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B 112: Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle In Planung

Die neue Trasse soll Eisenhüttenstadt und Neuzelle vom Durchgangsverkehr entlasten.

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Daten und Fakten

  • Gesamtlänge: 15,8 km

Projektbeschreibung

Die B 112 Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle ist Bestandteil der großräumigen Verbindung zwischen den Oberzentren Frankfurt (Oder) und Cottbus (in Verbindung mit der B 97), den Mittelzentren Forst, Guben und Eisenhüttenstadt und den Autobahnen A 12 und A 15. Sie ist zentrales strukturpolitisches und wirtschaftsförderndes Element für die Entwicklung des östlichen Brandenburg und Bestandteil des Blauen Netzes in Brandenburg.

Vorteile für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer

  • Entlastung Eisenhüttenstadt und Neuzelle vom Durchgangsverkehr
  • Lückenschluss Oder-Lausitz-Straße und Verbindung zwischen Frankfurt (Oder) und Cottbus, Forst, Guben und Eisenhüttenstadt sowie A 12 und A 15 stärken die Region

Zeitplan

Voraussichtlicher Beginn Planfeststellungsverfahren

Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Erstellung und Abstimmung des Vorentwurfs und „Gesehenvermerk“ durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Erstellung der Genehmigungsunterlagen, Begründungen und begleitenden Berechnungen und Gutachten für das Planfeststellungsverfahren

Linienbestimmung

Das Bundesverkehrsministerium hat am 30. Juni 2020 die Linie bestimmt.

Projektübernahme durch DEGES

Projektstand

Die DEGES hat das im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen enthaltene Projekt im Jahr 2016 übernommen und die bestehenden Planungen, Kartierungen und Gutachten aktualisiert.
Das BMVI hat am 30. Juni 2020 die Linie bestimmt. Die vom Bund bestätigte Variante 6 entspricht mit geringen Modifizierungen der Variante, die bereits im Raumordnungsverfahren als Vorzugslösung benannt wurde, ergänzt um einige bereits geforderte Fortschreibungen. Diese Variante wurde aus straßenbaulicher und umweltfachlicher Sicht als beste Lösung herausgearbeitet.

Vorgesehene Linienführung

Bei der vom BMVI bestätigten Linienführung entwickelt sich die Trasse im Süden aus der B 112 zwischen den beiden Einmündungen nach Streichwitz und nach Wellmitz. Im weiteren Verlauf werden das hochsensible FFH-Gebiet Dorchetal und die L 452 östlich der Ortslage Kummro gequert. Zur Reduzierung der Beeinträchtigungen erfolgt diese Querung mit einer 225 Meter langen Talbrücke. Die Trasse führt östlich an Möbiskruge und Diehlo vorbei.
Nach der Querung der B 246 umgeht die Trasse dann westlich die Schönfließer Wohnbebauung und das Gewerbegebiet „Grube Präsident“ mit der VEO-Deponie und bindet nördlich der bestehenden Kreuzung der L 43 / Haupteinfahrt Arcelor in die vorhandene Linienführung der B 112 ein.

Die nächsten Schritte

Die DEGES erarbeitet derzeit Entwurfsunterlagen als Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren.

Fragen-Antworten-Katalog

Zuletzt geändert: Januar 2023

Wann kann mit dem Beginn der Baumaßnahmen gerechnet werden?

Ein Beginn der Baumaßnahmen kann nicht genau bestimmt werden und ist von vielen Faktoren abhängig. Nach dem aktuellem Planungsstand erfolgt nach Genehmigung der Entwurfsplanung durch das Bundesverkehrsministerium die Erarbeitung der Genehmigungsplanung. Danach folgt das Planfeststellungsverfahren, welches voraussichtlich in 2025 beginnt. Allgemeine Informationen zum Ablauf des Planfeststellungsverfahrens finden Interessierte hier: www.deges.de/planung-und-genehmigung/

Können während der Planungsphase bereits neue Ersatzstrukturen geschaffen werden, damit sich die Bauphase verkürzt?

Erst nachdem die Entwurfsplanung durch das Bundesverkehrsministerium beschlossen und das Baurecht erteilt wurde, darf mit der Umsetzung der Planung begonnen werden. Dieser Prozess ist notwendig, um eine effiziente Verwendung von Steuergeldern zu gewährleisten. Bis zur Erteilung der Baugenehmigung können noch Änderungen an der Planung vorgenommen werden. Würden Maßnahmen bereits zuvor begonnen, bestände die Gefahr, dass durch Änderungen im fortlaufenden Planungsprozess diese nicht mehr dem endgültigen Planungsstand entsprechen würden.

Welche Zufahrten und Abfahrten sind für die B 112 Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle geplant?

Die geplante 14,4 km lange Neubautrasse erhält fünf Knotenpunkte, an denen das Ab- und Auffahren auf die B 112 möglich ist.

Sie werden an den folgenden Stellen gebaut: Zwischen der Kreisstraße 6704 und der südlichen Ortsdurchfahrt von Neuzelle (I), an der Landesstraße 453 zwischen Neuzelle und Kummro (II), an der Landesstraße 43 nordöstlich von Diehlo (III), an der Bundesstraße 246 westlich von Eisenhüttenstadt (IV) und zwischen der Landesstraße 37 und der nördlichen Ortsdurchfahrt von Eisenhüttenstadt (V).

An den Knotenpunkten führen Ein- und Ausfädelspuren auf Verbindungsrampen, welche die B 112 mit dem vorhandenen Straßennetz verbinden.

Warum werden Diehlo und Möbiskruge so dicht von der aktuellen Strecke tangiert? Könnte eine Überquerung der L 43 in der Senke zwischen Diehlo und Möbiskruge den Abstand nicht vergrößern?

Im Rahmen der Linienbestimmung wurden auch Varianten untersucht, die weiter von den Ortslagen entfernt liegen, beziehungsweise die Diehlo westlich umgehen. Für alle Varianten wurde einzeln und im Vergleich eine umfangreiche Abwägung vorgenommen. In diese wurden unter anderem die verkehrliche Wirkung, die Wirtschaftlichkeit sowie die Auswirkungen auf wesentliche Schutzgüter (menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Landschaft, Wasser usw.) einbezogen. Nach Auswertung aller Ergebnisse zeigte sich, dass die Varianten in größerem Abstand zu Diehlo und Möbiskruge deutlich schlechter abschneiden als die auf Grundlage der Abwägung gewählte Vorzugsvariante.

Bleiben die Wege zwischen Lawitz und Möbiskruge bzw. Lawitz und Diehlo erhalten oder wird es bauliche Maßnahmen zum Erhalt dieser Strecken geben?

Die derzeitige Planung sieht für den Weg von Diehlo nach Eisenhüttenstadt die Fortsetzung des Alleeweges vor, der die B 112 mittels einer Überführung queren wird. Somit kann der Weg weiter genutzt. Im Norden von Diehlo wird der Weg der entlang des Maschinen-Markt Marquardt-Großhandels zur Sprungschanze in den Diehloer Bergen führt, nach derzeitiger Planung unterbrochen. Die Planung zur Neuordnung des nachgeordneten Wegenetzes ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Zur Aufrechterhaltung dieser Verbindung wäre beispielsweise die Anlage eines Weges denkbar, der gemeinsam mit der L 43 über die Ortsumgehung und dann parallel zur Ortsumgehung wieder auf den vorhandenen Weg geführt wird. Der Fahrweg von Möbiskruge nach Lawitz, der an der Motorcross-Strecke DMC Diehloer Bergring vorbeiführt, wird mit einer Überführung über die geplante Ortsumgehung geführt und ist somit weiterhin nutzbar.

Mit welchen planerischen Maßnahmen wird ein Ausweichen des LKW-Verkehrs auf angrenzende Bundes- oder Landesstraßen verhindert?

