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A 20: Abschnitt 8 (A 26 / Niedersachsen bis B 431 / Schleswig-Holstein) In Planung

Informationen zum Abschnitt 8 (A 26/Niedersachsen bis B 431/Schleswig-Holstein): die Elbquerung.

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Daten und Fakten

  • Gesamtlänge: ca. 8,6 km, davon 6,5 km Tunnel (Elbquerung)
  • RQ: 4 Fahrstreifen, Regelquerschnitt RQ 31
  • Verkehrsbelastung: 41.000 Kfz/24 h, 5.010 Schwerverkehr/24 h, Schwerverkehrsanteil 12,2 %

Projektbeschreibung

Im Abschnitt 8 geht es in erster Linie darum, die A 20 mittels eines Bohrtunnels unter der Elbe hindurchzuführen und somit die Anbindung an das Straßennetz in Niedersachsen zu gewährleisten. Die Elbquerung ist ein Gemeinschaftsprojekt von Niedersachsen und Schleswig-Holstein und verbindet beide Bundesländer miteinander.

Projektstand

Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 8 vom 30.12.2014 wurde mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.04.2016 für in Teilen rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. In einem Planergänzungs-/Änderungsverfahren im Sinne der Fehlerheilung hat die DEGES die Planunterlagen überarbeitet und erneut beim Amt für Planfeststellung im Verkehr zur Genehmigung vorgelegt. Im Januar 2023 hat die Behörde den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 8 erlassen.

Weitere Informationen finden Sie unter „Details“.

Gesamtprojekt A 20

Die A 20 Nordwestumfahrung Hamburg ist als Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes (TEN) von herausragender Bedeutung für die Abwicklung weiträumiger nord- und nordosteuropäischer Verkehrsströme. Als westliche Fortführung der Ostseeautobahn A 20 Lübeck – Stettin bis über die Elbe nach Niedersachsen und Anschluss an die A 28 wird die A 20 zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands sein und die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee als Hinterlandanbindung miteinander verbinden. Aufgrund dieser verkehrspolitisch herausragenden Funktion der A 20 ist der Neubau der Autobahn in allen Abschnitten in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen 2016 eingeordnet.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen
Überblick über das Gesamtprojekt A 20.

Projektstand

Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 8 vom 30. Dezember 2014 wurde mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. April 2016 für in Teilen rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Um das Baurecht für diesen Abschnitt zu erlangen, ist ein Fehlerheilungsverfahren durchzuführen, das den Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) betrifft. Dieser war öffentlich auszulegen, was durch die Planfeststellungsbehörde 2017 nachgeholt wurde.

Zu diesem Fachbeitrag lagen Stellungnahmen und Einwendungen vor. Im Zuge der Erwiderungsbearbeitung und im Hinblick auf das Urteil zum Abschnitt 4 wurde entschieden, dass eine grundhafte Überarbeitung des Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie notwendig ist. Diese wurde erstellt. Parallel wurde die Entwässerungsplanung überarbeitet – hier sollen sogenannte Retentionsbodenfilter zum Einsatz kommen. Die Neuauslage des überarbeiteten Fachbeitrags und der neuen Entwässerungsplanung ist in Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde erfolgt, ein Erörterungstermin hierzu fand am 25. Januar 2022 statt.

Der Planfeststellungsbeschluss für den niedersächsischen Teil des Elbtunnels vom 30. März 2015 ist bestandskräftig – allerdings nur unter der Bedingung, dass die Abschnitte der A 20 nördlich der Elbe (Abschnitt 7 in Schleswig-Holstein) sowie südlich der Elbe (Autobahnkreuz Kehdingen – A 20/A 26 in Niedersachsen) vollziehbar planfestgestellt sind und damit eine Verkehrswirksamkeit erreicht wird.

