Sehr geehrte Damen und Herren,

​mit Verkündung des Wachstumschancengesetzes im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr.108) am 27.03.2024 werden für die elektronische Rechnungslegung einschneidende Änderungen gesetzlich geregelt. Insbesondere ist die Einführung der E-Rechnungspflicht für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen zum 1. Januar 2025 vorgeschrieben.

​In Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen haben wir unsere Vertragsbedingungen neu regeln bzw. ergänzen müssen. Diese können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.

​Wir bitten um Beachtung.

​Mit freundlichen Grüßen 

​DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Download