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A 143: Westumfahrung Halle (VDE Nr. 13) In Bau

Die A 143 schließt den Autobahn-Doppelring um Halle und Leipzig und entlastet gleichzeitig die Stadt Halle vom überregionalen Durchgangsverkehr.

Saalequerung (Visualisierung)
Saalequerung (Visualisierung)

Daten und Fakten

  • Gesamtlänge: 21,6 km
  • vierstreifiger Neubau
  • Abschnitt AD Halle-Süd – AS Halle-Neustadt seit Oktober 2004 durchgängig befahrbar
  • Baubeginn für den Nordabschnitt AS Halle-Neustadt – AD Halle-Nord erfolgte im Dezember 2019

Karte

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Projektbeschreibung

Von den insgesamt rund 2.000 Kilometern Bundesautobahnen der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit sind rund 99 Prozent realisiert oder in der Umsetzungsphase. Zu letzteren gehört die A 143, Westumfahrung Halle, die neben der A 38 Göttingen – Halle/A 9 einen wesentlichen Bestandteil des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 13 darstellt. Mit ihrer Realisierung wird der Autobahn-Doppelring um Halle und Leipzig geschlossen und die Stadt Halle vom überregionalen Durchgangsverkehr entlastet.

Südabschnitt

Der Abschnitt der A 143 vom Autobahndreieck (AD) Halle-Süd bis zur Anschlussstelle (AS) Halle-Neustadt über 9,0 Kilometer ist seit Oktober 2004 durchgängig befahrbar.

Nordabschnitt

Der Lückenschluss verläuft von der bestehenden AS Halle-­Neustadt (B 80) bis zum künftigen AD Halle-Nord (A 14). Ein Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz wird mit der AS Salzmünde realisiert.

Der nördliche Abschnitt konnte zunächst nicht weitergeführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass trotz der vorgesehenen konfliktmindernden Maßnahmen der im Mai 2005 erteilte Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar war. Der Planfeststellungsbeschluss war dem­nach zu ergänzen.

Zu den notwendigen Ergänzungen gehörten erweiterte faunistische Untersuchungen zur Ergänzung bzw. Neufassung der FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die Erweiterung des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) durch sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das ergänzende Planfeststellungsverfahren der 1. Änderung und Ergänzung zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Mai 2005 wurde im September 2009 eingeleitet.

Der geänderte RE-Entwurf wurde erneut zur Genehmigung vorgelegt. Der Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde 10. November 2010 erteilt.

Aufgrund der erforderlichen Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung auf den Prognosestand 2025 sowie der zwischenzeitlich erforderlichen Aktualisierung der landschaftsplanerischen Unterlagen in Bezug auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse erfolgte im Zeitraum Juni/Juli 2011 sowie Juni/Juli 2012 die Auslegung der Planunterlagen zur 2. sowie 3. Änderung und Ergänzung zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Mai 2005. Anschließend lief ein 4. Planänderungsverfahren zur Optimierung des Landschaftstunnels Porphyrkuppen und den damit zusammenhängenden Änderungen und Ergänzungen der technischen Planung, der Streckenplanung und der Umweltplanung. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 16. April 2018 erteilt.

Das Projekt ist aufgrund der Erkenntnisse der Verträglichkeitsprüfung nur im Abweichungsverfahren zulässig. Aufgrund der Vermeidung der Beeinträchtigung prioritärer Lebensraumtypen entfällt das Verfahren zur Einholung einer Stellungnahme der EU-Kommission. Die EU-Kommission wurde nach Planfeststellung unterrichtet.

Der feierliche Baubeginn für den knapp 13 Kilometer langen Nordabschnitt erfolgte am 3. Dezember 2019.

Projektstand

Die Bauarbeiten im Abschnitt AS Halle-Neustadt – AD Halle-Nord laufen. Der erste Spatenstich fand am 3. Dezember 2019 statt.

Die Bauabwicklung erfolgt im Wesentlichen in fünf Losen:

  • Baulos 1: L 159, AS Salzmünde und Baugrube Lärmschutztunnel

Die Arbeiten im Baulos 1.1 (Streckenbau L 159 neu und Brückenbauwerk Anschlussstelle Salzmünde) wurden Mitte 2022 abgeschlossen.

