Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde das letzte Klageverfahren gegen den Lückenschluss der A 44 zwischen Ratingen und Heiligenhaus abgeschlossen. Die Anwohnerinnen und Anwohner, deren Grundstücke für den Autobahnbau benötigt werden, hatten Einwände gegen den Änderungsplanfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 3. November 2023 erhoben. Im Mittelpunkt standen Fragen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und geplante Änderungen im Bereich des Homberger Bach- und Kaltenbachtals, darunter die Errichtung eines Nebenwegs, die Verlegung des Wittenhauswegs und die Errichtung einer Behelfsbrücke.

In der mündlichen Verhandlung einigten sich die Beteiligten auf Anregung des Gerichts bezüglich des Nebenwegs. Damit ist auch die letzte rechtliche Hürde für den Lückenschluss zwischen Ratingen und Velbert erfolgreich genommen.

Das Projekt ist besonders wichtig für die lokale Wirtschaft, da es die Anbindung an die Metropole Düsseldorf mit ihrem Flughafen und an die umliegenden Industriegebiete deutlich verbessern wird. Insbesondere für die Unternehmen in der Region, aber auch für Pendlerinnen und Pendler sowie für den Schwerverkehr, verbessert der Lückenschluss die Vernetzung der Wirtschaftsstandorte in der Region mit kurzen Wegen zwischen Rhein und Ruhr.

Neben den positiven wirtschaftlichen Auswirkungen wird auch die Verkehrssituation verbessert. Durch den Lückenschluss soll der innerörtliche Verkehr in Ratingen und Heiligenhaus spürbar reduziert werden, was die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner steigern wird.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Projekt:

A 44: Neubau Lückenschluss Ratingen – Velbert