Vergabeverfahren für das erste Teilbauwerk der Norderelbbrücke gestartet

Der Baustart für den Ersatzneubau der Norderelbbrücke rückt näher: Das entsprechende Vergabeverfahren ist bereits gestern veröffentlicht worden. Ein besonderer Fokus bei der Vergabe der Bauleistungen wird auf die Bauzeit gelegt.
Vorgriffsfall ermöglicht frühen Baubeginn
Ausgeschrieben wird zunächst der sogenannte Vorgriffsfall. Er umfasst den zügigen Neubau des ersten Brückenbauwerks nördlich des bestehenden Bauwerks und ist aufgrund des sehr schlechten Zustands der bestehenden Norderelbbrücke von besonderer Bedeutung. Der Vorgriffsfall ermöglicht es, mit bestimmten Bauarbeiten bereits vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses zu beginnen. Grundlage hierfür ist die besondere Dringlichkeit des Vorhabens sowie der Bauwerkszustand.
Für das Projekt bringt der Vorgriffsfall mehrere Vorteile:
- ein früherer Baubeginn am ersten Brückenteil und damit schnellerer Ersatz sowie mehr Sicherheit für den Verkehr,
- eine zeitliche Entzerrung des Gesamtprojekts,
- die Minimierung risikoanfälliger Verzögerungen im späteren Bauablauf.
„Der Vorgriffsfall gibt uns die Möglichkeit, besonders dringliche Bauarbeiten frühzeitig anzugehen und damit schnell für mehr Sicherheit auf der Norderelbbrücke zu sorgen. Gleichzeitig entzerren wir den Gesamtbauablauf und reduzieren Risiken, die bei einem Projekt dieser Größenordnung zwangsläufig entstehen können. Das schafft Planungssicherheit – sowohl für die Bauausführung als auch für den Verkehr“, so Rüdiger Martens, Projektleiter für den Ersatzneubau der Norderelbbrücke.
„Der Ersatzneubau der Norderelbbrücke ist Hamburgs wichtigstes Projekt für Autofahrer“, betont Dr. Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende in Hamburg. „Es ist ein bedeutender Schritt für den Hafen und die Sicherung der Logistik in der Metropolregion. Gleichzeitig starten wir mit dem Bau ohne Planfeststellungsbeschluss. Das zeigt: Wir wenden die Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung konsequent an, um dieses für Hamburg und Norddeutschland sehr wichtige Bauwerk fertigzustellen. Ich möchte mich für die gute Zusammenarbeit beim Bund, bei der Autobahn und der Deges bedanken, die diese entscheidenden Fortschritte möglich gemacht haben. Wir werden von Seiten der Stadt Hamburg alles ermöglichen, um dieses zentrale Projekt möglichst schnell voranzubringen.“
Das Planfeststellungsverfahren wird währenddessen parallel und unverändert fortgeführt.
Umweltbelange frühzeitig berücksichtigt
Die umweltfachlichen Belange werden eng mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) abgestimmt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden zeitgerecht im Zuge der Planfeststellung umgesetzt, insbesondere auch im Hinblick auf den Vorgriffsfall. Die dauerhafte Pflege und Unterhaltung dieser Maßnahmen ist dabei sichergestellt. Für die Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erweiterung der A 1 wird zeitnah ein Vertrag mit dem Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege geschlossen. Die entsprechenden Zahlungen werden bereits im Rahmen des Vorgriffsfalls geleistet.