Daten und Fakten
- Gesamtlänge Erhaltung/Betrieb: 66,6 km
- davon Ausbau: ca. 19,0 km
- Vertragsdauer: 30 Jahre
Hinweise
Sie haben Fragen oder Hinweise zum Ausbau der A 57? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie bei unserem Bürgertelefon montags bis sonntags zwischen 8 und 20 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 5895 2479 an.
Im Sommer 2019 wurde die DEGES beauftragt, den sechsstreifigen Ausbau der A 57 zwischen der Anschlussstelle (AS) Krefeld-Oppum und dem Autobahnkreuz (AK) Kamp-Lintfort sowie die Erhaltung und den Betrieb der Ausbauabschnitte und der anschließenden vierstreifigen Bestandsstrecke bis zur deutsch-niederländischen Grenze im Zuge eines ÖPP-Projektes zu realisieren.
Ausbauabschnitte (Betriebs-km):
- Ausbauabschnitt „Krefeld“: AS KR-Oppum bis AS KR-Gartenstadt (km 66,580 bis km 60,500)
- Ausbauabschnitt „Kapellen“: AS KR-Gartenstadt bis AK Moers (km 60,500 bis km 54,800)
- Autobahnkreuz „Moers“ (bei ca. km 54,800)
- Ausbauabschnitt „Moers“: AK Moers bis AK Kamp-Lintfort (km 54,800 bis km 47,600)
Bestandsstrecke mit vier Fahrstreifen (Betriebs-km):
- AK Kamp-Lintfort bis Bundesgrenze D/NL (km 47,600 bis km 0,000)
Umsetzung als ÖPP-Projekt
Das Projekt wird als ÖPP-Projekt im Rahmen eines Verfügbarkeitsmodells umgesetzt. Die Vertragsdauer soll 30 Jahre betragen. Der ÖPP-Auftragnehmer erhält als Vergütung Abschlagszahlungen während der Bauphase sowie ein Verfügbarkeitsentgelt über die gesamte Vertragsdauer. Das zu zahlende Entgelt richtet sich hierbei nach der Verfügbarkeit der Strecke und nach der Qualität der erbrachten Leistungen.
Verkehrsbedeutung
Als überregionale Autobahnverbindung von der deutsch-niederländischen Grenze über Städte wie Moers, Krefeld, Neuss und Dormagen bis nach Köln gilt die A 57 als wichtigste Verbindung der linksrheinischen Wirtschaftszentren und schafft durch ihre zahlreichen Verknüpfungen mit weiteren Autobahnen auch großräumige Anbindungen ins Ruhrgebiet, in den Großraum Düsseldorf und zum niederländischen Autobahnnetz.
Mit einem Verkehrsaufkommen von bis zu 120.000 Fahrzeugen pro Tag gehört die A 57 heute zu den stauträchtigsten Autobahnen in Nordrhein-Westfalen. Verkehrsprognosen zufolge wird diese Belastung je nach Autobahnabschnitt auf 75.000 bis 130.000 Fahrzeuge täglich bis zum Jahr 2030 ansteigen.
Zeitplan
DEGES erhält Planungsauftrag
Einleitung
Der Verkehr in Deutschland nimmt stetig zu. Durch Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen wird die Leistungsfähigkeit des Fernstraßennetzes gesichert. Um Strecken bei Bedarf an die gestiegenen Verkehrsmengen anpassen zu können, müssen enorme finanzielle Mittel aufgebracht werden. Die Ressourcen des Bundes sind jedoch begrenzt. Bereits seit über 15 Jahren gehen der Bund und private Unternehmen Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) ein, um Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland in hoher Qualität zu erhalten, zu erneuern und auszubauen.
Welche Vorteile hat eine Öffentlich-Private Partnerschaft?
Die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen bringt eine Reihe von Vorteilen:
- Der Bau bzw. Ausbau von großen Autobahnabschnitten wird schneller umgesetzt.
- Die Bauausführung hat eine überdurchschnittlich hohe Qualität.
- Der private Partner trägt Verantwortung für einen langen Zeitraum und richtet seine Arbeiten nach dem Lebenszyklus der Infrastruktureinrichtung aus.
Wie wird eine ÖPP-Vereinbarung geschlossen?
