Nach dem Abschluss der vier Planungswerkstätten zur B 87 stellt die DEGES die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens öffentlich vor. Bei einem Bürgerforum am 9. September werden Anwohner und Interessierte über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen informiert.

Termin: Montag, 9. September 2019, 18:30 bis 21:00 Uhr

Ort: Grundschule „Am Park“, An der Parthe 24, 04425 Taucha

Ziel des Beteiligungsprozesses ist es, eine Empfehlung für eine oder mehrere Varianten für das anschließende gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungs- und Zulassungsverfahren auszusprechen. In diesem Verfahren müssen verpflichtend verschiedene Varianten im Sinne der Vergleichbarkeit untersucht werden. Die Entscheidung über den Neu- und Ausbau der B 87n obliegt dem Bundesverkehrsministerium.

Über das Projekt

Die B 87 zwischen Leipzig und Cottbus (A 13/A 15) erfüllt eine wichtige überregionale Verbindungsfunktion. Ein Ausbau ist aufgrund der hohen Verkehrsbelastung von bis zu 47.000 Kfz/24 h dringend notwendig. Projektziele sind die Schaffung einer verkehrsgerechten und leistungsfähigen Fernstraßenverbindung, die Entlastung der Ortsdurchfahrten vom Durchgangsverkehr sowie verkürzte Reisezeiten zwischen Leipzig, Eilenburg und Torgau in einem technisch-wirtschaftlich-ökologischen Kontext.

Nach jahrelangen Kontroversen war das Projekt B 87n im Jahr 2013 der DEGES übertragen worden. Die damaligen Pläne zum Bau einer Autobahn stufte die DEGES als nicht zeitgemäß ein und beendete 2015 das Raumordnungsverfahren. Als alternativen Ansatz brachte die DEGES eine zentrale Variante für den Planungsraum rund um Taucha ins Spiel: einen Straßenverlauf parallel zur Bahn mit einem Tunnel im Bereich des Bahnhofs.

Im Beteiligungsverfahren geht es um die Strecke zwischen Leipzig und Eilenburg, die B 87n. Die dialogorientierte Herangehensweise bezieht die Bevölkerung und verschiedene Interessensgruppen in den Planungsprozess ein. Eine rechtssichere Vorzugsvariante ergibt sich jedoch erst durch die gutachterlichen Untersuchungen und Bewertungen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Umweltverträglichkeitsprüfung und nach Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, welches das Projekt finanziert.