Daten und Fakten
- Gesamtlänge: 7,1 km
- Verkehrsbelastung: 27.000 Kfz/24 h
- Ingenieurbauwerke: 13 Brücken, davon eine Grünbrücke (50 m Länge)
- drei Anschlussstellen: AS Fischbach‐West, AS Kluftern, AS Schnetzenhausen
- Teilfreigabe AS Fischbach-West bis AS Schnetzenhausen im August 2020
Karte
Projektbeschreibung
Die B 31 ist eine der am stärksten befahrenen Bundesstraßen im Regierungsbezirk Tübingen. Neben den Bundesstraßen B 30, B 33 und B 467 ist sie eine der wichtigsten Straßenverbindungen in der Region. Die B 31 dient vorrangig als Verteilerschiene für den zwischenörtlichen, überörtlichen und überregionalen Verkehr am nördlichen Bodenseeufer.
Das Vorhaben ist ein wesentlicher Teilabschnitt mit eigenständiger Verkehrsfunktion der Netzkonzeption zur Neuordnung des klassifizierten Straßennetzes am nördlichen Bodenseeufer („Planungsfall 7.5“). Die Straßenbaumaßnahme schließt im Bereich Immenstaad/Grenzhof an die bestehende B 31 an. Sie umfährt die Teilorte Fischbach, Spaltenstein und Schnetzenhausen (Stadt Friedrichshafen) jeweils nördlich und endet im Osten an dem in Friedrichshafen bereits ausgebauten Knotenpunkt Colsmannstraße. Aus städtebaulichen Gründen – insbesondere zum Schutz des künftigen Wohnumfeldes – ist im Bereich Waggershausen ein 700 Meter langer, zweiröhriger Tunnel vorgesehen, der von der Stadt Friedrichshafen mitfinanziert wird.
Im Walddistrikt Buchschach ist eine 50 Meter breite Grünbrücke als Querungshilfe für landgebundene Tiere, aber auch als Leitstruktur für Fledermäuse geplant.
Zeitplan
Verkehrsfreigabe
Teilfreigabe erster Abschnitt
Am 5. August wurde der bereits fertiggestellte Abschnitt der B 31 neu zwischen Fischbach und Schnetzenhausen auf 5,8 Kilometern vorzeitig für den Verkehr freigegeben.
Feierlicher Spatenstich
Baufreigabe durch den Bund
Verlegung des Mühlbachs
Im Zuge der Verlegung des Mühlbaches östlich von Schnetzenhausen wurden rund 2.000 artenschutzrechtlich streng geschützte Bachmuscheln (Unio crassus) umgesiedelt. Auf der Seite www.muehlbachverlegung.de können sich Interessierte über die Mühlbachverlegung und die Bachmuschelumsetzung informieren.
Einordnung der Maßnahme
Die Maßnahme wird in der Priorisierung des Landes in Gruppe 1 eingeordnet; der angestrebte Baubeginn ist 2014.
Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Nichtzulassungsbeschwerde ab
Der Planfeststellungsbeschluss ist damit rechtskräftig und kann hier eingesehen werden.
Verwaltungsgerichtshof weist Klage ab
Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss werden vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgewiesen. Eine Revision wird nicht zugelassen. Der BUND reicht beim Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde ein.
Planfeststellungsbeschluss für 2. Teilstück Immenstaad bis Waggershausen
Verkehrsfreigabe des 1. Teilstücks
Baubeginn des 1. Teilstücks zwischen Colsman-Knoten und Löwentalknoten
Planfeststellungsbeschluss für das Teilstück Immenstaad bis Waggershausen wird vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgehoben
Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 31 von Immenstaad bis Friedrichshafen
Linienbestimmung
Projekthistorie
Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen, Bauabschnitt II B: Immenstaad – Friedrichshafen/Waggershausen wurde am 27. Juni 2008 erlassen und ist bestandskräftig.
Bereits im Planfeststellungsbeschluss hat die Stadt Friedrichshafen angekündigt, dass sie eine Verlängerung des Tunnels bei Waggershausen um 100 Meter wünscht und dafür die Mehrkosten übernimmt, was durch das Bundesverkehrsministerium genehmigt wurde. Bei der Tunnelverlängerung handelt es sich um eine Planänderung von unwesentlicher Bedeutung, Belange anderer werden nicht berührt. Die Planfeststellungsbehörde hat dazu den Plan auf Antrag des Regierungspräsidiums geändert. Die baurechtlichen Voraussetzungen für die Maßnahme lagen mit Zustimmung des Gemeinderats vollumfänglich vor.
Nach der vorgezogenen Verlegung des Mühlbachs im Bereich der Anschlussstelle Schnetzenhausen ab August 2013 und der erfolgreichen Umsetzung von mehr als 1.000 streng geschützten Bachmuscheln folgte am 24. November 2014 der feierliche erste Spatenstich.
Alle Baulose sind abgeschlossen
(Stand: August 2021)
- Baulos 1: Oberbodenabtrag und Beräumung
- Baulos 2: Kampfmittelsuche und Beräumung
- Baulos 3: Fünf vorgezogene Brücken
- Baulose 4 und 6: Fünf Brücken und eine Stützwand
- Baulos 5: Brückenbau Eichenmühleweg und Kleinbauwerke in der Strecke
- Baulos 5.1: Radwegbrücke an der Bahnbrücke
- Baulos 7: Streckenbau
- Baulos 7.1 und 9.5: Fledermausüberflughilfe, Lärmschutzwände, Wildleitzaun und Kollisionsschutzwand
- Baulos 8: Tunnel Waggershausen inkl. Anbindung des Tunnels an die Mobilitätszentrale Baden-Württemberg
- Baulos 9.1 und 9.2: Schutz- und Leiteinrichtungen
- Baulos 9.3: Ampelanlagen
- Baulos 9.4: Neun Verkehrszeichenbrücken
- Die Pflanzarbeiten sind trassennah fertiggestellt.
In Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgte im August 2020 eine vorgezogene Teilfreigabe des Abschnitts von Immenstaad bis zur Anschlussstelle Schnetzenhausen.
Die Gesamtfreigabe hat am 24. August 2021 stattgefunden.
Die Lage der Bauwerke entlang der B 31 können Sie auf dieser Übersichtskarte ersehen.
Luftaufnahmen
Befliegung der Baustelle im April 2020 (© DEGES/Samy Kramer)
Fotos der Baustelle
Fotos kurz vor Fertigstellung
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