Sehr geehrte Damen und Herren,

​mit Verkündung des Wachstumschancengesetzes im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr.108) am 27.03.2024 werden für die elektronische Rechnungslegung einschneidende Änderungen gesetzlich geregelt. Insbesondere ist die Einführung der E-Rechnungspflicht für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen zum 1. Januar 2025 vorgeschrieben.

​In Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen haben wir unsere Vertragsbedingungen neu regeln bzw. ergänzen müssen. Diese können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.

Wir weisen darauf hin, dass – gemäß den gesetzlichen Anforderungen im inländischen B2B-Bereich – ab dem 01.01.2027 nur noch elektronische (E) Rechnungen einzureichen sind, die der europäischen Normenreihe EN 16931 entsprechen und in einem strukturierten elektronischen Format nach dem Standard XRechnung erstellt wurden.
Dies gilt bei der DEGES GmbH auch für Auftragnehmer, die aufgrund der Umsatzgrenze von 800 TEUR p.a. erst zum 01.01.2028 zum Versand von E-Rechnungen verpflichtet wären.

​Wir bitten um Beachtung.

​Mit freundlichen Grüßen 

​DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

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