Der aktuelle Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen weist die sechsstreifige Erweiterung der A 44 im Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Kassel-West und dem Autobahndreieck (AD) Kassel-Süd im Vordringlichen Bedarf aus. Hinzu kommt die notwendige Erneuerung der Bergshäuser Brücke auf Grund ihrer technisch gegebenen Restnutzungsdauer. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nun die von der DEGES in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vorgeschlagene Südverlegung der Trasse (Variante 3) im Bereich des Ortsteils Bergshausen mit einer Gesamtlänge des Planungsabschnittes von rund 5,2 Kilometern als Vorzugsvariante bestätigt. Die Wirtschaftlichkeit ist im weiteren Planungsverlauf (Grobentwurf, Vorentwurf) zu überprüfen.

Nur durch diese Trassenverlegung können die verkehrlichen Ziele einer den geltenden Planungsrichtlinien entsprechenden, zukunftsorientierten und nachhaltigen Lösung auf diesem für das überregionale Verkehrsnetz wichtigen Autobahnabschnitt erfüllt werden. Durch den bei der Vorzugsvariante geplanten Neubau des Autobahndreiecks Kassel-Süd mit direkten Verbindungsrampen für die Hauptverkehrsströme Dortmund – Hannover bzw. Hannover – Dortmund wird für die zukünftige Strecke der A 44 von Dortmund über Kassel zur A 4 beim AD Wommen eine leistungsfähige und verkehrssichere Verbindung über die A 7 hergestellt.

Schwerpunkte bei der Variantenprüfung waren neben den verkehrlichen Aspekten und der technischen Realisierbarkeit einer neuen sechsstreifigen Fuldabrücke mit einer Länge von ca. 1.150 Metern insbesondere der Lärmschutz für die Bevölkerung sowie der Artenschutz und die Verträglichkeit der geplanten Maßnahmen mit den Anforderungen aus dem europäischen Gebietsschutz im Vogelschutzgebiet „Fuldaaue um Kassel“. In den Jahren 2018 und 2019 wurden dabei in Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel gezielte und sehr umfangreiche Kartierungen von besonders zu schützenden Tierarten (beispielsweise Fledermäusen) durchgeführt. Im Umweltbereich wurde festgestellt, dass die neue Linienführung im Bereich der Fuldaaue keine relevanten Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet hat. Im Wald zwischen der Fulda und der A 7 werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auf Grund weniger Einzelvorkommen ausgelöst, deren Erhaltungszustand insgesamt durch die Maßnahme jedoch nicht verschlechtert wird. Diese Erkenntnisse werden in den nächsten Planungsstufen weiter vertieft.

Positiv wirkt sich die Südverlegung auf den Lärmschutz aus, insbesondere für die an beiden Seiten der derzeitigen A 44 stark betroffenen Bevölkerung Bergshausens. Mit der Variante wird auch die Zerschneidung der Ortslage Bergshausen aufgehoben.

In 2020 wird die DEGES die Entwurfsplanung für das Vorhaben beginnen. Nach Erteilung des Gesehenvermerks durch das BMVI schließt sich das Planfeststellungsverfahren zur Schaffung des Baurechts an. Die Dauer des Verfahrens kann heute nicht belastbar prognostiziert werden; entsprechend lässt sich derzeit auch noch kein Termin für einen Baubeginn vorhersagen.

Hintergrund

Aufgrund der Einordnung in den Vordringlichen Bedarf des aktuellen Be­darfsplans für die Bundesfernstraßen besteht für das Projekt ein gesetzlicher Planungsauftrag.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hatte im Dezember 2016 einer südlichen Verlegung der Trasse im Bereich der Fuldaquerung grundsätzlich zugestimmt, allerdings verbunden mit der Auflage, dass eine solche Variante im Vergleich zu den anderen Varianten wirtschaftlich ist und rechtssicher geplant werden kann. Daraufhin hatte die mittlerweile seitens des Landes Hessen mit der Projektbearbeitung beauftragte DEGES die Planung weiter vertieft und anhand von detaillierten Untersuchungen die technische Machbarkeit sowie die umweltfachlichen Belange und die Wirtschaftlichkeit einer Bestands- und zweier Verlegungsvarianten geprüft und bewertet.

A 44 Bergshäuser Brücke
Geplanter Trassenverlauf (rot) | Bildnachweis: DEGES