Insgesamt rund 280 Gäste informierten sich am 23. und 24. Oktober über den gegenwärtigen Planungsstand zum Abschnitt 7 der A 20 zwischen der B 431 und der A 23. Die DEGES, die vom Land Schleswig-Holstein mit der Realisierung der Autobahn beauftragt wurde, berichtete vorab über die Inhalte der 3. Planänderung, die Anfang 2020 im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens beim schleswig-holsteinischen Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) beantragt werden soll.

In der Engelbrechtschen Wildnis sowie in Krempe stellten die DEGES-Planer die aktuellen Änderungen an der Planung zur A 20 vor. Gleichzeitig hoben sie hervor, dass es sich bei diesen Informationsabenden um ein freiwilliges Format handelt, welches nicht Teil des förmlichen Planfeststellungsverfahrens ist. Stellungnahmen und Einwendungen sind im anstehenden förmlichen Beteiligungsverfahren des APV vorzubringen.

Die Gäste der Infoabende hatten Gelegenheit, ihre Fragen und Hinweise in drei verschiedenen Themeninseln vorzubringen, die die Bereiche Technische Planung, Bauverfahren und Umwelt umfassten. Viele Fragen drehten sich um den Wasserverbrauch für das vorgesehene Sandspülverfahren des künftigen Autobahndamms. Die DEGES legte dar, dass die Massentransporte nicht über das nachgeordnete Straßennetz, sondern über die Bautrasse erfolgen werden. Weiterhin wurden Optimierungen bei der Gestaltung der Straßen mit einer Abrückung von der Wohnbebauung und verbreiterten Radwegen und zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen vorgestellt. Weitere Fragen umfassten den Gewässerschutz, die Bepflanzung der Trasse, die Verkehrsprognose sowie Umweltaspekte. Hierbei standen unter anderem die Schutzmaßnahmen für den Seeadlerhorst mit einer reduzierten Sandentnahmefläche sowie weiteren Maßnahmen im Fokus. Die DEGES-Vertreter erhielten auch Hinweise zu bestimmten Tierarten. „Die Hinweise sind für uns besonders wichtig, um unsere Planung weiter zu verbessern“, betont Dr. Benedikt Zierke, DEGES-Projektleiter für den Abschnitt 7 der A 20. „Wir werden den Hinweisen nachgehen, um so auch mögliche Konflikte im förmlichen Verfahren bereits vorab auszuräumen.“

Der schleswig-holsteinische Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz betonte beim zweiten Infoabend in Krempe, dass es keinen Zweifel gebe, dass die A 20 kommen werde. Der Elbtunnel der A 7 in Hamburg stelle ein Nadelöhr für den Nord-Süd-Verkehr dar, sodass dringend eine zweite Elbquerung benötigt werde. Diese werde mit der A 20 als Nordumfahrung Hamburgs realisiert. Auf die Frage, warum es mit der Planung der A 20 so lange dauere, verwies der Minister auf die strengen Vorgaben des deutschen Planungsrechts sowie auf den Zeitverzug durch Klagen. Die DEGES habe ungeachtet dessen gezeigt, dass die Planungen ein gutes Stück weitergekommen seien, da die Hinweise aus den vorangegangenen Erörterungen aufgenommen und in der weiteren Planung berücksichtigt wurden.

Die DEGES-Vertreter stellten bei den Informationsveranstaltungen klar, dass die bisherigen Einwendungen und Stellungnahmen weiterhin Bestand haben und von der Planfeststellungsbehörde bei der Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses berücksichtigt werden. Sowohl die in den Informationsabenden gezeigte Präsentation als auch die dort aufgehängten Plakate werden in Kürze unter www.deges.de abrufbar sein.

Über das Projekt

Die A 20 Nordwestumfahrung Hamburg ist als Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes (TEN) von herausragender Bedeutung für die Abwicklung weiträumiger nord- und nordosteuropäischer Verkehrsströme. Als westliche Fortführung der Ostseeautobahn A 20 Lübeck – Stettin bis über die Elbe nach Niedersachsen und Anschluss an die A 28 wird die A 20 zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands sein und die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee als Hinterlandanbindung miteinander verbinden. Aufgrund dieser verkehrspolitisch herausragenden Funktion der A 20 ist der Neubau der Autobahn in allen Abschnitten in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen 2016 eingeordnet.

Im November 2007 erfolgte die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der A 20, Abschnitt 7 (B 431 bis A 23). Seitdem sind eine 1. und 2. Planänderung beantragt worden, bei denen jeweils auch die Öffentlichkeit beteiligt wurde.

Die Planänderungs- und Ergänzungsunterlagen der 3. Planänderung werden derzeit finalisiert und für eine zeitnahe Antragstellung vorbereitet.