Ab dem 12. Juli werden die Planunterlagen zum Bauvorhaben „S 84 Neubau Niederwartha – Meißen, BA 2.2 und BA 3“ in den betroffenen Gemeinden Radebeul, Coswig und Meißen ausgelegt. Mit dem Bau der elbnahen Hauptverkehrsstraße, die den Verkehr zwischen Niederwartha und Meißen aufnehmen soll, soll sich vor allem auch die Verkehrssituation in der Region verbessern. „Der Neubau der Elbtalstraße S 84 zwischen Meißen und Dresden hat eine besondere Bedeutung für die künftige Entwicklung der Region“, so DEGES-Projektleiter Werner Breinig.

Für einen Teilabschnitt der neuen Elbtalstraße war bereits 2010 die Planfeststellung eingeleitet worden. Das Verfahren, seinerzeit mit der Bezeichnung „Staatsstraße S 84, Neubau Niederwartha – Meißen, BA 2.2“, wurde durch die Planfeststellungsbehörde auf Antrag des Straßenbaulastträgers aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ruhend gestellt. Nach Übernahme der Projektplanung im Jahr 2014 vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat die DEGES die Planungen grundlegend überarbeitet und an die neuesten rechtlichen und fachlichen Anforderungen angepasst. Außerdem wurde sie um weitere verkehrliche Abschnitte erweitert. Die Maßnahme beginnt nun am Anschluss an die Köhlerstraße (K 8015 alt) und endet am Anschluss an den BA 2.1 am Knotenpunkt Naundorfer Straße/Querspange Radebeul. Geändert haben sich unter anderem auch das Knotenpunktkonzept, verschiedene Betroffenheiten und die Planungen für die Straßenentwässerung. Sämtliche Gutachten – etwa zu Verkehr, Lärm, Umwelt und Wasser – wurden neu erstellt.

Aufgrund der grundhaften Überarbeitung wurde der Antrag zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Maßnahme „Staatsstraße S 84, Neubau Niederwartha – Meißen, BA 2.2“ am 23. Februar 2021 zurückgenommen und die Planfeststellung für die überarbeitete neue Maßnahme „S 84 Neubau Niederwartha – Meißen, BA 2.2 und BA 3“ beantragt. Es handelt sich hierbei um ein neues Planfeststellungsverfahren, nicht um die Fortsetzung des alten Verfahrens aus dem Jahr 2010.

Nächster Schritt im Planfeststellungsverfahren ist die Durchführung des Anhörungsverfahrens. Dieses erfolgt durch die Landesdirektion Sachsen.

Weitere Details zur Auslegung der Planunterlagen ergeben sich aus der Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen.

Übersichtskarte S 84 Coswig © DEGES
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen