B 236: DEGES beendet Zusammenarbeit mit Bauunternehmen für den Neubau der Fußgängerbrücke über die Bundesstraße B 236 / Gesamtzeitplan kann gehalten werden
Düsseldorf, 25. Oktober 2018 Die DEGES hat die Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmen für den Neubau der Fußgängerbrücke über die Bundesstraße B 236 zwischen Schwerte und Dortmund mit sofortiger Wirkung beendet. Das Bauunternehmen war im März 2018 nach europaweiter Ausschreibung mit dem Neubau der Fußgängerbrücke beauftragt worden. In den vergangenen Monaten ist es dem Auftragnehmer nicht gelungen, die Anforderungen der DEGES für die Vorbereitung und Umsetzung des Neubaus zu erfüllen. Damit verschiebt sich der Bau der Fußgängerbrücke. Der Gesamtzeitplan für den Ausbau der B 236 von der Anschlussstelle Schwerte bis zur Dortmunder Stadtgrenze kann nach aktuellem Stand aber gehalten werden. Trotz einer Vielzahl von Gesprächen ist es leider nicht gelungen, eine partnerschaftliche Lösung zur Zusammenarbeit zu finden. Daher hat die DEGES den bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt.
Es ist vorgesehen, die Detailplanung und den Bau der neuen, barrierefreien Fußgängerbrücke nun in die Ausschreibung für den vierspurigen Ausbau der Bundesstraße B 236 zwischen Schwerte und Dortmund aufzunehmen. Nach erfolgter Vergabe des Auftrags könnte der Bau der Fußgängerbrücke dann parallel zum Ausbau der Bundesstraße B 236 voraussichtlich ab Sommer 2019 beginnen. Der Bauzeitraum für die Brücke wird ab Baubeginn ein Jahr betragen.
Derzeit wird geprüft, inwieweit die bereits erfolgte Baustelleneinrichtung wieder zurückgebaut werden kann. Dies wäre eine Voraussetzung dafür, um die veränderte Verkehrsführung, vor allem die Einschränkung der Zahl der Fahrspuren, bis zum tatsächlichen Baubeginn auszusetzen.
Über die Vergabe von Bauleistungen
Die DEGES ist dazu verpflichtet, Bauaufträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen europaweit auszuschreiben. Sie ist dazu verpflichtet, den Zuschlag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen. Die Wirtschaftlichkeit eines Angebots bemisst sich nach der Eignung der Bieter sowie nach dem angebotenen Preis. Die Eignung wird anhand von Referenzen und Qualifikationen beurteilt. Wenn alle Bieter diese Eignungskriterien formal nachweisen, erfolgt der Zuschlag auf der Grundlage des günstigsten Angebotspreises. Bei der Ausschreibung für den Neubau der barrierefreien Fußgängerbrücke über die Bundesstraße B 236 hatten mehrere Bieter Angebote abgegeben, die alle die formalen Anforderungen erfüllt haben.