Anhörungsverfahren

Das Anhörungsverfahren ist Teil des Planfeststellungsverfahrens, in dem Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden Gelegenheit gegeben wird, sich zu den Entwurfsplänen zu äußern. Das Anhörungsverfahren umfasst in der Regel die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und die schriftliche Beteiligung der Behörden. Bei weniger umfangreichen Maßnahmen beziehungsweise Änderungen erfolgt teilweise die Beteiligung nur derjenigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben erstmals oder stärker berührt werden. Bei den meisten Verfahren werden Erörterungstermine durchgeführt.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus einem Planteil und einem Textteil. Der Planteil enthält in zeichnerischer Form die verschiedenen Festsetzungen sowie den Geltungsbereich. Da sich nicht alle möglichen Regelungen als Zeichnung darstellen lassen, wird die Zeichnung zumeist um textliche Beschreibungen ergänzt. Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung, in der die städtebaulichen Ziele und Festsetzungen des Planes erläutert werden. Ergänzt wird die Begründung durch die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB, in dem die Umweltprüfung und die Abwägung zusammengefasst sind. Schließlich gehört zum Bebauungsplan der Umweltbericht, der nach der Anlage 1 zum BauGB erstellt wird. Der Bebauungsplan, seine Begründung und die zusammenfassende Erklärung können von jedermann eingesehen werden. Der Bebauungsplan ist verbindlich.

Bezirksregierung

Bezirksregierungen sind staatliche Mittelbehörden, die für das Gebiet eines Regierungsbezirks als Schaltstelle zwischen Ministerien einerseits und Landratsämtern, Städten und Gemeinden andererseits tätig sind.

Building Information Modeling (BIM)

Building Information Modeling bezeichnet eine kooperative Arbeitsmethodik, mit der auf der Grundlage digitaler Modelle eines Bauwerks die für seinen Lebenszyklus relevanten Informationen und Daten konsistent erfasst, verwaltet und in einer transparenten Kommunikation zwischen den Beteiligten ausgetauscht oder für die weitere Bearbeitung übergeben werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) / Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImschVO)

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnliche Vorgängen. Es verfolgt den Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Auf Grundlage des BImschG werden Rechtsverordnungen, die sogenannten Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImschVO), erlassen.

Bundesverkehrswegeplan

Der Bund ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für die Finanzierung von Bau und Erhalt der Bundesverkehrswege. Dazu zählen die Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die Bundesschienenwege und die Bundeswasserstraßen. Seit Mitte der siebziger Jahre zeigt der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) auf, welche dieser Bundesverkehrswege in Deutschland modernisiert, ausgebaut oder neu gebaut werden sollen und welche Investitionsmittel dafür bereitgestellt werden. Er enthält also alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte sowie den zugehörigen Erhaltungsbedarf derjenigen Projekte, die den verschiedenen Dringlichkeitsstufen des Bundesverkehrswegeplans zugeordnet werden konnten. Der Bundesverkehrswegeplan wird vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 umfasst Investitionsmittel von insgesamt 264,5 Milliarden Euro.

Bürgerbeteiligung

Teilhabe oder Mitgestaltung der Bürger an einem Planungs- und Entscheidungsprozess durch Information, Befragung, Gespräch oder Kooperation, wobei gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformen feststehen und darüber hinausgehende Beteiligungsformen möglich sind.

Bürgerscoping

Bürgerscoping ist eine freiwillige Veranstaltung des Vorhabenträgers zur Information der Bürger und zum Austausch mit ihnen über Gegenstand, Inhalt und Methodik der vom Vorhabenträger zu erstellenden Verfahrensunterlagen. Die Veranstaltung kann bei Bedarf auch zur Ausweitung auf Fragestellungen aus den Bereichen Wirtschaft und Soziales genutzt werden.

Deckblattverfahren

Wenn eine Änderung von einzelnen Bestandteilen der Planung notwendig wird, erfolgt ein so genanntes Deckblattverfahren. Nachdem die Details der Planung, die geändert werden müssen, eingearbeitet sind, werden sie in den Planunterlagen gekennzeichnet und als Deckblatt bezeichnet. Je nach Bedeutung der Änderung wird zusammen mit der Genehmigungsbehörde entschieden, ob, und wenn ja, mit wem eine erneute Beteiligung Betroffener erforderlich wird.

Einwendung

Äußerungen von Bürgern im Rahmen eines Anhörungsverfahrens, für die eine bestimmte Frist gelten.

