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A 1: Achtstreifiger Ausbau AD HH-Südost – AS HH-Harburg In Planung

Ziel des geplanten Ausbaus auf acht Fahrstreifen ist es, die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Visualisierung der Norderelbrücke
Visualisierung der Norderelbbrücke

Daten und Fakten

  • Gesamtlänge: ca. 8,2 km
  • Abriss und Neubau von zwei Großbrücken: Norder- und Süderelbbrücke

Karte

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Projektbeschreibung

Die Bundesautobahn 1 beginnt im Norden Deutschlands in Heiligenhafen an der Ostsee und verläuft Richtung Südwesten bis nach Saarbrücken. Sie ist mit insgesamt 749 Kilometern die drittlängste Autobahn Deutschlands. Für den Pendler-, Wirtschafts-, Erholungs- und Freizeitverkehr ist die A 1 eine bedeutende Nord-Süd-Verbindung im Osten der Freien und Hansestadt Hamburgs.

Zwischen dem Autobahndreieck Hamburg-Südost (AD HH-Südost) und der Anschlussstelle Hamburg-Harburg (AS HH-Harburg) fahren werktäglich bis zu 131.000 Kfz. Mit 24 % entfallen knapp ein Viertel dieser Fahrzeuge auf den Schwerlastverkehr (Stand 2017).

Für das Prognosejahr 2030 wird mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von bis zu 160.000 Kfz und einem Schwerverkehrsanteil bis zu 27 % gerechnet.

Derzeit kann die A 1 in beiden Fahrtrichtungen fast durchgängig auf jeweils drei Fahrstreifen befahren werden. Eine Ausnahme stellt hier das Autobahnkreuz Hamburg-Süd dar. Hier stehen dem Verkehrsteilnehmer lediglich zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Damit ist das Autobahnkreuz in dem Ausbauabschnitt auch eine zentrale Engstelle.

Eine sechsstreifige Autobahn ist für eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke bis 100.000 Fahrzeugen uneingeschränkt leistungsfähig. Um den Verkehr reibungslos abzuwickeln, ist ein Ausbau der A 1 erforderlich und wirtschaftlich notwendig. Zudem wird zukünftig die von Westen kommende Autobahn A 26 Hafenpassage Hamburg zwischen Kirchdorf-Süd und Stillhorn mit einem Autobahndreieck an die A 1 anschließen. In diesem Rahmen wird die heute noch vorhandene Rastanlage Stillhorn etwas weiter südlich ersetzt durch den modernen Neubau der Rastanlage Elbmarsch.

Um die Umgebung zuverlässig vor dem Verkehrslärm zu schützen, sind z. B. Lärmschutzwände geplant. Der Lärmschutz erfolgt auf Basis der Lärmvorsorge nach §§ 41 bis 43 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzrichtlinie. Danach sind bei Bau oder wesentlicher Änderung von öffentlichen Straßen schädliche Verkehrsgeräusche soweit wie möglich zu vermeiden. Daraus ergibt sich grundsätzlich ein Anspruch auf Lärmschutz auf Basis der derzeit geltenden gesetzlichen Immissionsgrenzwerte.

Ziel des geplanten Ausbaus von aktuell sechs auf zukünftig acht Fahrstreifen ist es, die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der A 1 zwischen dem AD HH-Südost und der AS HH-Harburg zu erhöhen. Auf diesem rund 8,2 Kilometer langen Abschnitt befinden sich bereits heute drei Anschlussstellen, ein Autobahnkreuz (A 1/A 255/A 252) und ein Autobahndreieck (A 1/A 25). Durch die Bereitstellung zusätzlicher Fahrstreifen können zudem die Wechselvorgänge zwischen den ein- und ausfahrenden Fahrzeugen entzerrt und somit die Verkehrssicherheit erhöht werden.

