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A 20: Abschnitt 7 (B 431 bis A 23) In Planung

Informationen zum Abschnitt 7 (B 431 bis A 23) der A 20-Weiterführung durch Schleswig-Holstein.

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Daten und Fakten

  • Strecke: ca. 15,3 km, vier Fahrstreifen, Regelquerschnitt RQ31
  • Verkehrsbelastung: rund 31.000 Kfz/24 h
  • Anschlüsse: AS Glückstadt (B 431), AS Krempe (L 118), AK Steinburg (A 20/A 23)
  • Sonstige Anlagen: beidseitig unbewirtschaftete Rastanlage, Parkplatz mit WC (PWC)
  • Bauwerke: fünf Überführungsbauwerke, 18 Unterführungsbauwerke

Projektbeschreibung

Im Abschnitt 7 geht es vor allem darum, Artenschutzkonflikte zum Seeadler zu vermeiden und so zu vollziehbarem Baurecht zu gelangen. Dazu wurden die bereits erstellten Unterlagen geprüft und überarbeitet. Dabei wird u. a. geprüft, ob Bodenmassen für den späteren Dammbau direkt neben der Trasse entnommen werden können oder alternative Lösungen entwickelt werden müssen.

Projektstand

Im November 2007 wurde das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der
A 20, Nordwestumfahrung Hamburg, Abschnitt B 431 bis A 23 eingeleitet. Seitdem wurden eine 1. und 2. Planänderung beantragt. Es wurde jeweils auch bereits die Öffentlichkeit beteiligt.

Der Antrag zum 3. Planänderungsverfahren wurde am 15. Juli 2020 beantragt. Der aktuelle Planungsstand wurde der Öffentlichkeit auf Infoabenden Ende Oktober 2019 vorgestellt.

Die Unterlagen zur 4. Planänderung liegen seit dem 9. Januar 2024 in den betroffenen Gemeinden aus.

Weitere Informationen finden Sie unter „Details“.

Gesamtprojekt A 20

Die A 20 Nordwestumfahrung Hamburg ist als Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes (TEN) von herausragender Bedeutung für die Abwicklung weiträumiger nord- und nordosteuropäischer Verkehrsströme. Als westliche Fortführung der Ostseeautobahn A 20 Lübeck – Stettin bis über die Elbe nach Niedersachsen und Anschluss an die A 28 wird die A 20 zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands sein und die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee als Hinterlandanbindung miteinander verbinden. Aufgrund dieser verkehrspolitisch herausragenden Funktion der A 20 ist der Neubau der Autobahn in allen Abschnitten in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen 2016 eingeordnet.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen
Überblick über das Gesamtprojekt A 20.

Projektstand

Im November 2007 wurde das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 20, Nordwestumfahrung Hamburg, Abschnitt B 431 bis A 23 eingeleitet. Seitdem wurden drei Planänderungen beantragt. Es wurde jeweils auch die Öffentlichkeit beteiligt. Die Unterlagen zur dritten Planänderung haben unter anderem in den betroffenen Gemeinden vom 22. September 2020 bis einschließlich 21. Oktober 2020 ausgelegen.

Im Zuge der Fortschreibung der Planänderungsunterlagen wurden die technischen Planungen (kreuzende Straße, Brücken etc.) den aktuellen Richtlinien angepasst. Ökologisch wirksame Bauwerke wurden unter Zuziehung eines Wildgutachters an die derzeit gültigen Standards angepasst (Wild, Kleinsäuger, Fischotter, Fledermäuse) und in der Planung berücksichtigt. Weiterhin wurden zusätzliche aktive Schallschutzmaßnahmen mit aufgenommen.

Die Fortschreibung der Verkehrsprognose 2030 ist erfolgt. Diese bildet wiederum die Grundlage für alle weiteren Berechnungen (u. a. Schalltechnik und Luftschadstoffe).

Die Sonderuntersuchungen Fauna wurden 2019 um eine Erweiterung der Erfassung der Eulenvögel in einem Korridor von vier Kilometern im Bereich der Trasse ergänzt. Die erforderlichen Artenschutzmaßnahmen werden in die Planergänzungsunterlagen integriert.

