Die DEGES hat im vergangenen Dezember die Planung für die B 31 neu zwischen Immenstaad und Meersburg vom Regierungspräsidium Tübingen übernommen und inzwischen die Prüfung der bisherigen Planungsunterlagen abgeschlossen und erste Aufträge für weiterführende Planungsleistungen an Fachbüros vorbereitet und vergeben.

Zeitgleich hat das Fernstraßen-Bundesamt die Unterlagen der Voruntersuchungen für die Linienbestimmung geprüft, die bereits das Regierungspräsidium im Jahr 2023 dorthin übermittelt hatte. Die Prüfergebnisse beinhalten neben den üblichen Hinweisen für die Fortschreibung der Planung die Auflage, die zugehörigen Umweltunterlagen zu aktualisieren und zu vervollständigen.

„Unser Ziel ist es, eine rechtssichere Planung in das erforderliche Genehmigungsverfahren einzubringen. Die Basis dafür wird die vollständige Betrachtung der Umweltverträglichkeit der verbleibenden Variantenvorschläge sein“, sagt Andrea Prangen, Projektleiterin bei der DEGES für Planung und Bau der B 31 neu zwischen Immenstaad und Meersburg.

„Der Bund hat sich aus verkehrlichen Gründen entschieden, die Maßnahme mit einer Vierstreifigkeit weiter zu planen. Vor dem Hintergrund der sich fortwährend ergänzenden rechtlichen Vorgaben und dem sehr sensiblen Planungsraum hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg frühzeitig die Diskussion um die Minimierung der Eingriffe durch einen nur dreistreifigen Neubau angestoßen. Dies wird vor dem Hintergrund der im Sommer erwarteten Verkehrsprognose des Bundes zu prüfen sein“, sagt Andreas Hollatz, Leiter der Abteilung Straßenverkehr und Straßeninfrastruktur im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Im Zuge der bisherigen Variantenuntersuchung waren sechs der betrachteten Trassenverläufe, unter anderen die sogenannten C-Varianten, ausgeschieden, da sie aus umweltfachlicher Sicht als nicht realisierungsfähig gelten. Insgesamt sechs Trassenvarianten werden im Rahmen der nun zu erarbeitenden Umweltunterlagen weiterhin untersucht, um die Vorzugsvariante zu verifizieren.

Die DEGES bereitet derzeit die Beauftragungen zur Erstellung der erforderlichen Umweltunterlagen vor und setzt das vom Regierungspräsidium Tübingen im Jahr 2023 begonnene Linienbestimmungsverfahren fort.

Dieses erneute Linienbestimmungsverfahren ist aufgrund der deutlichen Abweichung des Streckenverlaufs gegenüber des im Jahr 2006 linienbestimmten Trassenverlaufs wie auch der seither geänderten Richtlinien bzw. Umweltgesetze erforderlich.