Der achtstreifige Ausbau der A 1 zwischen dem AD HH-Südost und der AS HH-Stillhorn wurde im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) in die höchste Kategorie „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VD-E)“ eingeordnet. Der Abschnitt zwischen der AS HH-Stillhorn und der AS HH-Harburg ist in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB) eingestuft und wird aufgrund der in diesem Abschnitt liegenden Süderelbbrücke mit geplant.

Zum geplanten Ausbau der A 1 gehören u. a.:

  • Gewährleistung der Durchgängigkeit der A 1 – Umbau des AK HH-Süd
  • Neubau von zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung ergänzt durch weitere Verflechtungsfahrstreifen zwischen den einzelnen Knotenpunkten
  • Grundinstandsetzung der Bestandsstrecke auf ca. 8,2 km
  • Abriss und Neubau von zwei Großbrücken: Norder- und Süderelbbrücke
  • Abriss und Neubau weiterer Brückenbauwerke und Durchlässe
  • Neubau von Lärmschutzwänden
  • Neubau von Entwässerungsanlagen
  • Umweltfachliche Beurteilung des Ausbaus und Schaffung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Zeitplan

Derzeit läuft die Entwurfsplanung. Das Planfeststellungsverfahren soll ab Ende 2022 durchgeführt werden. Mit dem Ausbau könnte im Jahr 2025 begonnen werden, wenn das Baurecht rechtzeitig erlangt wird.

Abschnitte

Der Ausbau der A 1 ist in drei Abschnitte unterteilt, die jeweils eine verkehrstechnische Einheit bilden. Für jeden Abschnitt ist geplant, ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts durchzuführen.

Pressebereich

Weitere Informationen finden Sie im Pressebereich dieses Projekts.

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Historie

Die A 1 ist eine der ältesten Autobahnen Deutschlands. Bereits Ende der 1920er Jahre wurden während der Weimarer Republik mehrstreifige Schnellstraßen geplant. Nach der Eröffnung der ersten Autobahn, der heutigen A 555, im Jahr 1932 wurde schließlich in der Zeit des Nationalsozialismus intensiv der Bau von Autobahnen fortgeführt. So erfolgte der Erste Spatenstich zur A 1 bei Oyten am 21. März 1934. Autobahnen dienten in dieser Zeit vor allem als Propagandaprojekt: Abschaffung der Arbeitslosigkeit und neue Straßen für das Volk. Um den Menschen einen Arbeitsplatz zu geben, wurde beim Straßenbau bewusst auf den Einsatz schwerer Maschinen verzichtet. Die Arbeiter, in der Zeit auch Bausoldaten genannt, haben mit Schaufel und Hacke ausgestattet Schwerstarbeit verrichtet. So wurden auf diese Weise im Schnitt 500 Meter Autobahn pro Tag gebaut.

Nach zwei Jahren Bauzeit wurde am 25. Juli 1936 der 71 Kilometer lange Abschnitt zwischen Dibbersen und Oyten für den Verkehr freigegeben, ein Jahr später am 13. Mai 1937 schließlich der Abschnitt von Hamburg-Ost nach Lübeck. Hamburg wurde gen Süden 1939 durch die Süderelbbrücke an die  A 1 angeschlossen. Die sogenannte Hansalinie von Hamburg nach Bremen wurde bis 1939 mit 120 Kilometern Autobahn fertiggestellt und sollte zumindest im Süden Richtung Ruhrgebiet erweitert werden. Im Zweiten Weltkrieg wurden weitere Planungen und Bauarbeiten an der A 1 ausgesetzt.

Erst wieder Mitte der 1950er Jahre wurde der Bau der Autobahnen fortgesetzt, um wirtschaftliche Entwicklungen Deutschlands durch eine bessere Erreichbarkeit im Land voranzutreiben.

1963 wurden die Autobahnstrecken Hamburg-Lübeck und Hamburg-Bremen durch die südöstliche Umgehung Hamburgs auf 13 Kilometern miteinander verbunden. Eines der Vorzeigeprojekte stellte hierbei die Norderelbbrücke mit ihrer Schrägseilkonstruktion dar.

1968 war die A 1 schließlich von Lübeck bis Köln durchgängig befahrbar.

Seit den 1970ern wurde die A 1 schließlich ab Lübeck gen Norden verlängert und auch im Süden wurde sie schrittweise Richtung Eifel ausgebaut. Heute umfasst die A 1 ganze 749 Kilometer.

Doch die Konzeption der Autobahnen bis Mitte der 1960er Jahre konnte bald nicht mehr mit der steigenden Anzahl von Fahrzeugen mithalten: Durch den wirtschaftlichen Aufschwung wuchs der Straßenverkehr an – die ersten Staus entstanden. Anfang der 1960er Jahre betrug die Verkehrsbelastung auf der A 1 in etwa 10.000 Fahrzeuge am Tag. Heute sind es durchschnittlich zehn mal so viele.

Auch die Deutsche Einheit, der Ausbau des europäischen Binnenmarktes sowie die wirtschaftliche und politische Öffnung Osteuropas führten zu einem Anstieg des Verkehrs auf Deutschlands Fernstraßen. So musste die A 1 in bestimmten Abschnitten mehr Fahrstreifen erhalten und entsprechend ausgebaut werden. Bereits 1989 wurde die Autobahn im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Hamburg-Öjendorf und Hamburg-Billstedt,  2008 schließlich im Abschnitt zwischen Hamburg-Billstedt und dem Autobahndreieck Hamburg-Südost von vier auf sechs Fahrstreifen ausgebaut. Zwischen dem Kreuz Hamburg-Südost und der Anschlussstelle Hamburg-Harburg ist nun auch ein achtstreifiger Ausbau geplant, damit die Autobahn dem zukünftigen Verkehrsaufkommen gerecht werden kann.

Abschnitt „Nord“

AD HH-Südost – nördlich des künftigen AD Süderelbe

  • Gesamtlänge: ca. 5,3 km
  • Anzahl der Fahrstreifen: vier pro Fahrtrichtung
  • Planfreie Knotenpunkte: AD HH-Südost, AK HH-Süd (künftig: AD Norderelbe)
  • Anzahl der Verflechtungsstreifen: zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung
  • Naturschutzfachliche Besonderheiten: FFH-Gebiet „Hamburger Unterelbe“, EG-Vogelschutzgebiet und NSG „Holzhafen“

Abschnitt „Mitte“

Das künftige AD Süderelbe

  • Gesamtlänge: ca. 1,2 km
  • Planfreie Knotenpunkte: AD Süderelbe (A 1/A 26) in Planung, AS HH-Stillhorn (geplanter Rückbau)
  • Anzahl der Verflechtungsstreifen: ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung

Abschnitt „Süd“

Südlich des künftigen AD Süderelbe – AS HH-Harburg

  • Gesamtlänge: ca. 1,7 km
  • Anzahl der Fahrstreifen: vier pro Fahrtrichtung
  • Planfreie Knotenpunkte: AS HH-Harburg
  • Bauwerke: Süderelbbrücke, Neuländer Elbdeich, Neuländer Wettern, Fünfhausener Landweg
  • Naturschutzfachliche Besonderheiten: FFH-Gebiet „Heuckenlock“ und „Schweensand“, NSG „Heucklock“, NSG „Schweensand“

Norderelbbrücke

Die Norderelbbrücke führt die A 1 seit 1963 als Schrägseilbrücke auf drei Fahrstreifen je Richtung ohne Standstreifen über die Norderelbe. Das Bauwerk weist aktuell Schäden auf und hat entsprechend der in 2016 durchgeführten Nachrechnung nur noch eine begrenzte Nutzungsdauer.

Aus diesem Grund plant die DEGES gemäß Bundesverkehrswegeplan 2030 einen Ersatzneubau als achtstreifige Erweiterung mit angepasstem Querschnitt. Die Verkehrsführung wird von drei auf vier Fahrstreifen mit zwei Verflechtungsfahrstreifen pro Fahrtrichtung und zusätzlichem Standstreifen erweitert. Auch ein Radweg wird mitgeplant.

