Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Pinneberg hat ihre Zustimmung zur Fortsetzung der Baugrunderkundungen an der Hörner Au erteilt und gleichzeitig eine Anzeige der BUND-Kreisgruppe Pinneberg abschlägig beschieden. Die DEGES wird die in der vorvergangenen Woche unterbrochenen Arbeiten bereits am kommenden Mittwoch (15. Februar) wiederaufnehmen.

„Wir sind uns sicher, die anstehenden Bohrungen innerhalb von drei Tagen erledigen zu können“, so Projektleiter Daniel Szerencsi. „Unsere Umweltbaubegleitung wird die Arbeiten überwachen und jeden Tag neu entscheiden, ob wir die Flächen betreten können oder nicht. Sollten zwischenzeitlich wieder Zwergschwäne die Flächen nutzen, um zu rasten, dann werden wir die Arbeiten um eine Woche verschieben.“

Szerencsi sieht sich durch die Entscheidung der UNB in seiner Auffassung bestätigt, nicht gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen oder artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen hervorgerufen zu haben. „Die erforderlichen Genehmigungen lagen vor, das hat die Behörde jetzt noch einmal festgestellt.“ Die jeweiligen Protokolle der Umweltbaubegleitung würden ihr zeitnah übermittelt.

63 Bohrungen in Tiefen zwischen 80 Zentimetern und 25 Meter sollen in drei Tagen absolviert sein. Sie dienen der Baugrunderkundung im Zuge des Abschnitts 6 der geplanten A 20. „Wir wollen die dort rastenden Vögel nicht beeinträchtigen und schnell fertig sein. Durch die Flankierung unserer Umweltbaubegleitung ist auch für die nun noch anstehenden Bohraufschlüsse gesichert, dass seitens der DEGES alle Umweltauflagen eingehalten werden“, sagt Szerencsi.