gemäß LEP HR unzulässig.

Wie wurden die Schutzgüter und Kriterien in der Linienbestimmung gewichtet? Muss nicht das Schutzgut Mensch über allen anderen stehen?

Die Schutzgüter sind im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt.
Hinsichtlich der Umweltauswirkungen werden alle Schutzgüter unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen untereinander getrennt betrachtet. Grundsätzlich werden zunächst alle Schutzgüter gleich gewichtet.
Der Fokus des Variantenvergleichs für die Ortsumgehungen Elsterwerda/Plessa liegt auf den Schutzgütern Mensch (Wohnumfeld, möglicher Gebäudeverlust, Verlärmung usw.), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (u. a. Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten, arten-schutzrechtliche Betroffenheiten, Zerschneidungswirkung), Fläche und Boden (u. a. Neuversiegelung, Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen und Standorte, Altbergbau) sowie Wasser (u. a. Querung von Gewässern, Hochwasserschutz). Als nicht entscheidungserheblich werden die Schutzgüter Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter eingestuft. Für diese Schutzgüter sind keine größeren Konflikte zu erwarten. Es bestehen auch kaum Unterschiede zwischen den Varianten. Die Auswirkungen der verschiedenen Varianten auf die Schutzgüter werden qualitativ und quantitativ miteinander verglichen. Für die einzelnen Schutzgüter entsteht dabei eine Reihenfolge der Verträglichkeit der einzelnen Varianten und jeweils eine schutzgutbezogene Vorzugsvariante. Im Anschluss wird aus diesen schutzgutbezogenen Vorzugsvarianten eine Gesamtvorzugsvariante ermittelt. Bei der Abwägung wird auch berücksichtigt, mit welcher Intensität die Varianten das jeweilige Schutzgut beeinträchtigen und inwieweit negative Auswirkungen einer Variante auf ein Schutzgut durch Schutzmaßnahmen gemindert werden können.
Für die Ortsumgehung Plessa wird dabei dargelegt, dass durch Schutzmaßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzguts Mensch gemindert werden kann, während Schutzmaßnahmen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (insbesondere für den Kranich) deutlich aufwendiger wären.

War die DEGES für die Planung vor Ort in Elsterwerda und Plessa oder wurde diese vollständig aus Berlin ausgeführt?

Das Planungsteam der DEGES sowie auch alle beauftragten Ingenieur- und Planungsbüros waren mehrfach vor Ort. Sie haben sich intensiv mit den Schwerpunkten und Konfliktpunkten der Planung beschäftigt. Die örtlichen Verhältnisse, auch und insbesondere in der Siedlung Waldeslust, sind den Planern und Experten genau bekannt.

Müssen Wohngebäude oder andere bauliche Anlagen im Privatbesitz für den Bau der Trasse abgerissen werden?

Wohngebäude müssen für keine der drei Ortsumgehungen abgerissen werden.
Für die B 169 Ortsumgehung Plessa werden gemäß aktuellem Planungsstand voraussichtlich Eingriffe in einzelne Kleingärten am Floßgraben erforderlich. In der Siedlung Waldeslust sind einzelne Nebengebäude betroffen. Im Gewerbegebiet westlich der Siedlung Waldeslust wird der Abriss einer Halle erforderlich.

Welcher Lärmschutz ist geplant und wie hoch werden die Lärmschutzwände sein?

Lärmschutzmaßnahmen werden voraussichtlich für Einzelgebäude in Kahla und in Plessa im Bereich der Siedlung Waldeslust sowie für die Siedlung Heimat erforderlich. Im Bereich Waldeslust würden ggf. zu errichtende Lärmschutzwände erstmalig die Bahnstrecke Falkenberg – Horka abdecken. Die Bahnstrecke wird bereits heute stark vom Güterverkehr genutzt. Sie wird auch zukünftig eine der Hauptstrecken im paneuropäischen Ost-West-Güterverkehr sein. Art und Umfang der Lärmschutzmaßnahmen werden in der nächsten Planungsstufe festgelegt.

Welche Rolle spielt der Hochwasserschutz bei der Nordvariante?

Die DEGES hat den Hochwasserschutz auch für die Nordvarianten untersucht. Dabei wurde geprüft, wie im Südraum im Umfeld der Schwarzen Elster Maßnahmen des Hochwasserschutzes umgesetzt werden können, wenn die Ortsumgehung dort nicht gebaut wird und damit keine Bündelung aus Straßenbau und Hochwasserschutz möglich ist. Hierfür wurden verschiedene Varianten geprüft und mit dem für Hochwasserschutz zuständigen Landesamt für Umwelt abgestimmt. Der Hochwasserschutz wurde auch für die Nordvarianten in die Variantenabwägung sowie die Kostenschätzung einbezogen. Die Vorzugsvariante B 2.1 verläuft im Wesentlichen nördlich der Elsteraue und damit außerhalb des Risikobereiches Hochwasser. Die Anlagen des Hochwasserschutzes würden also zusätzlich zur geplanten neuen B 169 errichtet. Durch die Realisierung einer Nordumfahrung Plessas lassen sich hochwasserschutztechnische Problemstellungen vermeiden, die eine Südvariante mit sich brächte, beispielsweise die Verlegung der Schwarzen Elster sowie schiefwinklige Brückenbauwerke im schwierigen Baugrund.