Neben der derzeit bestehenden Norderelbbrücke entsteht zunächst eine weitere Brücke mit sechs Fahrstreifen. Temporär wird dann der gesamte Verkehr in beiden Fahrtrichtungen auf dieses Brückenbauwerk verlegt, damit im Anschluss die alte Norderelbbrücke abgerissen und durch den Neubau der zweiten Brückenhälfte ersetzt werden kann.

Das heutige Brückenbauwerk liegt in einem naturschutzfachlich sensiblen Raum. Unmittelbar südlich des bestehenden Bauwerks grenzt das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Hamburger Unterelbe an. Nördlich befindet sich ein Vogelschutzgebiet. Weiterhin befinden sich zwei Naturschutzgebiete im näheren Umfeld des Bauwerks.

Im Juni 2019 fand eine Ausstellung zur Norderelbbrücke in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen statt. Nachfolgend finden Sie eine Dokumentation zum Projekt.

Süderelbbrücke

Die Süderelbbrücke besteht aus zwei Teilbauwerken aus dem Jahre 1938 (Ostüberbau) und 1965 (Westüberbau). Aufgrund der erheblichen Schäden und dem gemäß Bundesverkehrswegeplan 2030 angestrebten achtstreifigen Erweiterung der A 1 ist auch für dieses Bauwerk dringend ein Ersatzneubau zu planen. Das 325 Meter lange, vierfeldrige Bauwerk ist als durchlaufende Balkenbrücke ausgebildet. Die Überbauten sind 22 und 17 Meter breit, die Hauptstützweite beträgt 104 Meter.

Das neue Bauwerk berücksichtigt den achtstreifigen Ausbau der A 1 und wird Platz für vier Fahrstreifen pro Fahrtrichtung bieten. Dabei entsteht der erste Überbau östlich neben dem Bestand, sodass der Verkehr in dieser Phase wie bisher über die alte Süderelbbrücke fließen kann. Nach Fertigstellung des neuen östlichen Überbaus wird der Verkehr mit sechs Fahrstreifen auf diesen umgelegt und es erfolgt der Abbruch beider Bestandsbrücken. Danach wird – in einem gewissen Abstand – neben dem ersten der neue zweite Überbau errichtet. Im Anschluss rollt der Verkehr mit sechs Fahrstreifen nochmals für kurze Zeit auf dem westlichen Überbau, um den Querverschub des östlichen Überbaus zu ermöglichen.

Diese aufwändige technische Maßnahme ist erforderlich, um die Umwelteingriffe im Endzustand zu begrenzen, da sich auch dieses Bauwerk in einem naturschutzfachlich sensiblen Bereich befindet und vom FFH-Gebiet „Heuckenlock/Schweensand“ sowie zwei Naturschutzgebiete umgeben ist.

Informationsveranstaltung zum Abschnitt Nord – März 2022

24. März 2022

Die digitale Informationsveranstaltung im März 2022 fokussierte sich auf den Abschnitt Nord (AD HH-Südost – AD Süderelbe) der geplanten Autobahnerweiterung und wurde aufgrund der Pandemielage als Livestream ausgesendet. Nachfolgend stellen wir Ihnen die gezeigte Präsentation, eine Dokumentation der Fragerunde sowie einen Video-Mitschnitt der Veranstaltung zur Verfügung.

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Informations­veranstaltung zum Abschnitt Süd – Mai 2021

19. Mai 2021

Bereits im Mai 2021 informierte die DEGES zum frühen Planungsstand des Projekts im Abschnitt Süd. Die Veranstaltung fand ebenfalls online als Livestream statt. Nachfolgend können Sie einen Mitschnitt der Veranstaltung anschauen und die gezeigte Präsentation herunterladen.

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Kontaktformular

Gerne können Sie mit uns zu allen Fragen in Kontakt treten. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung!