Die Prüfung von Alternativen zur Seitenentnahme im Bereich eines Seeadlerhorsts ist abgeschlossen. Demnach kann bei Umsetzung eines Konzepts von Schutzmaßnahmen und bauzeitlichen Beschränkungen der überwiegende Teil der Seitenentnahmeflächen genutzt werden. Der Massenbedarf wird trotz Verzicht auf eine Teilfläche, die sich in der Kernschutzzone um den Seeadlerhorst befindet, gedeckt werden.

Vorgezogene CEF-Maßnahmen werden seit August 2023 umgesetzt.

Ergänzungen der Planänderung

Wesentliche Ergänzungen der Planänderungsunterlagen werden sein:

  • Anpassung der Gradienten der A 20 bei Grönland mit Unterführung der L 100
  • Anpassung der Trassierung der L 118 mit neuer Anliegerstraße
  • Übernahme des beidseitigen Gewässerräumstreifens
  • Entfall der Mittelstützen an den Überführungsbauwerken
  • Anpassung der Bauwerksdimensionierungen (der Unterführungen)
  • Anpassung der Leitpflanzungen an den Querungsbauwerken
  • Aufnahme von Bauzeitenregelungen zum Schutz des Seeadlers
  • Neuaufstellung des Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie
  • Anpassung der Streckenentwässerung auf Retentionsbodenfilter
  • Berücksichtigung von Porenwasserbehandlungsanlagen

Die wesentlichen Inhalte der 3. Planänderung präsentierte die DEGES bereits im Jahr 2019. Die Präsentation und die Infoplakate finden Sie unter Downloads. Die Unterlagen zur 4. Planänderung liegen seit 9. Januar 2024 in den betroffenen Gemeinden aus.

Luftbildaufnahmen

Den Trassenverlauf der A 20 können Sie in einer interaktiven Luftbildaufnahme nachvollziehen. Öffnen Sie die Anwendung über diesen Link in einem neuen Fenster.

A 20 Luftbildaufnahme mit Trassenverlauf

Nutzen der A 20

Die A 20 ist zukünftig die wichtigste und schnellste Ost-West-Verbindung in Norddeutschland und verkürzt die Reisezeit im Norden um bis zu 50 Prozent. Somit entlastet die A 20 nicht nur das nachgeordnete Straßennetz, sondern verbessert die Erreichbarkeit der norddeutschen Region. Davon profitieren in hohem Maße Anwohner, Pendler, Wirtschaft und Tourismusbranche.

Die A 20 verkürzt die Reisezeiten im Norden – und zwar um bis zu 50 Prozent*.

Sowohl Reisen innerhalb Schleswig-Holsteins als auch in das Nachbarbundesland Niedersachsen   verkürzen sich deutlich. Der umständliche Umweg über Hamburg sowie lange Wartezeiten vor der Elbfähre werden gespart.

*zwischen Westerstede und Bad Segeberg, Verkehrsprognose 2030, Kategorie „starker Verkehr“

Sie wickelt weiträumige nord- und nordosteuropäische Verkehrsströme ab.

Die Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2030 zeigt klar: Der Verkehr auf deutschen Straßen wird weiter zunehmen. Die A 20 nimmt Verkehrsströme auf und entlastet damit das nachgeordnete Straßennetz deutlich.

Sie wird zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands sein.

Von Szczecin (Stettin) in Polen bis an die Nordsee in den Niederlanden? Die schnellste Verbindung ist zukünftig die A 20, die für eine hervorragende Vernetzung des Nordostens mit dem Nordwesten sorgt.

Sie überwindet die räumliche Trennung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

So nah und doch so fern? Das ist bald Geschichte. Reisen zwischen den beiden Bundesländern werden mit der A 20 schneller und unkomplizierter – das spart Zeit und Nerven.

Sie bindet die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee an das Fernstraßennetz an und trägt somit zu deren Wettbewerbsfähigkeit bei.

Maßgeblich für die Entscheidung, einen Hafen anzulaufen, ist dessen Kosteneffizienz (Umschlagsdauer und Kosten des Weitertransports) – eine gute Anbindung der Häfen an das Fernstraßennetz ist daher entscheidend. Die A 20 leistet diese Anbindung.

Sie verbessert die Erreichbarkeit der Region.

Die Erreichbarkeit der norddeutschen Region wird durch die A 20 deutlich verbessert. Davon profitieren Anwohner und Pendler, die gesamte Wirtschaft sowie die Tourismusbranche im Norden.

