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A 20: Abschnitt 3 (B 206 westlich Wittenborn bis B 206 westlich Weede) In Planung

Informationen zum Abschnitt 3 (B 206 westlich Wittenborn bis B 206 westlich Weede) der A 20-Weiterführung durch Schleswig-Holstein.

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Daten und Fakten

  • Gesamtlänge: 9,9 km
  • RQ: 29,5 m
  • Verkehrsbelastung: ca. 30.000 Kfz/24 h
  • Anschlussstellen: 2 AS an der A 20, eine AS an der A 21 und ein AK mit der A 21
  • PWC/Rastanlagen:  keine
  • Bauwerke: 11 Überführungsbauwerke, 11 Unterführungsbauwerke

Projektbeschreibung

Im Abschnitt 3 geht es in erster Linie darum, im Zuge einer Fehlerheilung verschiedene südliche Trassenvarianten habitatschutzrechtlich genauer zu untersuchen sowie Schutzmaßnahmen für Fledermäuse und Haselmäuse zu entwickeln, um damit eine rechtssichere Planung zu erzielen.

Projektstand

Der Planfeststellungsbeschluss für den 3. Bauabschnitt der A 20 in Schleswig-Holstein erging im April 2012 und wurde anschließend beklagt. Im November 2013 erklärte das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss für nicht vollziehbar. Nach Durchführung der Neuerfassung der Fledermäuse und Haselmäuse wurden die entsprechenden Genehmigungsunterlagen für eine mögliche Fehlerheilung im Zuge eines Planergänzungs-/Änderungsverfahrens aktualisiert.

Weitere Informationen finden Sie unter „Details“.

Gesamtprojekt A 20

Die A 20 Nordwestumfahrung Hamburg ist als Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes (TEN) von herausragender Bedeutung für die Abwicklung weiträumiger nord- und nordosteuropäischer Verkehrsströme. Als westliche Fortführung der Ostseeautobahn A 20 Lübeck – Stettin bis über die Elbe nach Niedersachsen und Anschluss an die A 28 wird die A 20 zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands sein und die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee als Hinterlandanbindung miteinander verbinden. Aufgrund dieser verkehrspolitisch herausragenden Funktion der A 20 ist der Neubau der Autobahn in allen Abschnitten in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen 2016 eingeordnet.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen
Überblick über das Gesamtprojekt A 20.

Projektstand

Der Planfeststellungsbeschluss von April 2012 wurde beklagt und im November 2013 vom Bundesverwaltungsgericht für nicht vollziehbar erklärt. Die DEGES hat eine sogenannte Fehlerheilung durchgeführt, um das Baurecht für den Abschnitt 3 zu erlangen. Der Antrag, mit dem dieses ergänzende Fehlerheilungsverfahren eingeleitet wird, wurde im Dezember 2020 gestellt.

Im ersten Teil dieser Fehlerheilung wurden weiter südlich von Bad Segeberg verlaufende Varianten vertiefend untersucht. Dabei ging es vor allem darum, mögliche Beeinträchtigungen durch Stickstoffimmissionen in den FFH-Gebieten „Travetal“ und „Lezener Au-Niederung und Hangwälder“ zu ermitteln und zu bewerten. Darüber hinaus wurden die verkehrliche Eignung und die Kosten dieser Varianten bewertet und die Beeinträchtigung weiterer Umweltbelange geprüft. Die Daten ergänzen die bestehende Variantenuntersuchung zum FFH-Gebiet „Travetal“.

