Daten und Fakten
- Gesamtlänge: ca. 2 km
- 1 Autobahnkreuz (HH-Hafen) und 1 Anschlussstelle (HH-Moorburg)
- Bauwerke: 8
- 6 Brückenbauwerke im Zuge der A 26-Ost bzw. zu überführender
Rampen - 1 Brückenbauwerk im nachgeordneten Wegenetz
- 1 Brückenbauwerk im Zuge der bestehenden Gleisanlage der Hafenbahn über die verlegte Moorburger Landscheide
- 6 Brückenbauwerke im Zuge der A 26-Ost bzw. zu überführender
Karte
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Weitere InformationenDer Abschnitt Moorburg (6a) der A 26 Ost beginnt am Autobahnkreuz Hamburg-Hafen (A 7). Von dort verläuft er in südlicher Richtung entlang der Entwässerungsfelder Moorburg Mitte und schwenkt anschließend in einer Westkurve nördlich des Fürstenmoordamms bis zur Anschlussstelle Hamburg-Moorburg. Der Abschnitt ist rund zwei Kilometer lang.
Zeitplan
Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht
Eine mündliche Verhandlung zu den Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss findet am 30. September 2025 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt. In seiner Urteilsverkündung am 8. Oktober erklärt das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Die festgestellten Fehler können jedoch in einem ergänzenden Verfahren in 2026 behoben werden, sodass wieder ein Planfeststellungsbeschluss mit Sofortvollzug erwirkt werden kann.
Ablehnung des Eilantrags der Umweltverbände
Der Eilantrag der Umweltverbände beim BVerwG zur Aufhebung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses wird vom 9. Senat des BVerwG abgelehnt, erste Bauarbeiten werden umgesetzt bzw. weitergeführt.
Einreichung von Klagen und Eilantrag gegen Sofortvollzug
Die Umweltverbände reichen gegen den Planfeststellungsbeschluss Klagen ein und stellen einen Eilantrag auf Aufhebung des Sofortvollzugs.
Erlass Planfeststellungsbeschluss
Der Planfeststellungsbeschluss mit Sofortvollzug wird erlassen und erste Bauarbeiten beginnen.
Einreichung Planänderungsunterlage
Die Planänderungsunterlage ist im Dezember 2021 bei der
Planfeststellungsbehörde eingereicht worden.
Erste Erörterungstermine
Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
Projektstand
Der Abschnitt Moorburg der A 26 Ost (6a) reicht vom Autobahnkreuz HH-Hafen (A 7) bis zur Anschlussstelle HH-Moorburg und ist rund zwei Kilometer lang.
Für diesen ersten Abschnitt wurden am 3. März 2017 die Planunterlagen ausgelegt und damit das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Moorburg eingeleitet. Die 1.300 aus der Bürgerschaft betrafen unter anderem Planrechtfertigung, Trassenführung, Variantenwahl, Abschnittsbildung, Verkehrsprognose, Lärmauswirkungen, Schadstoffe, eigentumsrechtliche Einwendungen und Umwelt.
Im Dezember 2021 hat die DEGES bei der Planfeststellungsbehörde für den Abschnitt Moorburg den Antrag auf Planänderung gestellt. Die Unterlagen lagen vom 14. Februar bis 14. März 2022 aus. Die BWI als zuständige Behörde hat den am 20. Dezember 2023 erlassen. Dieser wurde u. a. von NABU und BUND ab Frühjahr 2024 beklagt.
Der parallel gestellte Eilantrag der Umweltverbände beim BVerwG zur Aufhebung der sofortigen Vollziehung des im Dezember 2023 ergangenen Planfeststellungsbeschlusses wurde im Mai 2024 abgelehnt. Eine mündliche Verhandlung zu den Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss (Hauptsacheverfahren) fand am 30. September 2025 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt.
In seinem kurz darauf folgenden Urteil vom 8. Oktober 2025 erklärte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Die festgestellten Fehler können jedoch in einem ergänzenden Verfahren behoben werden. Sie führen daher nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern nur zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit.
Die detaillierte Urteilsbegründung wird Anfang 2026 erwartet, diese wird von der DEGES sorgfältig geprüft werden. Anschließend werden weitere Schritte abgestimmt und veranlasst. Ziel wird es sein, die festgestellten Fehler schnellstmöglich in 2026 zu beheben.
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