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A 1: Münster – Osnabrück In Planung

Sechsstreifige Erweiterung der A 1 zwischen AS Münster-Nord und AK Lotte/Osnabrück

Luftbild A 1 wird zwischen Münster und Osnabrück
Die Autobahn A 1 wird zwischen Münster und Osnabrück auf drei Fahrstreifen pro Richtung erweitert | Bildnachweis: Nürnberg Luftbild, Hajo Dietz

Daten und Fakten

  • Gesamtlänge Erhaltung/Betrieb: 51,8 km
  • davon Ausbau: ca. 36,8 km
  • Vertragsdauer: 30 Jahre

Karte

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Projektbeschreibung

Im Sommer 2018 wurde die DEGES beauftragt, die sechsstreifige Erweiterung der Autobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle Münster-Nord und dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück sowie die Erhaltung und den Betrieb der Ausbaustrecke und der angrenzenden Bestandsstrecken im Gesamtabschnitt zwischen der T+R-Anlage Münsterland (nördlich Autobahnkreuz Münster-Süd) und der Anschlussstelle Osnabrück-Hafen (Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen) im Zuge eines ÖPP-Projektes zu realisieren.

Das Projekt sollte als ÖPP-Projekt im Rahmen eines Verfügbarkeitsmodells umgesetzt werden. Die Vertragsdauer sollte dabei 30 Jahre betragen. Der ÖPP-Auftragnehmer hätte als Vergütung Abschlagszahlungen während der Bauphase sowie ein Verfügbarkeitsentgelt über die gesamte Vertragsdauer erhalten.

Das Vergabeverfahren für das ÖPP-Projekt A 1, Münster – Osnabrück hat die DEGES als Vergabestelle in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mangels eines zuschlagsfähigen Angebots ohne Zuschlag durch Aufhebung beendet. Die gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass die Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen als ÖPP-Projekt in diesem Fall für den Bund als Bauherren wirtschaftlich nicht günstiger wäre als die konventionelle Umsetzung.

In der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (aWU) wurde das am besten bewertete Angebot mit dem konventionellen Vergleichsmaßstab (sog. Public Sector Comparator, PSC, der die Kosten des Vorhabens bei Realisierung allein durch die öffentliche Hand ausdrückt) verglichen. Nur wenn das ÖPP-Angebot mindestens ebenso wirtschaftlich gewesen wäre wie die konventionelle Realisierung der ausgeschriebenen Leistungen, hätte ein Zuschlag erfolgen können.

Verkehrsbedeutung

Als Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes hat die A 1 eine großräumige, überregionale und grenzüberschreitende Verbindungsfunktion.

Im betreffenden Abschnitt der A 1 werden bis zum Jahr 2030 täglich bis zu 75.000 Kfz/24 h und ein Lkw-Anteil von bis zu 25 Prozent prognostiziert.

Planungs- und Baustand

Für alle vier Planfeststellungsabschnitte zum sechsstreifigen Ausbau der A 1 liegt bestandskräftiges Baurecht vor.

Der bei Vergabe an einen ÖPP-Auftragnehmer angepeilte Baubeginn zum 1. September 2023 konnte wegen der Aufhebung der Vergabe nicht realisiert werden. Das BMDV, die Autobahn GmbH des Bundes und die DEGES halten – entsprechend dem gesetzlichen Auftrag – weiter an der 6-streifigen Erweiterung der A 1 zwischen AS Münster-Nord und AS Osnabrück-Hafen fest und werden sich zeitnah zum weiteren Vorgehen verständigen.

Zeitplan

Aufhebung des ÖPP-Vergabeverfahrens

Start des ÖPP-Vergabeverfahrens

Erstellung der ÖPP-Vergabeunterlagen

Durchführung von Baugrunduntersuchungen

DEGES erhält Planungsauftrag

Einleitung

Der Verkehr in Deutschland nimmt stetig zu. Durch Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen wird die Leistungsfähigkeit des Fernstraßennetzes gesichert. Um Strecken bei Bedarf an die gestiegenen Verkehrsmengen anpassen zu können, müssen enorme finanzielle Mittel aufgebracht werden. Die Ressourcen des Bundes sind jedoch begrenzt. Bereits seit über 15 Jahren gehen der Bund und private Unternehmen Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) ein, um Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland in hoher Qualität zu erhalten, zu erneuern und auszubauen.

Welche Vorteile hat eine Öffentlich-Private Partnerschaft?

Illustration Mann und Frau freuen sich mit Daumen hochDie Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen bringt eine Reihe von Vorteilen:

  • Der Bau bzw. Ausbau von großen Autobahnabschnitten wird schneller umgesetzt.
  • Die Bauausführung hat eine überdurchschnittlich hohe Qualität.
  • Der private Partner trägt Verantwortung für einen langen Zeitraum und richtet seine Arbeiten nach dem Lebenszyklus der Infrastruktureinrichtung aus.

Wie wird eine ÖPP-Vereinbarung geschlossen?

Illustration AusschreibungsunterlagenDie öffentliche Hand schreibt das Infrastrukturprojekt in einem europaweiten Vergabeverfahren aus. Nach Eingang der Erstangebote erfolgen Verhandlungen, und die Bieter geben ihr endgültiges Angebot ab. In der abschließenden Wirtschaft­lichkeits­untersuchung (aWU) wird das am besten bewertete Angebot mit dem konventionellen Vergleichsmaßstab (sog. Public Sector Comparator, PSC, der die Kosten des Vorhabens bei Realisierung allein durch die öffentliche Hand ausdrückt) verglichen. Nur wenn das ÖPP-Angebot mindestens ebenso wirtschaftlich ist wie die konventionelle Realisierung, erfolgt die Vergabe, und der ÖPP-Projektvertrag kommt zustande.

Was sind die Inhalte eines ÖPP-Vertrags?

Illustration Frau und Mann schütteln sich partnerschaftlich die HändeDem privaten Partner werden für einen genau festgelegten Streckenabschnitt die Planung, der Bau, die Erhaltung und der Betrieb übertragen. Die private Seite übernimmt ebenfalls einen Teil der Finanzierung des Projektes. Die Laufzeit eines ÖPP-Vertrags beträgt in der Regel dreißig Jahre.

Führt ein ÖPP-Projekt zur Privatisierung der Infrastruktur?

Illustration Bundesadler vor StraßeNein. Der Staat überträgt privaten Unternehmen Aufgaben, die zuvor von der öffentlichen Hand erledigt wurden. Der private Partner setzt das Projekt effizient um. Der als ÖPP realisierte Streckenabschnitt bleibt dabei über die gesamte Laufzeit des Vertrages und auch danach Eigentum des Bundes. Auch hoheitliche Aufgaben werden nicht übertragen (Ausnahme: Gebührenerhebung beim F-Modell, siehe „Wie wird ein ÖPP-Projekt finanziert?“).

Wie wird ein ÖPP-Projekt finanziert?

Das private Unternehmen finanziert einen Teil der Baukosten. In der Regel leistet die öffentliche Hand eine Anschubfinanzierung.

Illustration eine Hand reicht der anderen einen 100er ScheinSobald die Strecke in Betrieb genommen wird, erhält der private Partner von der öffentlichen Hand eine Vergütung. Diese Zahlungsverpflichtungen werden im Bundeshaushalt für die gesamte Vertragslaufzeit ausgewiesen und stellen somit keine verdeckte Staatsverschuldung und/oder Umgehung der Schuldenbremse dar.

Wie die Vergütung bemessen und auf welcher Grundlage sie bezahlt wird, hängt von der Art des ÖPP-Vertrags ab. Im Bundesfernstraßenbau gibt es hierfür drei verschiedene Grundmodelle.

Das A-Modell

Illustration Hände reichen sich GeldscheinBeim Ausbau-Modell (A-Modell) richtet sich die Vergütung für das private Unternehmen nach der Anzahl der Fahrzeuge, die nach Fertigstellung den Abschnitt nutzen. Die Grundlage der Vergütung ist die Lkw-Maut, die in Deutschland seit 2005 auf Autobahnen und seit 2018 auf Bundesstraßen erhoben wird.

Wenn bei Baustellen oder Qualitätsmängeln auf der Strecke Fahrstreifen gesperrt werden oder der Verkehr anderweitig beeinträchtigt wird, erfolgen Abzüge von der Vergütung.

Das V-Modell

Illustration Hände reichen sich GeldscheinBeim Verfügbarkeitsmodell (V-Modell) erhält der private Partner eine Vergütung dafür, dass die Strecke im festgelegten Umfang und vereinbarter Qualität für den Verkehr nutzbar ist.

Wenn baubedingt Fahrstreifen reduziert oder Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet werden müssen, reduziert die öffentliche Hand ihre Zahlungen.

Das F-Modell

Illustration Hände reichen sich GeldscheinDas F-Modell wurde benannt nach dem Fern­straßen­bau­privat­finanzierungs­gesetz.

Auf Grundlage des Gesetzes kann der private Betreiber für die Nutzung des Streckenabschnitts eine Gebühr von allen Verkehrs­teilnehmern einfordern. Das heißt, die Mautpflicht besteht beispielsweise auch für Pkw und Motorräder. Die Höhe der Maut wird durch die zuständige Landesbehörde festgelegt. Die Anwendung des F-Modells ist beschränkt auf Brücken, Tunnel und Gebirgspässe sowie auf mehrstreifige, autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen.

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Informationsdienst VERKEHRSPROJEKTE AKTUELL

Unser Informationsdienst VERKEHRSPROJEKTE AKTUELL informiert regelmäßig über den aktuellen Stand der DEGES-Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen. Damit bleiben Sie auf dem Laufenden zu Planung, Umsetzung und Fertigstellung der Verkehrsprojekte. Hier können Sie sich die bisherigen Ausgaben anschauen und sich anmelden.

Kontaktformular

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Fragen-Antworten-Katalog zur Erweiterung der A 1

Hier finden Sie eine Auswahl von Fragen und Antworten aus der Informationsveranstaltung am 26. Oktober 2021.

Allgemeine Fragen zum Projekt und zur Planfeststellung

Welche Vorteile bringt die Erweiterung der A 1 zwischen Münster und Osnabrück?

Die Erweiterung sorgt für einen besseren Verkehrsfluss auch bei dem erwarteten steigenden Verkehrsaufkommen und sichert die wirtschaftliche Bedeutung im europaweiten Verkehrsnetz. Durch die Erweiterung werden sich die Fahrzeiten für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verkürzen und der Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner wird verbessert.

Besteht unanfechtbares Baurecht oder laufen noch Genehmigungsverfahren?

Für die vier Abschnitte der A 1, die nun erweitert werden, gab es jeweils gesonderte Verfahren, seit Mai 2020 besteht in allen Abschnitten unanfechtbares Baurecht.

Kann man die Pläne online anschauen?

Eine Übersichtskarte und detaillierte Lagepläne des lärmtechnischen Entwurfs mit Erläuterungen stehen für alle Abschnitte jetzt online im Download-Bereich zur Verfügung.

Gibt es die Möglichkeit die planfestgestellten Unterlagen einzusehen?

Bei der Bezirksregierung Münster können die kompletten Unterlagen eingesehen werden. Detailpläne z.B. des lärmtechnischen Entwurfs werden online gestellt.

Fragen zum Bauablauf, Bauzeit und Verkehrseinschränkungen

Wann wird der eigentliche Bau voraussichtlich beginnen?

Geplant ist ein Baubeginn im Jahr 2023.

Welche Arbeiten wurden und werden vor dem eigentlichen Baubeginn durchgeführt?