Offene Fragestellungen zum abwehrenden Brandschutz im zukünftigen Elbtunnel konnten unter Federführung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein unter Beteiligung der DEGES geklärt werden: Dazu hat ein mehrtägiger Workshop gemeinsam mit den zuständigen Feuerwehren aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein stattgefunden. In diesem Rahmen wurde ein Sicherheitskonzept erarbeitet, welches für die Einsatzdienste eine gute Basis für die Planung und Vorbereitung zukünftiger Einsatzszenarien darstellt. Im weiteren Planungsprozess wird die Abstimmung mit den Einsatzdiensten fortgesetzt.

Im Zuge des Baus der Elbquerung müssen ca. 4,5 Mio. Kubikmeter Bodenmaterial von und zur Baustelle transportiert werden. Da laut Planfeststellungsbeschluss diese Transporte nicht ausschließlich über das öffentliche Straßennetz abgewickelt werden dürfen, wird zurzeit ein Bodenmassen-Managementkonzept erarbeitet.

Vorgezogene CEF-Maßnahmen haben bereits in 2021 stattgefunden. Im Januar 2023 hat das APV den Planergänzungsbeschluss erlassen.

Nutzen der A 20

Die A 20 ist zukünftig die wichtigste und schnellste Ost-West-Verbindung in Norddeutschland und verkürzt die Reisezeit im Norden um bis zu 50 Prozent. Somit entlastet die A 20 nicht nur das nachgeordnete Straßennetz, sondern verbessert die Erreichbarkeit der norddeutschen Region. Davon profitieren in hohem Maße Anwohner, Pendler, Wirtschaft und Tourismusbranche.

Die A 20 verkürzt die Reisezeiten im Norden – und zwar um bis zu 50 Prozent*.

Sowohl Reisen innerhalb Schleswig-Holsteins als auch in das Nachbarbundesland Niedersachsen   verkürzen sich deutlich. Der umständliche Umweg über Hamburg sowie lange Wartezeiten vor der Elbfähre werden gespart.

*zwischen Westerstede und Bad Segeberg, Verkehrsprognose 2030, Kategorie „starker Verkehr“

Sie wickelt weiträumige nord- und nordosteuropäische Verkehrsströme ab.

Die Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2030 zeigt klar: Der Verkehr auf deutschen Straßen wird weiter zunehmen. Die A 20 nimmt Verkehrsströme auf und entlastet damit das nachgeordnete Straßennetz deutlich.

Sie wird zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands sein.

Von Szczecin (Stettin) in Polen bis an die Nordsee in den Niederlanden? Die schnellste Verbindung ist zukünftig die A 20, die für eine hervorragende Vernetzung des Nordostens mit dem Nordwesten sorgt.

Sie überwindet die räumliche Trennung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

So nah und doch so fern? Das ist bald Geschichte. Reisen zwischen den beiden Bundesländern werden mit der A 20 schneller und unkomplizierter – das spart Zeit und Nerven.

Sie bindet die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee an das Fernstraßennetz an und trägt somit zu deren Wettbewerbsfähigkeit bei.

Maßgeblich für die Entscheidung, einen Hafen anzulaufen, ist dessen Kosteneffizienz (Umschlagsdauer und Kosten des Weitertransports) – eine gute Anbindung der Häfen an das Fernstraßennetz ist daher entscheidend. Die A 20 leistet diese Anbindung.

Sie verbessert die Erreichbarkeit der Region.

Die Erreichbarkeit der norddeutschen Region wird durch die A 20 deutlich verbessert. Davon profitieren Anwohner und Pendler, die gesamte Wirtschaft sowie die Tourismusbranche im Norden.

Sie entlastet den Knotenpunkt Hamburg (A 7) sowie die parallel verlaufende A 1 zwischen Bremen und Hamburg.

Das Verkehrsaufkommen in dieser Region und vor allem in den Ballungszentren ist immens. Die A 20 wird für eine deutliche Entlastung sorgen und die Verkehre verteilen.

Sie stärkt die Wirtschaft Norddeutschlands.