Sie entlastet den Knotenpunkt Hamburg (A 7) sowie die parallel verlaufende A 1 zwischen Bremen und Hamburg.

Das Verkehrsaufkommen in dieser Region und vor allem in den Ballungszentren ist immens. Die A 20 wird für eine deutliche Entlastung sorgen und die Verkehre verteilen.

Sie stärkt die Wirtschaft Norddeutschlands.

Eine gute Anbindung an die überregionale Infrastruktur ist für Betriebe und Unternehmen ein entscheidendes Standortkriterium: Die A 20 erleichtert den Austausch von Waren und Gütern. Zudem vereinfacht und beschleunigt sie Besuche von Kunden und Dienstleistern. Das spart Zeit, Geld und sichert dadurch Arbeitsplätze.

Sie belebt den (internationalen) Tourismus.

Die Erreichbarkeit ist das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung für eine Destination – nur ein gut erreichbarer Urlaubsort ist für die meisten Touristen attraktiv. Die A 20 leistet somit einen entscheidenden Beitrag für die Tourismusbranche im Norden.

Kontaktformular

Gerne können Sie mit uns zu allen Fragen in Kontakt treten. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung!

Sie fragen – die DEGES antwortet

Nachfolgend beantworten wir Fragen, die uns im Projektzusammenhang häufig gestellt werden. Wenn Sie eine Frage haben, die hier noch nicht beantwortet wurde, kontaktieren Sie uns gern über das Kontaktformular am Ende der Unterseite Dialog.

Fragen und Antworten: Planungsstand und Zeithorizont

Wie ist der Stand der Planung im siebten Bauabschnitt und wann ist mit einem Baustart zu rechnen?

Das Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt 7 wurde im November 2007 eingeleitet. Seitdem gab es – unter Beteiligung der Öffentlichkeit – bereits zwei Planänderungen. Die DEGES hat die Planänderungs- und Ergänzungsunterlagen für die dritte Planänderung überarbeitet. Im Juli 2020 hat die DEGES den Antrag auf Planänderung gestellt. Im Anschluss ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt, gleiches gilt für die vierte Planänderung Ende 2023 / Anfang 2024. Mit einem Planfeststellungsbeschluss wird im Jahr 2024 gerechnet.

Fragen und Antworten: Verkehr

Wie verändern sich die Verkehre im nachgeordneten Straßennetz?

Laut Verkehrsprognose wird der Verkehr im Bereich der B 431 und der L 118, welche Verknüpfungen zur A 20 über die Anschlussstellen erhalten, zunehmen. Entlastungen werden sich u. a. auf den Landesstraßen 168 und 100 einstellen.

Wie lang sind die geplanten Radwege, u. a. an der L 168?

Alle kreuzenden Landesstraßen werden über die gesamte Baustrecke mit straßenbegleitenden Radwegen mit einer Breite von 2,5 m ausgestattet. Zusätzliche Radwege außerhalb des Baubereiches sind mit der A-20-Maßnahme nicht abgedeckt, da hier die Baulast beim Land Schleswig-Holstein und nicht beim Bund liegt.

Fragen und Antworten: Lärmschutz

Ist aus Schallschutzgründen sog. Flüsterasphalt (offenporiger Asphalt) vorgesehen?

Nein. Der Einsatz von Flüsterasphalt wurde im Zuge der schalltechnischen Variantenbetrachtung mit geprüft, stellt sich aber als nicht vorteilhaft dar. Andere zusätzliche aktive Schallschutzmaßnahmen konnten jedoch Eingang in die Planungen finden.

Fragen und Antworten: Grunderwerb

Sind die künftigen Eigentumsverhältnisse geklärt?

Ein Großteil der erforderlichen Flächen konnte bereits eigentumsrechtlich durch den Bund bzw. durch die Landgesellschaft Schleswig-Holstein gesichert werden. Zu den noch zu erwerbenden Flächen laufen Verhandlungen bzw. werden diese zeitnah aufgenommen.

Fragen und Antworten: Bauverfahren und Bodenbeschaffenheit

Welche Auswirkungen auf die bestehende Graben- und Entwässerungsstruktur werden durch das Vorhaben ausgelöst?

