A 14: Auslegung der Unterlagen zur 2. Planänderung für den Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Wittenberge und der Anschlussstelle Karstädt
Die DEGES hat die Unterlagen zur zweiten Planänderung für den A 14-Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Wittenberge und der Anschlussstelle Karstädt beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) des Landes Brandenburg eingereicht. Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen durch das LBV werden diese vom 16. November 2020 bis einschließlich 15. Dezember 2020 öffentlich ausgelegt.
Interessierte können die Unterlagen während der ortsüblichen Dienstzeiten in den Stadtverwaltungen von Perleberg, Wittstock-Dosse, Neuruppin, Rheinsberg und Wittenberge sowie in den Ämtern und Gemeindeverwaltungen Karstädt, Lenzen-Elbtalaue, Heiligengrabe, Bad Wilsnack/Weisen, Plattenburg und Gumtow einsehen. Die DEGES weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Situation der Zugang zu den Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich ist. Über die jeweiligen Zugangsregeln informieren die Verwaltungen in Amtsblättern, öffentlichen Bekanntmachungen sowie auf ihren Webseiten. Die Unterlagen werden auch online auf der Webseite des LBV unter lbv.brandenburg.de unter Aufgaben > Planfeststellung > Anhörungsverfahren beziehungsweise unter dem Link www.o-sp.de/lbvbrandenburg/start.php veröffentlicht.
Die Planfeststellungsunterlagen für diesen Abschnitt der Autobahn A 14 lagen bereits im Jahr 2009 sowie im Jahr 2019 (1. Planänderung) zur Einsichtnahme aus. Die Stellungnahmen und Hinweise zur 1. Planänderung sind in die 2. Planänderung eingeflossen. Darüber hinaus wurden die Planungsgrundlagen teilweise aktualisiert. Dies betrifft beispielsweise neue Gutachten und Datengrundlagen zu Flora und Fauna im Projektgebiet sowie die länderübergreifende Verkehrsprognose für das Jahr 2030.
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 15. Januar 2021 beim Landesamt für Bauen und Verkehr eingebracht werden. Einwendungen, die bereits im Rahmen der ersten Auslegung im Jahr 2009 sowie zur 1. Planänderung im Jahr 2019 erhoben wurden, bleiben weiterhin Bestandteil des Verfahrens. Ausnahmen bestehen nur dort, wo die Betroffenheiten aufgrund der jetzigen Änderungen entfallen sind oder die Einwendungen zwischenzeitlich ausdrücklich zurückgezogen wurden.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen von der Planfeststellungsbehörde an die DEGES übergeben. Die DEGES erstellt eine Synopse der eingegangenen Hinweise und nimmt zu diesen Stellung. In einem Erörterungstermin werden die Einwendungen und die Stellungnahmen der DEGES mit denjenigen, die die Einwendungen eingebracht haben, besprochen. Im Anschluss erlässt die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird erneut öffentlich ausgelegt. Die DEGES geht derzeit davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss in 2021 erteilt wird.
Die wichtigsten Änderungen an der Planung im Überblick
Verbesserung des Lärmschutzes
Vom Anfang des Streckenabschnitts an der Anschlussstelle Wittenberge wird über eine Länge von circa 1.100 Metern offenporiger Asphalt (OPA, auch Flüsterasphalt genannt) eingesetzt. Dieser Asphalt setzt sich aus verhältnismäßig großen Körnern mit einem hohen Anteil an dazwischenliegenden Hohlräumen zusammen. Durch diese Hohlräume wird der Schall, der sich zwischen Reifen und Straßenoberfläche bildet, abgeleitet. Offenporiger Asphalt „schluckt“ den Lärm und erreicht so eine Verringerung der Rollgeräusche um bis zu 5 db(A). Dies entspricht fast einer Halbierung des Lärms bereits an der Quelle.
Für den Bereich Lindenberg ist eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 490 Metern und einer Höhe von vier Metern geplant.
Die Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen ist unter anderem möglich, weil das Land Brandenburg zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellt, um den empfundenen Eingriff in das Lebensumfeld der Menschen entlang der Strecke zu verringern.