In den Jahren 2021 und 2022 erfolgen umfangreiche Vorarbeiten. Im Zeitraum April bis September 2021 wurden 46 Brücken und 37 Kilometer Strecke untersucht. Im Detail waren das ca. 450 Großbohrungen mit insgesamt 7.600 Bohrmetern, die Einrichtung von 89 Grundwassermessstellen, ca. 800 Druck- bzw. Rammsondierungen zur Erkundung von Böden, Grundwassersituation und Untergrund, ca. 370 Betonkernbohrungen an Brücken einschließlich abfalltechnischer Untersuchungen und ca. 600 Kratz- und Stemmprobeentnahmen an Brückenbauteilen einschließlich abfalltechnischer Untersuchungen zur Erkundung von Schadstoffbelastungen. Zudem wird das Straßenbegleitgrün entlang der Strecke überwiegend im Zeitraum von Oktober 2022 bis Februar 2023 gefällt. Von Oktober 2023 bis Februar 2024 werden dann noch Restarbeiten durchgeführt. Parallel wird der notwendige Grunderwerb abgeschlossen und der Bau der weiter von der Strecke entfernten Kompensationsmaßnahmen begonnen.

Welche Bauzeit wird für die Erweiterung der A 1 zwischen Münster und Osnabrück angesetzt?

Die DEGES geht davon aus, dass die Erweiterung in drei bis dreieinhalb Jahren umgesetzt wird.

Welche Verkehrseinschränkungen wird es in der Bauzeit geben?

Der Bauablauf soll seitens des ÖPP-Auftragnehmer so gestaltet werden, dass der Verkehr über die gesamte Bauzeit auf vier Fahrstreifen (zwei Spuren je Richtung) fließen kann. Sperrungen der Autobahn sollen nur in Ausnahmefällen erfolgen und in Zeitfenstern, die eine möglichst geringe Beeinflussung des Verkehrs bedeuten.

Eine detaillierte Planung der Verkehrsführung und Umleitungen obliegen dem zukünftigen ÖPP-Auftragnehmer.

Steht schon fest, wann an welcher Stelle gebaut wird, beziehungsweise ab wann mit Behinderungen gerechnet werden muss?

Die Planung des Bauablaufes obliegt dem zukünftigen ÖPP-Auftragnehmer.

Über welche Medien und zu welchem Zeitpunkt werden Anwohner und Anlieger über Einschränkungen und Sperrungen bei anstehenden Arbeiten an Unterführungen oder Brücken informiert?

Die Benachrichtigung über mögliche Einschränkungen und Sperrungen erfolgt über die örtliche Presse, über die Projekt-Webseite, die Webseite des ÖPP-Auftragnehmer und über Postwurfsendungen an alle Anwohnerinnen und Anwohner.

In welchem Umfang bleiben Brücken und Querungen der Autobahn während der Bauzeit befahrbar?

Es wird versucht, die Sperrungen so kurz wie möglich zu halten oder alternative Wege (räumlich benachbarte Umleitungen) zu gewährleisten.

Fragen zum Lärmschutz

Ist Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner vorgesehen und welche Maßnahmen sind konkret geplant?

Durch die Erweiterung der A 1 erhalten die Anwohnerinnen und Anwohner durchgehend verbesserten Lärmschutz. Detaillierte lärmtechnische Maßnahmen auf der A1 in den neu zu bauenden Abschnitten können auf der Webseite unter Downloads nachgeschaut werden.

 

Ist bauzeitlicher Lärmschutz vorgesehen?

Die Planung des Bauablaufes wird durch den ÖPP-Auftragnehmer erarbeitet. Hierzu zählt auch möglicher bauzeitlicher Lärmschutz.

Stimmen die Ergebnisse der Lärmmessungen mit den Gesetzen zum Lärmschutz überein?

Die lärmtechnischen Berechnungen berücksichtigen alle Vorschriften zum Lärmschutz.

Wird es neue Lärmschutzwände geben oder werden nur die alten Wände erneuert?

Ja, es werden auch neue Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle errichtet. Eine Übersicht zu den Lärmschutzmaßnahmen, sowie die Planunterlagen zum Thema Lärm finden Sie auf der Projektwebseite.

Wird Flüsterasphalt aufgebracht werden?

