Termin, um die im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen und von den Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zu diskutieren. Erörterungstermine sind nicht öffentlich. Teilnehmer sind diejenigen, die Einwände und Stellungnahmen vorgebracht haben sowie Antragsteller, Gutachter und die Genehmigungsbehörde.