Sie fragen – die DEGES antwortet

Nachfolgend beantworten wir Fragen, die uns im Projektzusammenhang häufig gestellt werden. Wenn Sie eine Frage haben, die hier noch nicht beantwortet wurde, kontaktieren Sie uns gern über das Kontaktformular auf der Unterseite Dialog.

Allgemeine Fragen

Wann genau ist das Planfeststellungsverfahren? Wann soll gebaut werden?

Das Planfeststellungsverfahren soll im Halbjahr 2022 eingeleitet werden, der Planfeststellungsbeschluss könnte folglich im Jahr 2024 erfolgen. Im Anschluss an vorbereitende Maßnahmen im Planungsraum würden die Bauarbeiten dann im Jahr 2025 starten, die Fertigstellung wäre gemäß dieser Planung für das Jahr 2030 vorgesehen.

An wen können sich Bürger*innen wenden, sollten Sie noch Einwendungen haben?

Die Planfeststellungsbehörde Hamburg wird etwaige Einwendungen entgegennehmen und der DEGES anschließend die Möglichkeit zur Erwiderung einräumen. Auf dieser Projektwebsite werden nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens alle Informationen hierzu bereitgestellt.

Wird dieses Verbreiterungsprojekt vor allem wegen des Baus der Hafenquerspange (A 26 Ost) als nötig angesehen?

Die achtstreifige Erweiterung der A 1 ist auch ohne die A 26 dringend erforderlich. Das bestätigen die Verkehrszahlen und -prognosen.

Gibt es bereits genaueres Kartenmaterial zu Ihren derzeitigen Planungen?

Die Präsentationen zu den Bauabschnitten Nord und Süd können auf der Unterseite Dialog heruntergeladen werden. Detaillierte Fragen zu Einzelgebäuden beantwortet das Planungsteam der DEGES gerne individuell per E-Mail über das Kontaktformular.

Fragen und Antworten: Verkehrsführung und Bauzeit

Wird es nachts Bauarbeiten geben?

Nachtbauarbeiten werden beispielsweise beim Bau der Norderelbbrücke notwendig, allerdings keine lärmintensiven wie Ramm- und Bohrarbeiten. Aktuell wird an dieser Stelle von einem regulären 16-Stunden-Tag (Zwei-Schicht-System) ausgegangen.

Gibt es eine Prognose zum Thema Stau während der Bauzeit?

Wir gehen davon aus, dass der Verkehr weiterhin wie gewohnt abfließen kann. Bei Unfällen und Pannen werden Staus allerdings nicht zu verhindern sein.

Inwieweit ist die Straße Moorfleeter Hauptdeich im Bereich der Billesiedlung von den Bauarbeiten betroffen? Wird sie als Zu- und Abfahrt für die Baustelle genutzt?

Der Moorfleeter Hauptdeich ist als Baustellenzufahrt, insbesondere im Hinblick auf das Brückenbauwerk, nicht geeignet. Deshalb soll der Baustellenverkehr samt Massentransporten über die Autobahn abwickelt werden. Die Straße wird während der Bauzeit nicht von zusätzlichem Schwerverkehr betroffen sein.

Der Hauptbauverkehr wird über die Autobahn abgewickelt. Wird es dennoch parallele Baustraßen entlang der Trasse geben?

Parallele Baustraßen sind nicht vorgesehen, da das vorhandene Bauumfeld die Anlage einer separaten Baustraße nicht zulässt. Während der Bauzeit wird in der Regel aber immer eine Fahrbahn freigelenkt sein, die dann als Baustraße genutzt werden kann.

Wird es für die Häuser entlang der Baustraßen eine Zustandsermittlung geben, um etwaige Schäden nachweisen zu können, die durch den Bau entstehen?

Bei so großen Bauunternehmungen ist es üblich, dass zu Beginn der Arbeiten ein sogenanntes Beweissicherungsverfahren durchgeführt wird. Fachexpert*innen begutachten dann die umliegenden Häuser und stellen ihren Zustand fest. Anschließend kann festgestellt werden, welche Schäden während der Bauzeit eingetreten sind. Sofern notwendig, wird an den Bauwerken auch ein sogenanntes Monitoring durchgeführt, welches Schallimmissionen und Erschütterungen rund um die Uhr aufzeichnet und dabei hilft, etwaige Schäden auf konkrete Baumaßnahmen zurückzuführen.

