Träger öffentlicher Belange (TÖB) nehmen öffentliche Aufgaben wahr. Jede Behörde ist ein TÖB. Auch Bahn-, Versorgungs- und Infrastrukturunternehmen können dazugehören, sofern sie öffentliche Aufgaben erfüllen. Bei bestimmten (Bau-)Vorhaben ist die Anhörung und Einbeziehung von TÖB gesetzlich vorgeschrieben.