Alle Straßenbauvorhaben werden nach ihrer Dringlichkeit unter „Vordringlicher Bedarf (VB)“ oder „Weiterer Bedarf (WB)“ eingestuft. Für die Einordnung werden Kriterien wie das Nutzen-Kosten-Verhältnis, die raumordnerische Bedeutung und die Umweltrisiko- und FFH-Verträglichkeitseinschätzung herangezogen.