Werden der Fahrradweg sowie die „neue“ Busverbindung zwischen Moorfleet und Rothenburgsort entlang der Deichlinie (Kaltehofe-Hauptdeich) während der Bauphase weiterhin nutzbar sein?

Im Wesentlichen soll dieser Weg aufrechterhalten werden, er wird aus Sicherheitsgründen vermutlich sogar eingehaust. Auch an dieser Stelle wird es im Zuge der Arbeiten an der Brücke aber einige Vollsperrungen geben, die hauptsächlich auf das Wochenende gelegt werden sollen. Dies geschieht auch aus Sicherheitsgründen, da der Verkehr nicht unter einer schwebenden Last durchgeführt werden darf.

Fragen und Antworten: Lärmschutz

Wann wir der Lärmschutz fertiggestellt?

Wir sind darum bemüht, den aktiven Lärmschutz möglichst zeitnah herzustellen, damit dieser auch vor dem Baulärm schützen kann. Der Asphalt wird dagegen erst am Ende der Bauphase aufgetragen, da er ziemlich empfindlich ist.

Sind Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder Flüsterasphalt auf der A 1 in Richtung Billesiedlung geplant?

Wie der Präsentation zu entnehmen ist, sind an dieser Stelle Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen – sowohl Lärmschutzwände als auch offenporiger Asphalt. Das vermindert insgesamt den Lärm und führt zu einer Verbesserung der dortigen Situation.

Ist eine partielle Überdeckelung der Trasse vorgesehen?

Auf Grundlagen von schalltechnischen Untersuchungen werden in Frage kommende Lärmschutzmaßnahmen immer im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit bewertet. Bei diesem Projekt konnte festgestellt werden, dass eine Überdeckelung nicht verhältnismäßig wäre, an manchen Stellen sogar technisch gar nicht machbar.

Fragen und Antworten: Umwelt- und Naturschutz

Werden für den Ausbau der Autobahn ökologische Ausgleichsflächen benötigt? Und wo werden diese geplant?

Ein derart umfangreiches Bauvorhaben wie dieses beeinträchtigt natürlich die Umwelt. Der Ausbau sorgt zwar für Verbesserungen im Lärm- und Gewässerschutz und vermindert den Luftschadstoffausstoß, die Verbreiterung der Trasse führt aber dennoch zu einer umfangreichen Bodenversiegelung, im Nordabschnitt sind beispielsweise etwa 16 Hektar betroffen. Ausgleichsflächen hierfür befinden sich zum Teil direkt neben der Autobahn. Hier sollen Aufforstungsflächen gefördert, extensives Grünland geschaffen, abgeholzte Böschungen bepflanzt und Lärmschutzwände in einigen Bereichen begrünt werden. Der Großteil der Beeinträchtigungen wird aber nicht vor Ort, sondern über ein Ökokonto der Hamburger Umweltbehörde ausgeglichen, über das sich die DEGES finanziell an Umweltmaßnahmen im Umfang von etwa 40 Hektar beteiligt, die wiederum im Hamburger Stadtgebiet umgesetzt werden.

Ist im Zuge der Lärmschutzplanung auch das Brutverhalten der Vögel berücksichtigt worden?

Der aktive Lärmschutz dient in erster Linie dem Schutz der menschlichen Gesundheit und richtet sich danach.

Fragen und Antworten: Grunderwerb

Werden private Grundstücke für den Neubau gebraucht und müssen Wohnhäuser abgerissen werden?

Es wird für die Erweiterung Grunderwerb geben müssen – auch von Flächen, die sich gegenwärtig in privatem Besitz finden. Es ist allerdings nicht vorgesehen, bewohnte Bebauung abzureißen. Alle bewohnten Häuser bleiben voraussichtlich erhalten.