  • Baulos 2: BW 05 Talbrücke Benkendorfer Bach

Der Bau der 250 Meter langen Talbrücke östlich der Ortschaft Benkendorf ist seit dem Frühjahr 2024 abgeschlossen.

  • Baulos 3: Strecke und Bauwerke südlich der Saale

Südlich der Saale erfolgt derzeit die Altbergbausanierung im Trassenbereich. Außerdem wurden zwei vorgezogene Brückenbauwerke errichtet. Die Ausführungsplanung für den Streckenbau wird derzeit erarbeitet.

  • Baulos 4: Saaletalbrücke mit Lärmschutztunnel

Der Auftrag für die 968 m lange Saalebrücke und den sich daran anschließenden 210 m langen Lärmschutztunnel bei Salzmünde wurde am 22. Februar 2023 vergeben. Die Arbeiten sind in vollem Gange.

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  • Baulos 5: Strecke und Bauwerke nördlich der Saale einschließlich Tunnel an den Porphyrkuppen

In diesem Baulos ist die Herstellung von vier vorgezogenen Brückenbauwerken abgeschlossen. Die Streckenbauarbeiten sowie die Herstellung der weiteren Bauwerke haben im August 2024 begonnen.

Bauwerke

Die A 143 umfasst eine Reihe von Bauwerken, die besondere immissions- und naturschutzfachlich begründete Merkmale aufweisen:

  • 2 Talbrücken (Talbrücke Benkendorfer Bach, Saalebrücke)
  • Lärmschutztunnel Salzmünde
  • 4 Grünbrücken (Grünbrücke Zorges, Grünspange Köllmer Weg, Grünbrücke Muschelkalkhänge, Grünbrücke Gimritz)
  • Landschaftstunnel Porphyrkuppen
  • 8 Bauwerke zur Überführung von querenden Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen

Das längste Bauwerk, die Saalebrücke, grenzt unmittelbar nördlich an den 210 Meter langen Lärmschutztunnel Salzmünde an und erstreckt sich über die Saale sowie deren Überschwemmungsgebiet auf einer Länge von 968 Metern. Der Grundgedanke des Brücken­entwurfs besteht in der Integration des Brückentragwerks über die Saale mit der aus lärmschutztechnischen Gründen erforderlichen Einhausung.

Das Tal am Benkendorfer Bach wird mit einer 250 Meter langen Talbrücke gequert.

Naturschutz und Landschaftspflege

Die überwiegende Realisierung der A 143 in Einschnittslage und/oder mit seitlichen Verwallungen führt zu einer wirksamen Minderung der Zerschneidungs- und Kollisionswirkung für wandernde bzw. flugfähige Tierarten sowie zu einer Reduktion der Lärm- und Schadstoffausbreitung.

Zur Sicherung der querenden ökologischen Verbundstrukturen enthält der Streckenabschnitt der A 143 drei Grünbrücken mit einer Nutzbreite von je 50 Metern und eine weitere mit 20 Metern Breite. Sie dienen vor allem der Erhaltung der bestehenden Hauptflugrouten von Fledermäusen über die Autobahn hinweg. Im Fokus stehen hier insbesondere streng geschützte Arten wie Mopsfledermaus und das Große Mausohr. Weitere kollisionskritische Abschnitte mit nachgewiesenen Fledermaus-Jagdhabitaten erhalten einen speziellen, engmaschigen Schutzzaun, der an die Grünbrücken angebunden wird. Mit den Grünbrücken werden zudem die vorhabensbedingten Zerschneidungswirkungen von Trockenlebensräumen mit deren charakteristischem Arteninventar vermieden (beispielsweise am Zorges-Südhang, zwischen zwei Teilgebieten des FFH-Gebietes „Muschelkalkhänge westlich Halle“ und im Raum östlich Gimritz/Beidersee).