Entwurfsplanung

Die Entwurfsplanung bildet die Grundlage zur haushaltsrechtlichen und fachtechnischen Prüfung in der Verwaltung. Ziel der Entwurfsplanung ist es, alle Problemstellungen zu berücksichtigen, die das Bauvorhaben betreffen, und so ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept zu erhalten. Bei Planungen für Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) beurteilt das Bundesverkehrsministerium anschließend, ob das Bauvorhaben grundsätzlich technisch machbar, rechtlich durchführbar und finanzierbar ist. Der genehmigte Entwurf bildet im Folgenden die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren.

Erörterungstermin

Termin, um die im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen und von den Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zu diskutieren. Erörterungstermine sind nicht öffentlich. Teilnehmer sind diejenigen, die Einwände und Stellungnahmen vorgebracht haben sowie Antragsteller, Gutachter und die Genehmigungsbehörde.

Fauna

Tierwelt innerhalb einer Region beziehungsweise eines Lebensraumes.

FFH-Gebiet

FFH steht für Fauna-Flora-Habitat. FFH-Gebiete sind nach nationalem beziehungsweise Länderrecht rechtsverbindlich ausgewiesenes Schutzgebiet für Tiere und Pflanzen im Sinne der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.

FFH-Richtlinie

Europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie des Europarates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan zeigt, welche Nutzungen der Fläche in welchen Teilen des Gemeindegebietes geplant sind. Als vorbereitender Bauleitplan gibt er der Verwaltung verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen.

Flora

Gesamtheit der Pflanzenarten innerhalb einer Region beziehungsweise innerhalb eines Lebensraumes.

Formelle Beteiligung

Nach den jeweils anwendbaren Rechts- und Verfahrensvorschriften verbindlich geregelte Form der Beteiligung eines bestimmten Kreises von Personen als Teil eines Verwaltungsverfahrens.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Mai 2013 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren erlassen. Die Regelung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sieht eine Beteiligung in einer frühen Planungsphase von Bauvorhaben vor, in der Diskussionen über Änderungen an der Planung eines Vorhabens noch möglich sind. Dies soll dazu beitragen, Transparenz zu schaffen und somit die Akzeptanz von Projekten zu fördern. Der Vorhabenträger ist verpflichtet, Informationen über die Ziele des Vorhabens, die erforderlichen finanziellen Mittel zur Realisierung und die voraussichtlichen Auswirkungen bereitzustellen. Das Verfahren umfasst auch den Dialog mit der Öffentlichkeit und schließlich die Bekanntgabe der Ergebnisse, die in das Genehmigungsverfahren einfließen.

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Teil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, in dem alle wesentlichen Aspekte zu Natur und Landschaft im Untersuchungsraum dargestellt werden. Er dient dazu, die naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen umzusetzen. Dafür werden der Zustand von Natur und Landschaft erfasst und bewertet sowie die Auswirkungen des Bauvorhabens auf Natur und Landschaft ermittelt und bewertet. Es werden zudem Maßnahmen entwickelt, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren bzw. zu kompensieren.

Leichtflüssigkeitsabscheider

Mechanische Reinigungsstufe von Abwässern, hält Fette und Öle zurück und reinigt somit Abwässer von wesentlichen Schadstoffen.

Leistungsphase (Lph)

In der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieursleistungen (HOAI) werden alle Leistungen in Leistungsphasen gegliedert:
  • Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung)
  • Leistungsphase 2 (Vorplanung)
  • Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
  • Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
  • Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
  • Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
  • Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
  • Leistungsphase 8 (Bauoberleitung)
  • Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation).

Linienbestimmung

Bestimmung der Linienführung beim Neubau von Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen nach Paragraph 16 des Bundesfernstraßengesetztes und Paragraph 13 des Bundeswasserstraßengesetzes. Die Linienführung beschreibt den geplanten Verlauf von Straße, Schiene, Brücke oder Tunnel.

Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)

Um ein Straßenbauprojekt volkswirtschaftlich zu beurteilen, wird mittels einer „Nutzen-Kosten-Analyse“ (NKA) ermittelt, in welchem Verhältnis der Nutzen des Projekts zu den damit verbundenen Kosten steht.Ein Nutzen kann dabei z. B. die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Reisezeitersparnis, positive Umwelteffekte oder Ersparnisse für die Erhaltung der Verkehrswege sein. Der Nutzen wird in der Nutzen-Kosten-Analyse monetär bewertet und anschließend mit der Kostenseite verglichen.