Im zweiten Teil der Fehlerheilung wurden geeignete arten- und habitatschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen für Fledermaus- und Haselmauspopulationen erarbeitet und festgelegt. In Expertenworkshops hat sich das Planungsteam der DEGES mit verschiedenen Fachplanern zusammengesetzt und vor dem Hintergrund des hoch bedeutenden Fledermausquartiers „Segeberger Kalkberghöhlen“ ein umfangreiches Maßnahmenkonzept zum Schutz der Fledermäuse erarbeitet. Im Rahmen von verschiedenen Dialogen fand ein Austausch mit Vertretern der Stadt Bad Segeberg, den Fachbehörden des Landes und den Umweltverbänden statt. Die DEGES hat darüber hinaus die Umweltverbände direkt kontaktiert, um deren Expertise in die Planung einzubinden und bei den Vermeidungsmaßnahmen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dieser Kontakt ist leider ohne Erfolg geblieben.

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Informationen zum Thema Fledermausschutz

In einem ca. fünfminütigen Film erklären Experten der DEGES und des Fledermauszentrums Noctalis, wie Fledermäuse beim Bau der Autobahn geschützt und wie Beeinträchtigungen der Arten und der Lebensräume vermieden werden.

 

Seit 2019 arbeitete die DEGES darüber hinaus an Ausführungsplanungen für vorgezogene Artenschutzmaßnahmen der Haselmaus. Diese Landschaftsbauleistungen wurden bereits im laufenden Planänderungsverfahren ausgeschrieben.

Zuletzt wurde zudem noch eine kleinräumige Trassenverschiebung im Bereich des Travetals untersucht. Damit sollte der Eingriff in das dortige FFH-Gebiet vermindert werden. Die Auslegung der Unterlagen verzögerte sich dadurch.

Vorstellung der Fehlerheilung

Am 9. März 2023 informierten Projektleiter Rüdiger Martens und sein Team schließlich die Träger öffentlicher Belange in Bad Segeberg, dass die Fehlerheilung nunmehr abgeschlossen sei und die DEGES schnell ins Fehlerheilungsverfahren einsteigen wolle. Im Publikum saßen Landtags- und Kreistagsabgeordnete, Bürgermeister, Vertreter der Wirtschaft und der Umweltverbände. Die Planänderungsunterlagen waren bis 9. November 2023 ausgelegt. Im Anschluss werden die Einwände überarbeitet.

Am 14. November informierte das DEGES-Team erneut im Bad Segeberger Rathaus und stellte die ausgelegten Fehlerheilungsunterlagen ausführlich vor. Die DEGES strebt einen vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss für 2024 an. Die Präsentation zum Informationstermin finden Sie im Download-Bereich. Die DEGES strebt einen vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss für 2024 an.

Nutzen der A 20

Die A 20 ist zukünftig die wichtigste und schnellste Ost-West-Verbindung in Norddeutschland und verkürzt die Reisezeit im Norden um bis zu 50 Prozent. Somit entlastet die A 20 nicht nur das nachgeordnete Straßennetz, sondern verbessert die Erreichbarkeit der norddeutschen Region. Davon profitieren in hohem Maße Anwohner, Pendler, Wirtschaft und Tourismusbranche.

Die A 20 verkürzt die Reisezeiten im Norden – und zwar um bis zu 50 Prozent*.

Sowohl Reisen innerhalb Schleswig-Holsteins als auch in das Nachbarbundesland Niedersachsen   verkürzen sich deutlich. Der umständliche Umweg über Hamburg sowie lange Wartezeiten vor der Elbfähre werden gespart.

*zwischen Westerstede und Bad Segeberg, Verkehrsprognose 2030, Kategorie „starker Verkehr“

Sie wickelt weiträumige nord- und nordosteuropäische Verkehrsströme ab.

Die Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2030 zeigt klar: Der Verkehr auf deutschen Straßen wird weiter zunehmen. Die A 20 nimmt Verkehrsströme auf und entlastet damit das nachgeordnete Straßennetz deutlich.

Sie wird zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands sein.

Von Szczecin (Stettin) in Polen bis an die Nordsee in den Niederlanden? Die schnellste Verbindung ist zukünftig die A 20, die für eine hervorragende Vernetzung des Nordostens mit dem Nordwesten sorgt.

