Teil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, in dem alle wesentlichen Aspekte zu Natur und Landschaft im Untersuchungsraum dargestellt werden. Er dient dazu, die naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen umzusetzen. Dafür werden der Zustand von Natur und Landschaft erfasst und bewertet sowie die Auswirkungen des Bauvorhabens auf Natur und Landschaft ermittelt und bewertet. Es werden zudem Maßnahmen entwickelt, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren bzw. zu kompensieren.