Planfeststellungsbeschluss

Rechtsverbindliche Genehmigung des Baus von Verkehrswegen einschließlich Folgemaßnahmen, die alle sonstigen Genehmigungen, Bewilligungen und Erlaubnisse abschließend regelt.

Planfeststellungsverfahren

Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben, geregelt durch die Paragraphen 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie durch fachgesetzliche Bestimmungen. Im Planfeststellungsverfahren fällt die Entscheidung, ob ein Bauvorhaben gemäß der Entwurfsplanung rechtlich realisiert werden darf, ob seine Pläne überarbeitet werden müssen oder ob es abgelehnt wird. Im Mittelpunkt dieses Verfahrens steht eine umfassende Abwägung aller Belange. Damit können auch Auflagen verbunden sein, wie etwa Lärmschutzmaßnahmen. Alle notwendigen Maßnahmen, auch an anderen Anlagen, sind also Teil der Planfeststellung. Andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen sind nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt (Paragraph 75, Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Planungsabstimmung

Die Abstimmung von Bund und Ländern in der Planung von Verkehrsprojekten.

Raumordnungsgesetz

Das Raumordnungsgesetz ist das wichtigste Gesetz zur räumlichen Gesamtplanung. Es definiert die Aufgaben, Grundsätze und Instrumente zur Raumordnung des Bundes und in den Ländern.

Raumordnungsverfahren

Verwaltungsverfahren nach Paragraph 15 des Raumordnungsgesetzes und landesrechtlichen Vorschriften zur Prüfung der Raumverträglichkeit eines raumbedeutsamen, in Paragraph 1 der Raumordnungsverordnung aufgezählten Vorhabens, das mit der landesplanerischen Beurteilung endet. Im Raumordnungsverfahren wird die Raum- und Umweltverträglichkeit eines Vorhabens orientiert am Planungsstand ermittelt. Diese ist von anderen Planungsträgern bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Das Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung (wie auch die Linienbestimmung, soweit sie darauf beruht) ist noch veränderbar. Einer Zulassungsentscheidung (beispielsweise über ein Planfeststellungsverfahren) greift die landesplanerische Beurteilung nicht vor.

Regenrückhaltebecken

Ein Regenrückhaltebecken ist ein künstlich angelegtes Becken, um Niederschlagswasser vorübergehend zu speichern, damit es langsam in ein natürliches Gewässer (Vorfluter), beispielsweise einen Wasserlauf oder See, eingeleitet wird. Durch die Verweildauer des Wassers im Becken setzen sich feste Bestandteile ab, wodurch eine Vorklärung des Abwassers erreicht wird.

Retentionsbodenfilter

Retentionsbodenfilter sind ein Bestandteil von Abwasseranlagen. Sie reinigen Niederschlagswasser, zum Beispiel aus einem Regenrückhaltebecken, bevor es in ein Oberflächengewässer, beispielsweise einen Wasserlauf oder See, eingeleitet wird. Die Reinigung erfolgt auf ökologische Weise.

RistWag

RistWag ist die Abkürzung für „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten“. Die Richtlinie schreibt beim Bau von Straßen in Wassergewinnungsgebieten vor, welche Vorgaben bei der Planung und beim Bau von Straßen zu beachten sind.

Scoping

Um die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf die Umwelt zu ermitteln und zu bewerten, werden Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Im Scoping wird für diese Prüfungen sowohl der Untersuchungsraum als auch der Untersuchungsinhalt im Vorfeld der Prüfung festgelegt. Das Scoping ist nach EU-Richtlinie[1] seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben. Umgesetzt wird die Regelung in Deutschland in § 4 BauGB, § 5 UVPG und im Bundesnaturschutzgesetz. Zwingend zu beteiligen sind die fachlich berührten Behörden. Sachverständige und Dritte können hinzugezogen werden.

Strategische Umweltprüfung

Umweltprüfungen sind ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Durch den Einbezug von Behörden und Bürgern sowie Umweltberichten können frühzeitig die möglichen Folgen eines Projektes für die Umwelt erkannt und bei der Entscheidung über das Projekt berücksichtigt werden. Die Strategische Umweltprüfung (SUP) wird bereits während der Planungsphase durchgeführt, um die möglichen Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt rechtzeitig bei der Planung zu berücksichtigen. Im Mittelpunkt steht dabei der Umweltbericht, der die zu erwartenden Umweltauswirkungen beschreibt und bewertet sowie Planungsalternativen aufzeigt.Nach Abschluss des Verfahrens muss die zuständige Behörde erläutern, wie sie den Umweltbericht und die abgegebenen Stellungnahmen bei ihrer Entscheidung berücksichtigt hat und weshalb der konkrete Plan bei einer Abwägung mit den geprüften Alternativen gewählt worden ist.

