A 98 8/9: Fernstraßen-Bundesamt eröffnet Linienbestimmungsverfahren
Die Vorzugsvariante soll nach Umweltverträglichkeitsprüfung verbindlich festgelegt werden.

Die DEGES hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Linienbestimmungsverfahren zum Bau der Hochrheinautobahn zwischen den Anschlussstellen Hauenstein und Tiengen beantragt und damit einen wichtigen Schritt zur weiteren Planung des Infrastrukturprojekts eingeleitet.
Mitte Januar hat das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) das Verfahren offiziell eröffnet und vom 26. Januar bis 25. Februar sind die Planungsunterlagen zum Autobahnabschnitt 8/9 der Hochrheinautobahn auf der Website des FBA einsehbar: FBA – UVP in der Linienbestimmung – Bekanntmachung
Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange erhalten die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Umweltauswirkungen der Trassenvariante abzugeben.
Ziel des Linienbestimmungsverfahrens ist es, den grundsätzlichen Verlauf der Autobahntrasse verbindlich festzulegen. Dabei werden neben verkehrlichen Anforderungen insbesondere Umweltbelange und die Raumordnung berücksichtigt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Verfahrens und dient dazu, mögliche Auswirkungen auf Natur, Landschaft, Mensch und Umwelt frühzeitig zu erkennen und zu bewerten.