Der Bund ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für die Finanzierung von Bau und Erhalt der Bundesverkehrswege. Dazu zählen die Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die Bundesschienenwege und die Bundeswasserstraßen. Seit Mitte der siebziger Jahre zeigt der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) auf, welche dieser Bundesverkehrswege in Deutschland modernisiert, ausgebaut oder neu gebaut werden sollen und welche Investitionsmittel dafür bereitgestellt werden. Er enthält also alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte sowie den zugehörigen Erhaltungsbedarf derjenigen Projekte, die den verschiedenen Dringlichkeitsstufen des Bundesverkehrswegeplans zugeordnet werden konnten. Der Bundesverkehrswegeplan wird vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 umfasst Investitionsmittel von insgesamt 264,5 Milliarden Euro.