Träger öffentlicher Belange (TÖB)

Träger öffentlicher Belange (TÖB) nehmen öffentliche Aufgaben wahr. Jede Behörde ist ein TÖB. Auch Bahn-, Versorgungs- und Infrastrukturunternehmen können dazugehören, sofern sie öffentliche Aufgaben erfüllen. Bei bestimmten (Bau-)Vorhaben ist die Anhörung und Einbeziehung von TÖB gesetzlich vorgeschrieben.

Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein unselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens, das heißt, es wird kein eigenes UVP-Verfahren durchgeführt, sondern die UVP ist ein integraler Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Durch die UVP wird festgestellt und in einem Bericht beschrieben, wie sich ein Projekt auf Menschen und ihre Gesundheit, auf Tiere, Pflanzen, die biologische Vielfalt, den Boden, das Wasser, die Luft, die Landschaft sowie Kulturgüter auswirken kann. Die Behörde, die für die Zulassung eines Projektes zuständig ist, muss die Informationen und Stellungnahmen bewerten und die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung bei ihrer Entscheidung über die Zulassung eines Projektes integrieren.

Verbindlicher Bauleitplan

Siehe Bebauungsplan.

Vorbauschnabel

Der Vorbauschnabel ist ein Baubehelf beim Taktschiebeverfahren. Er hat zwei Hauptaufgaben:
  • Lastreduzierung während des Taktschiebens:Beim Taktschiebeverfahren wird der neu hergestellte Überbau abschnittsweise in Brückenlängsrichtung eingeschoben. Beim Einschieben ergibt sich kurz vor dem Auffahren des Überbaus auf den nächsten Pfeiler ein maßgebender Lastfall: Der Überbau kragt auf gesamter Länge ohne vordere Abstützung aus. Damit wirken auf dem letzten Auflagerpfeiler sehr große Kräfte im Stahlüberbau. Hier wirkt der Vorbauschnabel lastreduzierend, da er leichter ist als die gleiche Länge des fertigen Überbaus.
  • Ausgleich von Verformungen:Durch den Einschiebevorgang und das damit freie Auskragen des Überbaus kommt es zum Absenken des Überbauendes kurz vor dem Auffahren auf den Pfeiler. Diese Höhendifferenz wird durch den ausgerundeten Vorbauschnabel ausgeglichen. Damit kann ein sicheres Auffahren auf den nächsten Pfeiler sichergestellt werden.

Vordringlicher Bedarf (VB)

Alle Straßenbauvorhaben werden nach ihrer Dringlichkeit unter „Vordringlicher Bedarf (VB)“ oder „Weiterer Bedarf (WB)“ eingestuft. Für die Einordnung werden Kriterien wie das Nutzen-Kosten-Verhältnis, die raumordnerische Bedeutung und die Umweltrisiko- und FFH-Verträglichkeitseinschätzung herangezogen.

Vorfluter

Als Vorfluter werden oberirdische Gewässer bezeichnet, in die zum Beispiel Regenwasser oder Abwasser eingeleitet werden können.

Vorzugslinie / Vorzugsvariante

Im Rahmen der UVP II werden verschiedene mögliche Varianten für die Bundesfernstraße anhand von gewichteten Kriterien miteinander verglichen. Als Ergebnis wird eine Rangfolge der Varianten erstellt. Jene Variante, die in der Abwägung am besten abschneidet, ist die Vorzugsvariante, welche entsprechend in der Planung weiter verfolgt wird.

Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen besondere Gebote und Verbote gelten, um Gewässer (Grundwasser, oberirdische Gewässer, Küstengewässer) vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Wasserschutzgebiete werden durch eine entsprechende Verordnung festgesetzt.

Weiterer Bedarf (WB)

Alle Straßenbauvorhaben werden nach ihrer Dringlichkeit unter „Vordringlicher Bedarf (VB)“ oder „Weiterer Bedarf (WB)“ eingestuft. Für die Einordnung werden Kriterien wie das Nutzen-Kosten-Verhältnis, die raumordnerische Bedeutung und die Umweltrisiko- und FFH-Verträglichkeitseinschätzung herangezogen.