Um die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf die Umwelt zu ermitteln und zu bewerten, werden Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Im Scoping wird für diese Prüfungen sowohl der Untersuchungsraum als auch der Untersuchungsinhalt im Vorfeld der Prüfung festgelegt. Das Scoping ist nach EU-Richtlinie[1] seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben. Umgesetzt wird die Regelung in Deutschland in § 4 BauGB, § 5 UVPG und im Bundesnaturschutzgesetz. Zwingend zu beteiligen sind die fachlich berührten Behörden. Sachverständige und Dritte können hinzugezogen werden.