Im Mai 2013 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren erlassen. Die Regelung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sieht eine Beteiligung in einer frühen Planungsphase von Bauvorhaben vor, in der Diskussionen über Änderungen an der Planung eines Vorhabens noch möglich sind. Dies soll dazu beitragen, Transparenz zu schaffen und somit die Akzeptanz von Projekten zu fördern. Der Vorhabenträger ist verpflichtet, Informationen über die Ziele des Vorhabens, die erforderlichen finanziellen Mittel zur Realisierung und die voraussichtlichen Auswirkungen bereitzustellen. Das Verfahren umfasst auch den Dialog mit der Öffentlichkeit und schließlich die Bekanntgabe der Ergebnisse, die in das Genehmigungsverfahren einfließen.