Sie überwindet die räumliche Trennung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

So nah und doch so fern? Das ist bald Geschichte. Reisen zwischen den beiden Bundesländern werden mit der A 20 schneller und unkomplizierter – das spart Zeit und Nerven.

Sie bindet die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee an das Fernstraßennetz an und trägt somit zu deren Wettbewerbsfähigkeit bei.

Maßgeblich für die Entscheidung, einen Hafen anzulaufen, ist dessen Kosteneffizienz (Umschlagsdauer und Kosten des Weitertransports) – eine gute Anbindung der Häfen an das Fernstraßennetz ist daher entscheidend. Die A 20 leistet diese Anbindung.

Sie verbessert die Erreichbarkeit der Region.

Die Erreichbarkeit der norddeutschen Region wird durch die A 20 deutlich verbessert. Davon profitieren Anwohner und Pendler, die gesamte Wirtschaft sowie die Tourismusbranche im Norden.

Sie entlastet den Knotenpunkt Hamburg (A 7) sowie die parallel verlaufende A 1 zwischen Bremen und Hamburg.

Das Verkehrsaufkommen in dieser Region und vor allem in den Ballungszentren ist immens. Die A 20 wird für eine deutliche Entlastung sorgen und die Verkehre verteilen.

Sie stärkt die Wirtschaft Norddeutschlands.

Eine gute Anbindung an die überregionale Infrastruktur ist für Betriebe und Unternehmen ein entscheidendes Standortkriterium: Die A 20 erleichtert den Austausch von Waren und Gütern. Zudem vereinfacht und beschleunigt sie Besuche von Kunden und Dienstleistern. Das spart Zeit, Geld und sichert dadurch Arbeitsplätze.

Sie belebt den (internationalen) Tourismus.

Die Erreichbarkeit ist das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung für eine Destination – nur ein gut erreichbarer Urlaubsort ist für die meisten Touristen attraktiv. Die A 20 leistet somit einen entscheidenden Beitrag für die Tourismusbranche im Norden.

Fledermausdialog

Im Rahmen eines sogenannten Fledermausdialogs hat sich die DEGES mit Naturschutzverbänden sowie Vertretern aus den Verwaltungen der Stadt Bad Segeberg und des Landes Schleswig-Holstein ausgetauscht. Die Präsentation zum Termin kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Kontaktformular

Gerne können Sie mit uns zu allen Fragen in Kontakt treten. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung!

Sie fragen – die DEGES antwortet

Nachfolgend beantworten wir Fragen, die uns im Projektzusammenhang häufig gestellt werden. Wenn Sie eine Frage haben, die hier noch nicht beantwortet wurde, kontaktieren Sie uns gern über das Kontaktformular auf der Unterseite Dialog.

Fragen und Antworten: Planungsstand und Zeithorizont

Wie ist der Stand der Planung im 3. Bauabschnitt und wann ist mit einem Baustart zu rechnen?

Der Planfeststellungsbeschluss von 2012 wurde beklagt. Die DEGES hat im Dezember 2020 den Antrag auf Planänderung gestellt und damit das Planänderungsverfahren zur Fehlerheilung eingeleitet. Die Unterlagen wurden im November 2023 öffentlich ausgelegt. Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 3 wird dann in 2024 erwartet.

Fragen und Antworten: Fledermaus- und Haselmausschutz

Welchen Stellenwert besitzt das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Segeberger Kalkberghöhlen“ für den Schutz der Fledermäuse?

Die Segeberger Kalkberghöhlen sind eines der europaweit bedeutendsten Winterquartiere für Fledermäuse. Die in diesem Habitat ansässigen Populationen von Fransen- und Bechsteinfledermäusen müssen daher besonders geschützt werden: Bei den Planungen der A 20 – vor allem im 3. und 4. Bauabschnitt – findet der Schutz der Fledermäuse ganz besondere Beachtung. . Die DEGES hat hierzu einen Film gedreht, in dem die Schutzmaßnahmen für Fledermäuse in und um Bad Segeberg genauer erläutert werden.

