4. Dialogforum: Östliche Variante wird nicht weiter untersucht / B 55 wird vierstreifig
Die DEGES präsentierte am 27. April im vierten Dialogforum neue Informationen zum aktuellen Planungsstand. Das Dialogforum gehört von Beginn an zu den wesentlichen Bausteinen des Bürgerdialogs zur Ortsumgehung Erwitte. Das Format dient als zentrale und themenübergreifende Plattform für Informationsaustausch und Diskussion. Udo Pasderski, Bereichsleiter für DEGES-Projekte in NRW, und DEGES-Projektleiter Christopher Stiller erläuterten aus erster Hand Neuigkeiten zum Planungsstand. Zu den zentralen Erkenntnissen zählt, dass die Ost-Variante zwischen Bad Westernkotten und Erwitte nicht weiter untersucht wird und dass die B 55 einen leistungsfähigen, vierstreifigen Querschnitt erhält.
„Das Jahr 2020 war von einem intensiven fachlichen Austausch und internen Planungs- und politischen Abstimmungsprozessen geprägt“, erläuterte Christopher Stiller. Jetzt in 2021 ist es wieder Zeit, die gewonnenen Erkenntnisse der Öffentlichkeit von Erwitte mitzuteilen und den Stand im Abstimmungsprozess mit Bund und Land darzustellen:
- Die Festlegung der Vorzugsvariante steht noch aus, jedoch wird die Ost-Variante zwischen Bad Westernkotten und Erwitte insbesondere wegen eines unwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Verhältnisses nicht weiter untersucht. Es verbleiben zwei Varianten, die vertieft untersucht werden: Eine Ortsumgehung zwischen Erwitte und Stirpe oder eine Ortsumgehung westlich von Stirpe. Die Linienführung der B 1 im Süden von Erwitte ist bei beiden Varianten annährend gleich.
- Die B 55 muss aus Gründen der Leistungsfähigkeit einen vierstreifigen Querschnitt erhalten, bisher wurde dreistreifig geplant.
- Das ruhende Planfeststellungsverfahren soll aufbereitet und fortgeführt werden.
- Die Planung der B 55 reicht bis zur Kreuzung „Am Wasserturm“ in Lippstadt.
- Es soll ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren zum Grunderwerb durchgeführt werden.
Um auf dem Weg zu einer Ortsumgehung keine Zeit zu verlieren, strebt die DEGES die Zusammenfassung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung an. Formale, verwaltungsinterne Hürden würden dann wegfallen bzw. wären schneller zu bewältigen.
Aufgrund aktueller Rechtsprechungen ist die Vorzugsvariante nicht in der Vorplanung, sondern in der detaillierteren Entwurfsplanung festzulegen. Die Vorzugsvariante soll im Sommer 2021 feststehen.
Bereichsleiter Udo Pasderski verglich den aktuellen Planungsstand mit einem Triathlon über die Iron Man-Distanz: „Wir stehen sinnbildlich nach den beiden kraftzehrenden Disziplinen Schwimmen und Radfahren am Anfang des abschließenden Marathons. Ich möchte nicht sagen, dass wir das Ziel schon sehen, aber wir sind gut unterwegs. Der Seitenwind auf dem Rad mit Corona hat uns nicht vom Kurs abgebracht. Nun gilt es, mit Zielstrebigkeit die Aufgabe zu meistern.“
In einem zeitnah geplanten Infomarkt möchte die DEGES die breite Öffentlichkeit über den aktuellen Stand informieren.