Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus einem Planteil und einem Textteil. Der Planteil enthält in zeichnerischer Form die verschiedenen Festsetzungen sowie den Geltungsbereich. Da sich nicht alle möglichen Regelungen als Zeichnung darstellen lassen, wird die Zeichnung zumeist um textliche Beschreibungen ergänzt. Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung, in der die städtebaulichen Ziele und Festsetzungen des Planes erläutert werden. Ergänzt wird die Begründung durch die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB, in dem die Umweltprüfung und die Abwägung zusammengefasst sind. Schließlich gehört zum Bebauungsplan der Umweltbericht, der nach der Anlage 1 zum BauGB erstellt wird. Der Bebauungsplan, seine Begründung und die zusammenfassende Erklärung können von jedermann eingesehen werden. Der Bebauungsplan ist verbindlich.