Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein unselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens, das heißt, es wird kein eigenes UVP-Verfahren durchgeführt, sondern die UVP ist ein integraler Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Durch die UVP wird festgestellt und in einem Bericht beschrieben, wie sich ein Projekt auf Menschen und ihre Gesundheit, auf Tiere, Pflanzen, die biologische Vielfalt, den Boden, das Wasser, die Luft, die Landschaft sowie Kulturgüter auswirken kann. Die Behörde, die für die Zulassung eines Projektes zuständig ist, muss die Informationen und Stellungnahmen bewerten und die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung bei ihrer Entscheidung über die Zulassung eines Projektes integrieren.