Welche Auswirkungen hat die Planung auf die Verbindungswege sowie die Fuß- und Fahrradwege entlang der Trasse?

Die Planung zur Neuordnung des nachgeordneten Wegenetzes ist noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich geht die DEGES davon aus, dass alle vorhandenen Wegebeziehungen erhalten bleiben. Genauere Aussagen hierzu sowie zu den Fuß- und Radwegen sind erst im Zuge der weiteren Planung möglich.

Welche Schutzgebiete und insbesondere Waldflächen werden für die Nordvariante in Plessa in Anspruch genommen und wie wird die Inanspruchnahme kompensiert?

Der vorhandene Naturpark wird von allen Varianten gleichermaßen in Anspruch genommen. Das vorhandene Landschaftsschutzgebiet wird durch die Nordvariante nur tangiert. Die FFH-Gebiete liegen im Nordraum weiter entfernt von der Vorzugsvariante. Die Inanspruchnahme von Wald wurde bei allen Varianten berücksichtigt. Die Nordvariante Plessa nimmt nach dem derzeitigen Stand der Linienbestimmung im gesamten Streckenverlauf etwa 10,6 Hektar Waldfläche in Anspruch.
Die Südumfahrung nimmt im Gegensatz dazu deutlich mehr Offenland und landwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch.
Nach dem Landeswaldgesetz werden zum Ausgleich der Waldverluste entsprechende Ersatzaufforstungen vorgenommen. Oder es wird im weiteren Planungsverfahren ein entsprechender Waldausgleich sichergestellt.

Kann der längst überfällige Bau der drei Teile der Ortsumgehungen durch Klagen in einem Teilabschnitt verschoben oder sogar verhindert werden?

Diese Verfahren können unter Umständen unterschiedlich lange dauern, beispielsweise wenn es in einem Abschnitt Klagen gibt und in einem anderen nicht. Es muss jedoch immer sichergestellt werden, dass die Gesamtlösung aus den drei Abschnitten verkehrlich, wirtschaftlich und mit Blick auf die Schutzgüter umsetzbar ist. Das bedeutet auch, dass Klagen an einer Stelle Auswirkungen auf andere Abschnitte haben können.

Projektbegleitender Arbeitskreis am 28. Februar 2023

Die zweite Sitzung des Projektbegleitenden Arbeitskreis (PAK) für die Ortsumgehungen Elsterwerda/Plessa (B 101/B 169) fand auf Einladung des Landkreises Elbe-Elster im Mehrzweckgebäude der Grundschule im Steinweg in Plessa statt. Vierzig Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Ämter, Institutionen und Initiativen waren eingeladen.

Der PAK hat zum Ziel, verschiedenen Institutionen aus der Region sowie der Bürgerinitiative „Keine Nordumfahrung Kahla-Plessa B169“ die Möglichkeit zu geben, sich über den aktuellen Planungsfortschritt zu informieren und auszutauschen. Er stellt damit eine Ergänzung zum Dialog- und Beteiligungsverfahren der DEGES dar, welches seit 2017 systematisch durchgeführt wird.

Die DEGES stellte im PAK den aktuellen Stand der Planung vor. Die Präsentation der DEGES können Sie hier herunterladen, das Protokoll der Sitzung folgt zeitnah.

Projektbegleitender Arbeitskreis am 6. April 2022

Der Projektbegleitende Arbeitskreis (PAK) für die Ortsumgehungen Elsterwerda/Plessa (B 101/B 169) fand auf Einladung des Landkreises Elbe-Elster am 6. April 2022 in Herzberg/Elster statt. Dreißig Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Ämter, Institutionen und Initiativen waren eingeladen.

In der ersten Sitzung stellte die DEGES den Stand der Planung vor. Das Protokoll der Sitzung und die Präsentation der DEGES können Sie hier herunterladen.

Digitale Informationsveranstaltung am 18. März 2021

Alle Interessierten waren eingeladen zur digitalen Informationsveranstaltung zum Stand der Planung für die Ortsumgehungen B 101/B 169 Elsterwerda/ Plessa eingeladen. Wir haben vorgestellt, wie wir bei der Planung der Ortsumgehungen Elsterwerda/Plessa vorgehen, wie die Abwägung im Rahmen der Linienbestimmung erfolgt ist und haben den aktuellen Stand diskutiert.

Studioansicht Informationsveranstaltung
Zum Schutz der Gesundheit wurde die Informationsveranstaltung digital durchgeführt. | Bildnachweis: Saskia Uppenkamp

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Präsentation der Informationsveranstaltung vom 18. März 2021

Die DEGES hat am 18. März 2021 eine digitale Informationsveranstaltung zu den Ortsumgehungen Elsterwerda/Plessa durchgeführt. Die Präsentation steht hier zum Download bereit.

Flyer

Die DEGES hat im Vorfeld der digitalen Informationsveranstaltung im März 2021 einen Flyer über das Projekt erstellt. In diesem ist ein Überblick über die Varianten abgebildet, die im Rahmen der Linienbestimmung geprüft und abgewogen wurden. Der Flyer steht hier zum Download bereit.

Flyer

(PDF / 0.72 MB)

Präsentation

Die DEGES hat am 23. August 2017 auf einer Veranstaltung des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) in Elsterwerda vor rund 40 Interessenvertretern über Historie, aktuellen Stand und die nächsten Schritte für die Ortsumgehung berichtet. Die Präsentation steht hier zum Download bereit.