Das bestehende Grabensystem wird zu jeder Zeit aufrecht gehalten. Sofern erforderlich werden ggf. hierzu provisorische Baugräben oder Drainagen installiert, so dass keine Auswirkungen auf die bestehende Entwässerungssituation ausgelöst werden.

Kann nicht das aus dem Bau des Elbtunnels gewonnene Material für den Bau des Autobahndammes genutzt werden?

Das Erdmassenmanagement für den Abschnitt 7 ist so aufgestellt, dass der Abschnitt in sich – ohne Abschnitt 8 / Elbquerung – die erforderlichen Erdmassen gewährleistet. Sollte eine zeitgleiche Umsetzung in beiden Abschnitten erfolgen, so kann in der Bauumsetzung geeignetes Material zwischen den Abschnitten Verwendung finden. Grundsätzlich ist jedoch ein Großteil des im Abschnitt 8 anfallenden Materials nicht für den Bau einer Autobahntrasse geeignet.

Wo verbleibt der Sand, wenn die Setzung erfolgt ist?

Die überschüssigen Erdmassen aus der Vorbelastung im Marschbereich mit wenig tragfähigem Untergrund werden im östlich gelegenen Trassenabschnitt im Geestbereich Verwendung finden.

Wie wird garantiert, dass die Autobahn auf den weichen Böden des Marschlandes gebaut werden kann und diese nicht absackt?

Der siebte Bauabschnitt der A 20 befindet sich in den sogenannten Marschlanden. Der Untergrund in dieser Region ist sehr feucht und nicht besonders stabil – eine Autobahn hier zu bauen ist daher herausfordernd. Um die A 20 dennoch sicher auf diesem Grund zu bauen, ist eine Verfestigung des Untergrundes notwendig. Hierfür kommt das sogenannte Überschüttverfahren zum Einsatz (s. nächste Frage).

Was ist das Überschüttverfahren?

Das Überschüttverfahren bezeichnet eine Methode, die den weichen, von feuchten Bodenschichten durchzogenen Untergrund für die nachfolgende Bebauung vorbereitet. Mithilfe von Sand, welcher auf die zukünftige Trasse aufgebracht wird, wird der Untergrund beschwert und dadurch zusammengepresst. Wasser, welches sich im Boden befindet, wird aus diesem herausgepresst. Mithilfe von Drainagen wird der Prozess noch beschleunigt. Das Wasser (sogenanntes Porenwasser), welches dabei austritt, wird zunächst gereinigt und anschließend dem Wasserkreislauf wieder zugeführt.

Wie wird der benötigte Sand für das Überschüttverfahren Verfahren gewonnen?

Der Rohstoff Sand ist für das Überschüttverfahren essenziell. Derzeit wird davon ausgegangen, dass 4,9 Millionen Kubikmeter Sand für den Autobahndamm benötigt werden. Diese erforderlichen Mengen sollen nahe der Trasse im Bereich des vorhandenen Baggersees Hohenfelde mithilfe des sogenannten Sandspühlverfahren gewonnen werden. Die Verteilung des Sandes erfolgt hauptsächlich über die zukünftige Trasse, um die Auswirkungen auf die angrenzenden Gebiete weitestgehend zu reduzieren.

Infoabende: Präsentation

Hier finden Sie die Präsentation mit wesentlichen Inhalten aus der 3. Planänderung zum Abschnitt 7 der A 20.

 

Infoabende: Infoplakate

Hier können Sie die Infoplakate der Informationsabende vom 23. und 24. Oktober 2019 herunterladen.

 

Umwelt- und Naturschutz

Bauablauf und -durchführung

Baugrund

(PDF / 0.61 MB)

Technische Planung

Verkehrsaufkommen

(PDF / 4.77 MB)

Wassertechnik

(PDF / 4.70 MB)

Schallschutzmaßnahmen

(PDF / 1.14 MB)

Übersichtskarte

Der Bauabschnitt 7 im Überblick: Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000

Flyer

Wissenwertes rund um den 7. Bauabschnitt

Projektflyer Bauabschnitt 7

(PDF / 0.40 MB)

A 20: Abschnitt 7 (B 431 bis A 23) und diese Abschnitte sind Teilprojekte von A 20: Neubau in Schleswig-Holstein.