Der Bau des dritten Bauabschnitts der A 20 bei Bad Segeberg rückt in Sichtweite: Der NABU Schleswig-Holstein hat sich entschieden, keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 14. März 2025 einzulegen. Der BUND plant zwar eine Klage, verzichtet jedoch auf Eilrechtsschutz und hat sich zu weiteren Gesprächen mit der DEGES und der Autobahn GmbH des Bundes bereit erklärt.

„Diese Vereinbarung schafft Planungssicherheit und ermöglicht gleichzeitig, weitere Maßnahmen zum Schutz der Natur gemeinsam zu entwickeln. Sie ist ein gutes Beispiel dafür, wie Infrastrukturprojekte und Naturschutz in Einklang gebracht werden können“, erklärte DEGES-Projektleiter Rüdiger Martens.

Die Vereinbarung, die heute in Kiel unterzeichnet wurde, sieht vor, dass bis zum 1. November 2025 keine Baumaßnahmen im Abschnitt 3 der A 20 beginnen, die vollziehbar sind. Eine Ausnahme bilden lediglich artenschutzrechtliche Vorabmaßnahmen (CEF-Maßnahmen). In den kommenden Monaten werden die Vereinbarungspartner – BUND, DEGES, die Autobahn GmbH und das Land Schleswig-Holstein – Gespräche führen, um weitere Naturschutzmaßnahmen zu vereinbaren. Im Fokus stehen dabei insbesondere Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen im Raum Bad Segeberg.

Video zur Pressekonferenz inkl. Vereinbarungsunterzeichnung

Livestream Pressegespräch A 20 – Nabu verzichtet auf Klage, BUND verhandelt

Über das Projekt

Der Abschnitt 3 der A 20 hat eine Streckenlänge von zehn Kilometern und umfasst drei Anschlussstellen sowie ein Autobahnkreuz mit der bestehenden A 21. Seine Realisierung bietet erhebliche Entlastungs- und Bündelungsfunktionen für Regional- und Fernverkehre sowie eine Entlastung für die durch Bad Segeberg verlaufende B 206 um etwa 60 Prozent.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Projekt:

A 20: Abschnitt 3 (B 206 westlich Wittenborn bis B 206 westlich Weede)

A 20: Neubau in Schleswig-Holstein