Noch besserer Schutz von Natur und Umwelt
Im Zuge der 2. Planänderung wurden die Datengrundlagen für die Planung von Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aktualisiert. Eingeflossen sind unter anderem die Inhalte des Managementplans für das Vogelschutzgebiet „Unteres Elbtal“, die Ergebnisse neuer Brut- und Rastvogelkartierungen sowie aktualisierte Bestandsdaten zum Vorkommen von Bibern, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien und Insekten. Die Gesetzesgrundlagen, Daten und Modellierungen zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers sowie die Erfassung und Bilanzierung von Waldflächen wurden gleichermaßen aktualisiert.
Aus der Analyse der neuen Daten wurden weitere Erkenntnisse zur Auswirkung der A 14 auf Natur und Umwelt abgeleitet und das Maßnahmenkonzept entsprechend überarbeitet. So werden beispielsweise südlich von Dergenthin Bahnhof zwei zusätzliche Faunabrücken errichtet. Diese überspannen die Autobahn und die parallel verlaufende Bahnstrecke Berlin – Hamburg. Die Faunabrücken dienen als zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Kleintiere und Fledermäuse.
Anpassung der Straßenplanung
In die Änderung der Straßenplanung sind die Erkenntnisse der neuen länderübergreifenden Verkehrsprognose 2030 eingeflossen. Die Knotenpunkte im Bereich Anschlussstelle Wittenberge wurden umgeplant. Sie sollen als Kreisverkehre gestaltet werden, was den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit verbessert. Weitere Änderungen betreffen technische Maßnahmen entlang der Strecke, etwa die Optimierung der Entwässerungsanlagen.
Ergänzung und Erweiterung des Wegenetzes im Umfeld der Autobahn
Der Neubau der Autobahn A 14 führt auch zu Änderungen im nachgeordneten Straßen- und Wegenetz. Die teilweise Verlegung der Bundesstraße B 189/B 195, der Lenzener Chaussee sowie eines Teilabschnitts der B 189alt waren bereits Bestandteil der ursprünglichen Planung. Gleiches gilt für den Umgang mit Wegen, die die A 14 kreuzen. Diese werden so weit wie möglich zusammengefasst, parallel zur Autobahn geführt und an geeigneter Stelle über- oder unterführt. Die DEGES hat – unter anderem auf der Basis von Hinweisen aus den vorangegangenen Planauslegungen – Anpassungen bei der Wegeführung vorgenommen. Ziel ist es, die Befahrbarkeit des nachgeordneten Netzes während der Bauzeit sowie nach Fertigstellung des neuen Abschnitts der Autobahn durchgehend sicherzustellen.
Über das Projekt
Die Nordverlängerung der Autobahn A 14 von Magdeburg über Wittenberge nach Schwerin ist das größte Bundesfernstraßenprojekt in den östlichen Bundesländern. Der Neubau der Strecke schließt die größte noch bestehende Lücke im deutschen Autobahnnetz. In Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erschließt die neue Autobahn A 14 die bislang autobahnfreie Region zwischen den Autobahnen A 2, A 7, A 24 und A 10.
Für die Wirtschaftsstandorte im mitteldeutschen Wirtschaftsraum wird eine leistungsfähige Anbindung zu den Häfen an der Ostseeküste geschaffen. Die Ortschaften im Einzugsbereich der neuen Autobahn werden mit der A 14 an das deutsche Autobahn- und das europäische Fernstraßennetz angebunden. Die Fahrzeiten zur Autobahn können teilweise halbiert werden. Die bessere Erreichbarkeit eröffnet Potenziale für die regionale Wirtschaft, erschließt Standortvorteile und steigert die Attraktivität der Region für den Tourismus.
In Brandenburg plant und realisiert die DEGES unter anderem den Neubau der A 14 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle (AS) Wittenberge und der AS Karstädt. Zum Projekt gehören der Neubau von 17,8 Kilometer Autobahn, der Neubau der AS Wittenberge, der Neubau einer einseitigen bewirtschafteten Rastanlage, die Errichtung von 23 Ingenieurbauwerken sowie von Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 2.937 Metern. Zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt werden umgesetzt, darunter Überquerungshilfen für Wildtiere, Schutzzäune sowie Irritationsschutzwände und Leitsysteme für Fledermäuse.