Der Bund wird in den kommenden Jahren massiv in seine Verkehrsinfrastruktur investieren, was vielerorts mit Eingriffen in die Natur verbunden ist. Zum Ausgleich wird die Flora und Fauna an anderen Stellen besonders geschützt. Um die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen künftig auf einer einheitlichen Grundlage nachhaltig und effektiv voranzubringen, haben am Freitag die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die DEGES und die Autobahn GmbH des Bundes entsprechende Verträge unterzeichnet.

Die BImA bietet den öffentlichen Straßenbauern bereits seit vielen Jahren ihre Liegenschaften sowie das Knowhow ihrer Forstexpertinnen und Forstexperten an, um neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Diese Zusammenarbeit wird nun noch einmal verstärkt. Die Vereinbarungen regeln dabei die Aufteilung und Erstattung entstehender Kosten und tragen geänderten steuerlichen Regelungen Rechnung. Gemeinsam minimieren die Partner Eingriffe, die durch den Straßenbau notwendig sind und realisieren Projekte zum Ausgleich der jeweiligen Maßnahme.

Einst Militärgelände, heute Naturparadies
Ein eindrucksvolles Beispiel für eine solche Kooperation befindet sich auf einer BImA-Liegenschaft im nordhessischen Sontra: Dort haben die Försterinnen und Förster des BImA-Bundesforstbetriebs Schwarzenborn die ehemalige Standortschießanlage mit Gebäuden und Wegen zurückgebaut und fast 3.000 Bäume neu gepflanzt. Heute bietet das einstige Militärgelände Rotmilanen, Bechsteinfledermäusen und Wildkatzen optimale Lebensbedingungen. Ein Großteil der in Sontra verwirklichten Projekte, insgesamt etwa 116 Hektar, wurden von der DEGES als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für den Neubau der A 44 genutzt. Weitere fünf Hektar nutzte die Autobahn GmbH für den Ausgleich für die von ihr ausgeführten Erneuerungen der A 4 im Bereich Kirchheim Wildeck.

Infrastruktur im Einklang mit den Bedürfnissen der Natur
An diesem besonderen Ort schlossen nun die Vertreter von Autobahn GmbH, DEGES und BImA ihre Kooperationsvereinbarung, die rückwirkend zum Januar 2025 gilt. „Durch diese Vereinbarung legen wir den Grundstein für eine nachhaltige Zukunft. Unsere Partnerschaft bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Er-satzmaßnahmen steht beispielhaft für den verantwortungsvollen Umgang mit unserer Natur und unseren Ressourcen. Gemeinsam gestalten wir eine Infrastruktur, die im Einklang mit der Umwelt und ihren Bedürfnissen steht“, betont BImA-Vorstandsmitglied Paul Johannes Fietz.

Dr. Michael Güntner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes, ergänzt: „Der hohe Nutzen der Vereinbarung liegt auf der Hand. Denn einheitliche Regelungen sorgen dafür, dass alle Beteiligten nach denselben Standards arbeiten und handeln. Und das ermöglicht eine höhere Effizienz, um landschaftspflegerische Maßnahmen umzusetzen. Im Ergebnis werden damit insbesondere der Umweltschutz und die Rechtssicherheit verbessert.“

„Ein verantwortungsvoller Umgang mit Natur- und Artenschutz in Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von Bundesfernstraßenprojekten. Mit unserer heute geschlossenen Vereinbarung haben wir gemeinsam mit BImA und unserer Auftraggeberin, der Autobahn GmbH, den Grundstein für eine langfristige und nachhaltige Zusammenarbeit gelegt. Darauf sind wir stolz und wir freuen uns auf zahlreiche gemeinsame Projekte“, so Andreas Irngartinger, Technischer Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung der DEGES anlässlich der Vertragsunterzeichnung.

Die DEGES erprobt die neue Rahmenvereinbarung mit zwei Pilotvorhaben in Zusammenhang mit den Neubauprojekten A 44 und A 49.

Hier soll die Planung, Herstellung und Pflege sowie die Abrechnung von Ausgleichs- und Ersatzvorhaben nach der neuen Vorgehensweise getestet werden.

Vertragsabschluss in Sontra I Bildnachweis: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Vertragsabschluss in Sontra I Bildnachweis: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)