Eine gute Anbindung an die überregionale Infrastruktur ist für Betriebe und Unternehmen ein entscheidendes Standortkriterium: Die A 20 erleichtert den Austausch von Waren und Gütern. Zudem vereinfacht und beschleunigt sie Besuche von Kunden und Dienstleistern. Das spart Zeit, Geld und sichert dadurch Arbeitsplätze.

Sie belebt den (internationalen) Tourismus.

Die Erreichbarkeit ist das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung für eine Destination – nur ein gut erreichbarer Urlaubsort ist für die meisten Touristen attraktiv. Die A 20 leistet somit einen entscheidenden Beitrag für die Tourismusbranche im Norden.

Kontaktformular

Gerne können Sie mit uns zu allen Fragen in Kontakt treten. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung!

Sie fragen – die DEGES antwortet

Nachfolgend beantworten wir Fragen, die uns im Projektzusammenhang häufig gestellt werden. Wenn Sie eine Frage haben, die hier noch nicht beantwortet wurde, kontaktieren Sie uns gern über das Kontaktformular auf der Unterseite Dialog.

Fragen und Antworten: Planungsstand und Zeithorizont

Wie ist der Stand der Planung im achten Bauabschnitt und wann ist mit einem Baustart zu rechnen?

Der 2014 ergangene Planfeststellungsbeschluss für den schleswig-holsteinischen Teil der Elbquerung wurde beklagt und 2016 im Hinblick auf die Belange der neu erlassenen EU-Wasserrahmenrichtlinie für nicht vollziehbar erklärt. Die Fortsetzung des Fehlerheilungsverfahrens wurde Ende 2020 beantragt und im Frühjahr 2021 fortgesetzt, um die aktuellen Forderungen dieser europäischen Richtlinie zu erfüllen und Baurecht für den Abschnitt zu erlangen. Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit Januar 2023 vor.

Fragen und Antworten: Tunnel und Tunnelbau

Wie wird der Tunnel unter der Elbe gebaut?

Der Tunnel wird mit zwei Tunnelvortriebsmaschinen von Norden nach Süden gebaut. Im Zuge dieser Baumaßnahme müssen circa 4,5 Millionen Kubikmeter Boden bewegt werden. In einem Bodenmanagementkonzept legt die DEGES dar, wie diese enormen Erdmassen für die Anwohner möglichst verträglich transportiert werden können. Eine Reduktion des Lkw-Baustellenverkehrs ist dabei das Ziel.

Müssen Hausbesitzer vor den Bohrarbeiten ein Gutachten erstellen lassen, um eventuell aufkommende Schäden erstattet zu bekommen?

Nein. Bereiche, in denen Tunnelbohrungen eventuell Schäden an Gebäuden verursachen können, werden zuvor von Gutachtern untersucht. Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden diese erneut durch Gutachter kontrolliert, sodass eventuell aufgetretene Schäden dokumentiert und erstattet werden können.

Wie sieht das Sicherheits- und Brandschutzkonzept für den Tunnel aus?

Das Sicherheits- und Brandschutzkonzept umfasst nach aktuellem Stand der technischen Vorschriften u. a. die Überwachung der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, ein schnelles Branddetektionssystem, ein sehr effektives Rauchabsaugsystem sowie 20 Notausgänge und Querverbindungen zwischen den beiden Tunnelröhren, von denen fünf für Rettungsfahrzeuge befahrbar sind. Des Weiteren wurden mit den zuständigen Freiwilligen Feuerwehren aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein grundlegende Rettungskonzepte für verschiedene Brandszenarien in einem Workshop erarbeitet.

Übersichtskarte

Der Bauabschnitt 8 im Überblick: Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000

Flyer

Wissenwertes rund um den 8. Bauabschnitt

Projektflyer Bauabschnitt 8

(PDF / 0.43 MB)

A 20: Abschnitt 8 (A 26 / Niedersachsen bis B 431 / Schleswig-Holstein) und diese Abschnitte sind Teilprojekte von A 20: Neubau in Schleswig-Holstein.