Wachstumschancengesetz: Ergänzende Vertragsbedingungen
Unter anderem aufgrund der Einführung einer E-Rechnungspflicht im Zuge des Wachstumschancengesetzes wurden die DEGES-Vertragsbedingungen ergänzt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Verkündung des Wachstumschancengesetzes im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr.108) am 27.03.2024 werden für die elektronische Rechnungslegung einschneidende Änderungen gesetzlich geregelt. Insbesondere ist die Einführung der E-Rechnungspflicht für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen zum 1. Januar 2025 vorgeschrieben.
In Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen haben wir unsere Vertragsbedingungen neu regeln bzw. ergänzen müssen. Diese können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.
Wir bitten um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH