Das Anhörungsverfahren ist Teil des Planfeststellungsverfahrens, in dem Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden Gelegenheit gegeben wird, sich zu den Entwurfsplänen zu äußern. Das Anhörungsverfahren umfasst in der Regel die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und die schriftliche Beteiligung der Behörden. Bei weniger umfangreichen Maßnahmen beziehungsweise Änderungen erfolgt teilweise die Beteiligung nur derjenigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben erstmals oder stärker berührt werden. Bei den meisten Verfahren werden Erörterungstermine durchgeführt.