Daten und Fakten
- Gesamtlänge: 760 km
- Verkehrsbelastung 24.000 Kfz/24h
- Besonderheiten: Zügelgurtbrücke („unechte“ Hängebrücke), Neubau nördlich des Bestandsbauwerks
Karte
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Weitere InformationenProjektbeschreibung
Die DEGES plant und realisiert im Auftrag des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen den Ersatzneubau der Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke im Zuge der Bundesstraße B 288 zwischen Duisburg und Krefeld. Die Brücke führt die B 288 über den Rhein und verbindet damit wichtige Verkehrsachsen auf der linken und rechten Rheinseite.
Die B 288 dient als regionale Querverbindung zwischen den Autobahnen A 57 im Westen und A 524, A 59 sowie A 3 im Osten. Sie ist damit ein wesentlicher Bestandteil des überregionalen Verkehrsnetzes im westlichen Ruhrgebiet und am Niederrhein. Täglich nutzen rund 24.000 Fahrzeuge die Strecke, der Anteil des Schwerverkehrs liegt bei etwa 15 Prozent.
Das bestehende Bauwerk wurde 1937 errichtet. Es handelt sich um eine Zügelgurtbrücke („unechte“ Hängebrücke) mit einer Gesamtlänge von rund 760 Metern und einer lichten Rheinöffnung von 250 Metern. Nach nahezu neun Jahrzehnten Nutzung ist die Restnutzungsdauer im Jahr 2025 erreicht. Aufgrund des Alters und der Bauweise sind eine grundlegende Sanierung oder Verstärkung für den motorisierten Verkehr wirtschaftlich nicht möglich.
Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit ist daher ein Ersatzneubau nördlich des bestehenden Bauwerks vorgesehen. Durch diese Lagewahl kann die neue Brücke während des laufenden Verkehrs errichtet und die Verkehrsbeeinträchtigungen minimiert werden.
Mit dem Ersatzneubau wird eine moderne, leistungsfähige und nachhaltige Rheinquerung geschaffen, die den heutigen und künftigen Anforderungen an den Straßenverkehr entspricht und zugleich eine Verbindung für den Fuß- und Radverkehr gewährleistet.
Zeitplan
Start der Entwurfsplanung
Prämierung der Wettbewerbssieger
Abschluss der Machbarkeitsstudie und Start des Realisierungswettbewerbs
Beginn der Machbarkeitsstudie zum Ersatzneubau
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) übergibt die Genehmigung (den sogenannten Rückgabeerlass) des Verkehrsministeriums zur Vorzugsvariante des Ersatzneubaus
Die DEGES wird mit den Planungen zum Ersatzneubau beauftragt
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