Die Flugrouten der Fledermäuse bei Bad Segeberg werden durch den Bau der A 20 durchschnitten. Was wird zum Schutz der Tiere getan?

Im Rahmen geeigneter arten- und habitatschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen für Fledermäuse werden die Beeinträchtigungen für die Tiere möglichst vermieden oder bestmöglich gemindert. Mithilfe von Experten wurde ein umfassendes Maßnahmenkonzept zum Schutz der Fledermäuse erarbeitet. Zu diesen Schutzmaßnahmen zählen z. B. Querungshilfen, Leitstrukturen, Schutzzäune und -wände oder auch ein Lichtmanagement. Im Rahmen des sogenannten Fledermausdialoges fand ein Austausch mit Vertretern der Stadt Bad Segeberg, den Fachbehörden des Landes und Umweltverbänden statt.

Im dritten Bauabschnitt gibt eine große Population der europaweit geschützten Haselmaus. Welche Maßnahmen sind zum Schutz der Tiere vorgesehen?

Zum Schutz der Haselmaus wird vor der Baudurchführung eine Umsiedlung der Tiere in Ersatzlebensräume erfolgen. Die entsprechenden Landschaftsbauarbeiten werden bereits vorgezogen durchgeführt – also als sogenannte CEF-Maßnahmen.

Fragen und Antworten: Trave-Schule

Warum wird die geplante Trasse verlegt – hat man die Trave-Schule nicht bedacht?

Im Zuge der Fehlerheilung zum Planergänzungsverfahren im dritten Teilabschnitt der A 20 – Südumfahrung Bad Segeberg – überprüft die DEGES derzeit eine kleinräumige Trassenverschiebung um maximal 50 Meter nach Norden mit dem Ziel, eine Erheblichkeit des Eingriffs in einen besonders geschützten prioritären Lebensraum zu vermeiden. Bei Realisierung dieser Trassenführung würde der Fahrbahnrand um 17,50 Meter an die Trave-Schule heranrücken, die geringere Distanz wiederum durch eine Anpassung der Lärmschutzmaßnahmen kompensiert werden, die an der Schule sichtbar wäre.

Geplanter Querschnitt der A 20 auf Höhe der Trave-Schule.

Statt des vorher geplanten Lärmschutzwalls ist an dieser Stelle nun eine Lärmschutzwand bzw. eine Kombination aus Steilwall und Wand vorgesehen. Die Wand würde nur um etwa vier Meter in Richtung der Schule verlegt werden. Alle Grenzwerte für Lärm- und Immissionsschutz könnten auf diese Weise eingehalten werden, es ergäben sich gegenüber den bisherigen Planungen keine Verschlechterungen.

Ist die Verlegung der Trasse schon rechtskräftig?

Nein. Ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss liegt für diesen Teilabschnitt der A 20 noch nicht vor. 2023 wurden die Planänderungsunterlagen, die neben der Trassenverlegung auch das Fehlerheilungsverfahren und weitere Planänderungen umfassen, öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Beteiligung im Planfeststellungsverfahren konnten bis zum 9. November 2023 Einwendungen eingereicht werden.

IHK-Informationstermin zur Fehlerheilung (November 2023)

Informationstermin zur Fehlerheilung (März 2023)

Übersichtskarte

Der Bauabschnitt 3 im Überblick: Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000

Flyer

Wissenwertes rund um den 3. Bauabschnitt

Projektflyer Bauabschnitt 3

(PDF / 3.65 MB)

Pressekontakt

Ulf Evert

Ulf Evert

Projekte Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen

Telefon: 040 182104-114

E-Mail: presse@deges.de

Pressemitteilungen

A 20: Abschnitt 3 (B 206 westlich Wittenborn bis B 206 westlich Weede) und diese Abschnitte sind Teilprojekte von A 20: Neubau in Schleswig-Holstein.