Flüsterasphalt wird in mehreren Bereichen der Strecke verwendet. Eine Übersicht zu den Lärmschutzmaßnahmen sowie die Planunterlagen zum Thema Lärm finden Sie auf der Projektwebseite unter Downloads.

Wenn Flüsterasphalt aufgebracht wird, wie lange hält er und was passiert danach? Wird er erneuert?

Flüsterasphalt wird in mehreren Bereichen der Strecke verwendet. Eine Übersicht zu den Lärmschutzmaßnahmen, sowie die Planunterlagen zum Thema Lärm finden Sie hier im Projektbereich unter Downloads. Nach Abnutzung des Flüsterasphalts wird dieser erneuert.

Wird es zur Lärmminderung eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit geben?

Nein, eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit ist nicht vorgesehen.

Hat sich an den früher bekannt gegebenen Lärmschutzgutachten etwas geändert?

Nein, die Gutachten der Planfeststellungsbeschlüsse haben weiterhin Bestand.

Aus welchem Material bestehen die Lärmschutzwände?

Lärmschutzwände auf der Strecke: hochabsorbierend – hauptsächlich aus Aluminium
Lärmschutzwände auf Bauwerken: hochabsorbierend – transparente Acrylglas-Elemente und Aluminium

Mit welchen Lärm- und anderen Belastungen müssen die Anwohner während der Bauphase rechnen?

Während der Bauphase ist mit einem erhöhten Lärmpegel durch die Bauarbeiten zu rechnen.

Fragen zum Grunderwerb

Auf welcher Grundlage wird die Entschädigung (Kaufpreis) für den Grunderwerb ermittelt?

Der Verkehrswert des Grundstücks wird anhand sachlicher Kriterien ermittelt, zum Beispiel Beschaffenheit und Lage des Grundstücks. Subjektive Faktoren, wie persönliche Verhältnisse oder Erwartungen zur Wertentwicklung, spielen bei der Ermittlung des Verkehrswertes keine Rolle.

Was passiert, wenn der Betroffene mit dem Entschädigungsangebot nicht einverstanden ist beziehungsweise sein Grundstück grundsätzlich nicht zur Verfügung stellt?

Für den Fall, dass die Grunderwerbs­ver­handlungen scheitern, ist die DEGES gezwungen, eine Enteignung zu erwirken. Diese muss beantragt und durch die zuständige Behörde bzw. das Gericht entschieden werden. Die Höhe der Entschädigung für die Enteignung wird durch die Behörde beziehungsweise das Gericht festgelegt und entspricht dem Verkehrswert des Grundstücks.

In dringenden Fällen kann ein Besitzeinweisungsverfahren durchgeführt werden.

Kann der erforderliche Grunderwerb beziehungsweise die vorübergehende Inanspruchnahme gemäß Planfeststellung noch geändert werden?

Grundsätzlich nicht. Es besteht ein verbindliches Baurecht auf Grund des Planfeststellungsbeschlusses. Das bedeutet auch, dass der Grunderwerb sich an die dortigen Vorgaben und Pläne halten muss.

Wird es für Landwirte einen Ausgleich von Ertragsverlusten bei vorübergehend genutzten Flächen geben? Wenn ja: Wie berechnet sich dieser?

Es werden Entschädigungen für die Dauer der Inanspruchnahme gezahlt. Grundlage der Berechnung ist die LandR19 und orientiert sich u.a. am Deckungsbeitrag.

Werden Folgeschäden an landwirtschaftlichen Flächen ausgeglichen?

Folgeschäden sind entschädigungsfähig, soweit diese durch das Bauvorhaben bedingt sind.

Wird Ersatzland für Landwirte angeboten?

Nur soweit ein Landwirt anspruchsberechtigt gemäß § 100 BauGB ist. Das heißt, wenn er zur Sicherung seiner Berufstätigkeit auf Ersatzland angewiesen ist und der Baulastträger über geeignete Grundstücke verfügt oder geeignetes Ersatzland zu angemessenen Bedingungen beschaffen kann.

