DEGES reicht Planfeststellungsunterlagen ein / Einstieg in das Verfahren für eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte im Norden
Die DEGES hat die Planfeststellungsunterlagen für den nördlichen Abschnitt
des A-1-Ausbaus bei der zuständigen Behörde eingereicht. Projektleiter Rüdiger Martens bestätigte, dass der Antrag auf Planfeststellung beim zuständigen Referat für Verkehrsanlagen eingegangen sei.
Der 5,3 Kilometer lange Abschnitt ist der längste im Projekt A 1, das darüber hinaus auch noch die neue Süderelbbrücke und die Anbindung an die zukünftige A 26 Ost beinhaltet. „Der Nordabschnitt umfasst neben dem Leuchtturmprojekt der neuen Norderelbbrücke auch die komplette Umgestaltung des Autobahndreiecks Norderelbe mit Anschluss an die A 255“, so Martens anlässlich der Vorlage der Unterlagen.
Die Planungen der DEGES sehen nach Abschluss des Verfahrens einen
Baubeginn der Brücke für 2026 vor. Zwei Jahre später soll der Verkehr auf die erste, dann fertige neue Brückenhälfte nördlich der Bestandsbrücke umgelegt werden. Im Anschluss werden die alte Brücke abgebrochen und die zweite neue Brückenhälfte errichtet. 2032 soll der Streckenabschnitt dann komplett achtstreifig befahrbar sein. „Parallel dazu wollen wir auch das Autobahndreieck Norderelbe auf acht Fahrspuren ausbauen und für die erwarteten Verkehre der Zukunft ertüchtigen. Die A 1 wird nach Abschluss der Arbeiten zu einer durchgehenden Hauptfahrtrichtung“, so Martens weiter.
Der Ausbau ist im Bundesverkehrswegeplan als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs festgeschrieben. Verkehrsprognosen haben eine tägliche Belastung von bis zu 159.000 Fahrzeugen im Streckenverlauf für das Jahr 2030 ergeben. „Das ist mit sechs Fahrstreifen auch im Alltag nicht mehr zu bewältigen“, erläutert Martens. „Darüber hinaus sind die Norder- wie auch die Süderelbbrücke mit Restnutzungszeiten bewehrt und müssen zwingend erneuert werden.“
Die DEGES ist sich der Belastung für die Wirtschafts- und Transitverkehre
während der mehrjährigen Bauzeit sehr bewusst. „Wir bauen unter laufendem Verkehr und haben ein Konzept mitsamt Bauzeitenplan entwickelt, das zu jedem Zeitpunkt jeweils drei Fahrspuren in beide Richtung zulässt“, beschreibt Martens die Herangehensweise. Dieses Konzept sei auch Teil der Unterlagen.
Nächster Schritt im Verfahren ist nun die Auslegung der Unterlagen. In einem mehrwöchigen Zeitraum können Interessierte und Betroffene diese einsehen und gegebenenfalls Einwendungen anbringen, die die DEGES bearbeiten und erwidern wird. Einen Planfeststellungsbeschluss erwartet Martens Ende des Jahres 2024, im Anschluss können die Bauleistungen ausgeschrieben werden.
Die DEGES ist eine Projektmanagementgesellschaft von Bund und Ländern. Sie verantwortet die Planung und die Baudurchführung für den Neubau und die Erweiterung von Autobahnen und Bundesstraßen. Autobahnprojekte setzt die DEGES im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes um, Bundesstraßenprojekte im Auftrag der Bundesländer.