Nördlich von Friedrichsschwerz sorgt ein 300 Meter langer Landschaftstunnel dafür, dass der Biotopverbund innerhalb des FFH-Gebietes „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle“ langfristig aufrechterhalten bleibt. Die spezielle Tunnelkonstruktion dient in Kombination mit einer integrierten Abluftanlage und flankierenden Immissionsschutzwänden der Verdünnung und Minderung von verkehrsbedingten Stickstoffdepositionen in streng geschützte Lebensraumtypen. Davon profitieren insbesondere stickstoff­empfindliche Trockenrasen mit bemerkenswerten Vorkommen des Kleinen Knabenkrautes (Orchis morio), einer besonders geschützten Orchideenart der Porphyrlandschaft. Die auf der Tunneldecke vorgesehene Herstellung von Trockenlebensräumen ermöglicht die funktionale An- und Verbindung zu den angrenzenden Porphyr­kuppen mit ihren charakteristischen Lebensraumtypen.

Des Weiteren ist zur Stärkung des Biotopverbundes im Umfeld des Landschaftstunnels die Umwandlung von Acker in extensiv zu bewirtschaftendes Grünland und dessen Pflege mittels Schaf­beweidung vorgesehen. Gegenüber der bisherigen Situation, in der die Porphyrkuppen im Querungsbereich mit der A 143 weitgehend isoliert in den Ackerschlägen liegen, wird über die Schaftrift der Austausch von Samen bzw. Diasporen wertgebender Arten über den Landschaftstunnel hinweg gefördert. Im Zusammenwirken mit umfangreichen landschaftspflegerischen Maßnahmen wird so die Kohärenz des europäischen Netzes Natura 2000 im Bereich der Porphyrlandschaft verbessert.

Die Artenschutzbelange im Umfeld der A 143 finden durch ein wirksames Schutz- bzw. Maßnahmenkonzept Berücksichtigung. Im Vorfeld der Baufeldfreimachung wurden bereits vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für die Zauneidechse umgesetzt. Sukzessive folgt die Realisierung weiterer artenschutzrechtlich veranlasster Maßnahmen, insbesondere für Vogelarten des Offenlandes und Amphibien. Dadurch wird die ökologisch-funktionale Kontinuität von Habitatstrukturen der durch das Vorhaben betroffenen Arten sichergestellt.

Insgesamt sind landschaftspflegerische Maßnahmen im Umfang von rund 330 Hektar vorgesehen.

Schallschutz

Die Trasse der A 143 ist aus Schallschutzgründen vorwiegend in Einschnittslage bzw. mit Verwallungen konzipiert. Das gilt vor allem in Siedlungsnähe sowie für Bereiche, die aus naturschutzfachlichen Gründen entsprechend zu berücksichtigen sind.

Folgende aktive Schallschutzmaßnahmen sind Bestandteil des Vorhabens:

  • lärmmindernder Fahrbahnbelag (DStrO = -2 dB(A))
  • Lärmschutzwall bei Bennstedt (5,00 Meter Höhe über Fahrbahnoberkante)
  • Lärmschutztunnel Salzmünde (einschließlich südlicher ­Steil­böschungen)
  • Lärmschutzwand (einschließlich Einhausung) im Zuge der Saalebrücke

Blick auf die Baustelle

Unsere Baustellen-Webcam befindet sich in Schiepzig bei Salzmünde. In Blickrichtung Norden sind während der Bauzeit die Arbeiten für die Saalebrücke zu sehen. Der Blick nach Süden zeigt den Bau der künftigen Anschlussstelle Salzmünde.

Beim Klick auf die Fotos gelangen Sie auf eine externe Seite, die für beide Blickrichtungen ein Bildarchiv und einen Zeitrafferfilm bereitstellt.

Blickrichtung Norden
Blickrichtung Süden

Fragen und Antworten

Wird es eine Lärmschutzwand auf der Talbrücke Benkendorf geben?

Ein Anspruch der Ortslage Benkendorf auf eine Lärmschutzwand liegt nicht vor. Gemäß den aktuell gültigen schalltechnischen Berechnungen der Planfeststellungsunterlagen sind die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für allgemeine Wohngebiete von 49 dB(A) nachts und 59 dB(A) tagsüber eingehalten.

Mit dem Bau der Saalebrücke erfolgt eine langfristige Sperrung der Kreisstraße 2127 in der Ortslage Schiepzig. Wie lange dauert die Sperrung? Bleibt der Schultransport gewährleistet?

