Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnliche Vorgängen. Es verfolgt den Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Auf Grundlage des BImschG werden Rechtsverordnungen, die sogenannten Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImschVO), erlassen.