Fragen zur Planung, Gewerken (Strecke, Bauwerke, Rastanlagen, etc.)

Werden alle Brücken entlang der Strecke erneuert?

In den vier Abschnitten werden 46 Brückenbauwerke erneuert oder neu gebaut, davon 32 Bauwerke im Zuge der A1 und 14 Überführungsbauwerke.

Ist geplant, dass bei Brückenneubauten auch die Situation für Radfahrer und Fußgänger verbessert wird?

Die in der Planfeststellung geforderten Rad- und Gehwege im Bereich von Überführungs- und Unterführungsbauwerken werden umgesetzt.

Könnte im Nahbereich des Dorfes Greven-Gimbte, aus Richtung Norden kommend, eine Notabfahrt für Rettungsdienste, zum Beispiel Feuerwehr, mit eingeplant werden?

Das wird zurzeit geprüft.

Sind aus Sicherheitsgründen optische Highlights eingeplant, damit die Autofahrer auf der begradigten Autobahn nicht in den Sekundenschlaf fallen? (Hinweis: Fragesteller nennt als Beispiel das Gasometer in Duisburg.)

Das Gestaltungshandbuch für alle Bauwerke (Brücken und Lärmschutzwände) ist u.a. dafür aufgestellt worden, damit das Zusammenspiel der architektonischen Gestalt der Bauwerke der Monotonie entgegenwirkt. Die Abwechslung in sequenzieller Abfolge der gelben und grünen Strecke sowie der Einsatz einer differenzierten Gestaltung wirkt belebend und dient erhöhter Sicherheit.

Ist der Bedarf für den Ausbau wirklich da, beziehungsweise: Auf welchen Verkehrsprognosen beruht die Planung?

Der Bedarf des 6-streifigen Ausbaus der A1 wird mit dem Bedarfsplan des Bundes der als Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes aufgeführt gesetzlich verankert. Die aktuellen Verkehrsprognosen werden bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur können weitere Informationen zur Bedarfsermittlung abgerufen werden.

Wie viele zusätzliche Parkplätze für PKW, wie viele für LKW sind im gesamten Abschnitt geplant und wo?

  • Settel = 43 zusätzliche LKW Parkplätze
  • Buddenkuhle = 46 zusätzliche LKW Parkplätze
  • Kroner Heide = 46 zusätzliche LKW Parkplätze
  • Maestruper Brock = 54 zusätzliche LKW Parkplätze
  • Plugger Heide = 12 zusätzliche LKW Parkplätze
  • Sandrup = 20 zusätzliche LKW Parkplätze

Zusätzliche PKW Stellplätze sind nicht geplant.

Werden Rastplätze stärker begrünt, um Hitzeinseln zu vermeiden?

Die Rastplätze werden gemäß der Aussagen aus der Planfeststellung ausgebaut. Dabei wird vorhandenes Grün möglichst beibehalten und mit neuen Grünflächen ergänzt.

Wie viel Fläche wird künftig durch mehr asphaltierte Parkplätze versiegelt?

Es werden circa 3.000 Quadratmeter sein. Entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in der Planfeststellung berücksichtigt.

Fragen zur Umwelt

Wie ist die Erweiterung der A 1 mit den Klimaschutzzielen vereinbar?

Aussagen aus diesbezüglichen Untersuchungen in der Planfeststellung belegen, dass es durch die Erweiterung der Autobahn zu keiner wahrnehmbaren Veränderung der jetzigen Situation kommen wird. Prinzipiell wird durch den Ausbau der Verkehrsfluss verbessert, so dass Staus und damit eine erhöhte lokale Schadstoffbelastung vermieden wird.

Welche anderen Möglichkeiten überlegen Sie, um den CO2-Ausstoß des Verkehrs zu reduzieren oder entstehendes CO2 zu binden?

Eine Reduzierung der Geschwindigkeit wäre eine solche Lösung. Allerdings sind das Entscheidungen bezüglich des Betriebs der Autobahn, die von einem späteren ÖPP-Auftragnehmer getroffen werden müssen.

Erfolgt eine Rekultivierung vorübergehend in Anspruch genommener Flächen und wenn ja, wie?

Es erfolgt eine Rekultivierung oder auch, je nach Ausgangszustand, eine Renaturierung. Grundlage ist die landschaftspflegerische Ausführungsplanung, die sich vorwiegend an der vorherigen Nutzung und der möglichen Einbindung in die zukünftige Landschaft bzw. Nutzung orientiert.

Dazu kommen begleitende Artenschutzmaßnahmen, z.B. Fledermausleitstrukturen, die möglichst über Gehölze erstellt werden.

Wird ökologischer Ausgleich für die zusätzliche Bodenversiegelung geschaffen?

Für die planfestgestellten Maßnahmen ist bereits ein ökologischer Ausgleich berechnet und in den Planunterlagen integriert. Im Rahmen des Bauablaufs erforderliche Bodenversiegelungen müssen über den ÖPP-Auftragnehmer geregelt werden.

Kompensationsmaßnahmen

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind, soweit sie noch erstellt sind, im Zuge der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung von der Gestaltung her präzisiert worden. Im Zuge der Bauvorbereitung werden auch diese Maßnahmen ausgeschrieben, umgesetzt und begleitet. Die bereits von Straßen.NRW umgesetzten Maßnahmen befinden sich aktuell in unterschiedlichen (Pflege-) Stadien. Dazu gibt es aktuell Abstimmungen zwischen der Autobahn GmbH (als Rechtsnachfolger von Straßen.NRW für die Bundesautobahnen) und der DEGES.

Kann man den Asphalt, der da gerade verbaut ist, wiederverwenden?

Teile des Baukörpers (Damm) könnten als Recyclingmaterial wiederverwendet werden, das liegt nach Art und Umfang im Ermessen des ÖPP-Auftragnehmers.

Digitale Informationsveranstaltung

Die DEGES hat am Dienstag, 26. Oktober 2021, alle Interessierten zur digitalen Bürgerinformationsveranstaltung zur A 1-Erweiterung zwischen Münster und Osnabrück eingeladen. Interessierte konnten sich über den aktuellen Stand des Projekts informieren und Fragen an die Expertinnen und Experten der DEGES stellen.

Angesichts der Corona-Pandemie führten wir die Veranstaltung digital durch. Wir freuen uns, dass wir 225 Personen zur digitalen Informationsveranstaltung begrüßen durften.

Sie haben unsere Veranstaltung verpasst? Dann können Sie sich hier die komplette Aufzeichnung ansehen:

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Präsentation zum Download

Die in der Veranstaltung gezeigte Präsentation mit allen Informationen zum Stand der Planung sowie unseren Informations- und Dialogangeboten können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Ihre Fragen und Hinweise

Fragen oder Hinweise konnten Sie uns bereits im Vorfeld der Veranstaltung sowie während der Veranstaltung über den Chat zukommen lassen. Weiterhin konnten Fragen über das Kontaktformular oder das kostenfreie Bürgertelefon gestellt werden.

Nach der Veranstaltung

Fragen oder Hinweise können Sie uns über unser Kontaktformular mit dem Stichwort „Infoveranstaltung A 1“ zukommen lassen oder über das Bürgertelefon unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 5895 2479 übermitteln.

Ablauf der Informationsveranstaltung

  • Begrüßung und Einführung
  • Vortrag 1: Vorstellung des Abschnitts und der wesentlichen Bauabläufe
  • Diskussionsrunde mit Fragen aus dem Chat
  • Vortrag 2: Vorstellung von Details zu den Themen Lärmschutz und Grunderwerb
  • Diskussionsrunde mit Fragen aus dem Chat
  • Ausblick auf das weitere Vorgehen

Flyer zum Download

Pressekontakt

Simone Döll

Simone Döll

Projekte Nordrhein-Westfalen,
Rastanlagen

Telefon: 0211 913491-44

E-Mail: presse@deges.de

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