Die Sperrung der K 2127 erfolgt voraussichtlich von Oktober 2020 bis September 2025. Die Omnibusbetriebe Saalekreis GmbH wurden innerhalb des Planfeststellungsverfahrens zur A 143 beteiligt. Deren Forderung keiner gleichzeitigen Sperrung der L 159 und der K 2127 wird bei der Realisierung der A 143 berücksichtigt.

Wie erfolgt die Unterhaltung und spätere Wiederherstellung der Feldwege von Benkendorf Richtung A 143?

Planfestgestellt sind bei Benkendorf die Baustraßen 8 und 10 als Baustellenzufahrt von der L 173 zum Baufeld A 143. In den Bauverträgen sind Zustandsfeststellung, Unterhaltung und ggf. Wiederherstellung geregelt. Der Weg entlang des Benkendorfer Bachs (Baustraße 10) wird als Schotterweg ausgebaut. Derzeit ist dies ein unbefestigter Wiesenweg, der als Baustraße nicht geeignet ist. Nach Bauende erfolgt der Umbau zu einem Wirtschaftsweg.

Erfolgen die notwendigen Erdmassentransporte auf der Trasse der Autobahn?

In den Bauabschnitten südlich und nördlich der Saale herrscht Massenausgleich. Damit müssen keine Bodenmassen über die Saale transportiert werden. Für die Massenverteilung in den Baufeldern sind Baustraßen im Baufeld längs der A 143 vorgesehen. Dies ist im planfestgestellten Baustraßenkonzept eingearbeitet.

Wer beseitigt die durch den Autobahnbau entstehenden Verschmutzungen im öffentlichen Verkehrsraum?

In den Bauverträgen ist vereinbart, dass die bauausführenden Firmen die durch sie entstehenden Verschmutzungen umgehend beseitigen. Die Umsetzung wird durch die örtliche Bauüberwachung kontrolliert.

Welcher Ausgleich ist z. B. für die Baumfällungen entlang der L 173 zwischen Benkendorf und Salzmünde vorgesehen?

Die Gesamtheit der Eingriffe in Natur und Lebensräume wird für das gesamte Bauprojekt ermittelt und aufsummiert. Der Eingriffsumfang wird über ein Punktesystem ermittelt. Ausgleichsmaßnahmen werden mittels einer festgelegten Punktebewertung bis zur Höhe der Eingriffspunktwerte umgesetzt. Eine genaue Zuordnung zu einem konkreten Eingriff ist nur sehr begrenzt möglich. Im Fall der A 143 wurde ein ganzes Maßnahmenkonzept entwickelt, welches Schwerpunktbereiche z. B. im Grüngürtel um Salzmünde, an den Muschelkalkhängen, am Benkendorfer Bach und am Zorges hat.

Wie lange laufen die Pflegeverträge nach Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen?

Standard bei Pflanzungen ist die Durchführung von einem Jahr Fertigstellungspflege und danach zwei Jahren Entwicklungspflege. Die Entwicklungspflege wurde bei den Maßnahmen der A 143 auf vier Jahre verlängert und so auch planfestgestellt.

Ist zu jeder Zeit (trotz Neubau der L 159n und der A 143) die Zufahrt nach Salzmünde gewährleistet?

Die Erreichbarkeit von Salzmünde über die L 159 wird zu jeder Zeit gegeben sein. Es kann jedoch an einzelnen Tagen zu kurzen Eingriffen in den Verkehr kommen, um bauliche Anbindungen der Neubaustrecke herzustellen. Diese Eingriffe werden über die einschlägigen Medien rechtzeitig bekanntgegeben.

Wie wird das nachgeordnete Straßennetz nach Fertigstellung der A 143 vor dem Verkehr geschützt, wenn die Autobahn verkehrsbedingt einmal gesperrt sein sollte?

Nach Freigabe der Trasse der A 143 werden Umleitungsstrecken vorgesehen, die über angrenzende Autobahntrassen geführt werden. Darüber wird im Falle einer Sperrung das wesentliche Verkehrsaufkommen umgeleitet.

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Lutz Günther

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