Die B 112 Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle stellt als großräumige Verbindung den Lückenschluss für die Ausbaumaßnahmen der Oder-Lausitz-Straße zwischen Guben und Frankfurt (Oder) dar. Es ist vorgesehen die Oder-Lausitz-Straße und die Ortsumgehung als Kraftfahrstraße zu betreiben. Der vorgesehene Ausbaustandard (teilplanfreie Knotenpunkte, wechselseitige Überholfahrstreifen) trägt zu einer deutlichen Verkürzung der Reisezeit bei und erhöht die Attraktivität und Akzeptanz der Ortsumfahrung, insbesondere für den LKW-Verkehr. Unterstützt wird diese Wirkung durch die Gestaltung und Wegweisung der Knotenpunkte am Bauanfang und am Bauende der Ortsumgehung.
Mit Freigabe der Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle erreicht der Streckenzug „Oder-Lausitz-Straße“ seine eigentliche Verkehrswirksamkeit. Dann wird beispielsweise die verkehrlich und städtebaulich besonders konfliktreiche Ortsdurchfahrt Neuzelle um ca. 600 Schwerverkehrsfahrzeugen pro Werktag entlastet.

Welche Lärmschutzmaßnahmen werden im Bereich der angrenzenden Gemeinden getroffen?

Schalltechnische Untersuchungen entsprechend der gesetzlichen Regelungen werden erst im Zuge der gegenwärtig laufenden Entwurfsplanung durchgeführt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen werden die gegebenenfalls erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen festgelegt. Die Bemessung von Lärmschutzwänden erfolgt in einer detaillierten schalltechnischen Untersuchung.

Sind Entschädigungen für Grundstücke vorgesehen, die für die Baumaßnahme in Anspruch genommen werden oder deren Wert gemindert wird?

Erst im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren wird darüber entschieden, welche Flurstücke oder Flurstücksteile für das Vorhaben benötigt werden. Verhandlungen über die Höhe der Entschädigungen erfolgen zwischen Eigentümer und Vorhabenträger außerhalb der Planfeststellung. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist nach aktuellem Kenntnisstand in 2023 geplant.

Allgemeine Informationen zum Vorgehen der DEGES beim Grunderwerb finden Interessierte hier: www.deges.de/wie-geht-die-deges-vor-beim-grunderwerb/

Digitale In­formations­ver­anstal­tung am 18. November 2020

Alle Interessierten waren eingeladen zur digitalen Informationsveranstaltung zum Stand der Planung für die Ortsumgehung B 112 Eisenhüttenstadt/Neuzelle.

Ein Blick ins Studio der digitalen Informationsveranstaltung zur B 112 Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle. V.l.n.r. Klaus Lintemeier (Moderator, JK), Peter Grüschow (Projektleiter, DEGES), Andreas Irngartinger (Bereichsleiter, DEGES) | Bildnachweis: Saskia Uppenkamp
Ein Blick ins Studio der digitalen Informationsveranstaltung zur B 112 Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle. V.l.n.r. Klaus Lintemeier (Moderator, JK), Peter Grüschow (Projektleiter, DEGES), Andreas Irngartinger (Bereichsleiter, DEGES) | Bildnachweis: Saskia Uppenkamp

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Informations­broschüren

Gedruckte Exemplare – auch zur Auslage und Weitergabe an Interessierte – können unter Angabe der Anzahl gewünschter Broschüren kostenfrei bestellt werden. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder das Bürgertelefon, montags bis sonntags von 8 Uhr bis 20 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 5895 2479.

Informations­veranstaltung am 18. November 2020

Am 18. November 2020 informierten sich über 400 Teilnehmer*innen und Teilnehmer im Rahmen der digitalen Informations­veranstaltung zum Stand der Planung.

Informations­veranstaltung am 6. Mai 2019

Am 6. Mai 2019 informierte die DEGES im Rathaus Eisenhüttenstadt 15 Interessenvertreter über den Planungsstand und die nächsten Schritte für die Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle.

Informations­veranstaltung am 31. Mai 2018

Am 30. Mai 2018 hat die DEGES auf einer Informations­veranstaltung im Rathaus Eisenhüttenstadt vor rund 30 Interessenvertretern über den aktuellen Planungsstand berichtet.

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