Die öffentliche Hand schreibt das Infrastrukturprojekt in einem europaweiten Vergabeverfahren aus. Nach Eingang der Erstangebote erfolgen Verhandlungen, und die Bieter geben ihr endgültiges Angebot ab. In der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (aWU) wird das am besten bewertete Angebot mit dem konventionellen Vergleichsmaßstab (sog. Public Sector Comparator, PSC, der die Kosten des Vorhabens bei Realisierung allein durch die öffentliche Hand ausdrückt) verglichen. Nur wenn das ÖPP-Angebot mindestens ebenso wirtschaftlich ist wie die konventionelle Realisierung, erfolgt die Vergabe, und der ÖPP-Projektvertrag kommt zustande.
Was sind die Inhalte eines ÖPP-Vertrags?
Dem privaten Partner werden für einen genau festgelegten Streckenabschnitt die Planung, der Bau, die Erhaltung und der Betrieb übertragen. Die private Seite übernimmt ebenfalls einen Teil der Finanzierung des Projektes. Die Laufzeit eines ÖPP-Vertrags beträgt in der Regel dreißig Jahre.
Führt ein ÖPP-Projekt zur Privatisierung der Infrastruktur?
Nein. Der Staat überträgt privaten Unternehmen Aufgaben, die zuvor von der öffentlichen Hand erledigt wurden. Der private Partner setzt das Projekt effizient um. Der als ÖPP realisierte Streckenabschnitt bleibt dabei über die gesamte Laufzeit des Vertrages und auch danach Eigentum des Bundes. Auch hoheitliche Aufgaben werden nicht übertragen (Ausnahme: Gebührenerhebung beim F-Modell, siehe „Wie wird ein ÖPP-Projekt finanziert?“).
Wie wird ein ÖPP-Projekt finanziert?
Das private Unternehmen finanziert einen Teil der Baukosten. In der Regel leistet die öffentliche Hand eine Anschubfinanzierung.
Sobald die Strecke in Betrieb genommen wird, erhält der private Partner von der öffentlichen Hand eine Vergütung. Diese Zahlungsverpflichtungen werden im Bundeshaushalt für die gesamte Vertragslaufzeit ausgewiesen und stellen somit keine verdeckte Staatsverschuldung und/oder Umgehung der Schuldenbremse dar.
Wie die Vergütung bemessen und auf welcher Grundlage sie bezahlt wird, hängt von der Art des ÖPP-Vertrags ab. Im Bundesfernstraßenbau gibt es hierfür drei verschiedene Grundmodelle.
Das A-Modell
Beim Ausbau-Modell (A-Modell) richtet sich die Vergütung für das private Unternehmen nach der Anzahl der Fahrzeuge, die nach Fertigstellung den Abschnitt nutzen. Die Grundlage der Vergütung ist die Lkw-Maut, die in Deutschland seit 2005 auf Autobahnen und seit 2018 auf Bundesstraßen erhoben wird.
Wenn bei Baustellen oder Qualitätsmängeln auf der Strecke Fahrstreifen gesperrt werden oder der Verkehr anderweitig beeinträchtigt wird, erfolgen Abzüge von der Vergütung.
Das V-Modell
Beim Verfügbarkeitsmodell (V-Modell) erhält der private Partner eine Vergütung dafür, dass die Strecke im festgelegten Umfang und vereinbarter Qualität für den Verkehr nutzbar ist.
Wenn baubedingt Fahrstreifen reduziert oder Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet werden müssen, reduziert die öffentliche Hand ihre Zahlungen.
Das F-Modell
Das F-Modell wurde benannt nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz.
Auf Grundlage des Gesetzes kann der private Betreiber für die Nutzung des Streckenabschnitts eine Gebühr von allen Verkehrsteilnehmern einfordern. Das heißt, die Mautpflicht besteht beispielsweise auch für Pkw und Motorräder. Die Höhe der Maut wird durch die zuständige Landesbehörde festgelegt. Die Anwendung des F-Modells ist beschränkt auf Brücken, Tunnel und Gebirgspässe sowie auf mehrstreifige, autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen.
Bürgertelefon
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Informationsdienst VERKEHRSPROJEKTE AKTUELL
Unser Informationsdienst VERKEHRSPROJEKTE AKTUELL informiert regelmäßig über den aktuellen Stand der DEGES-Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen. Damit bleiben Sie auf dem Laufenden zu Planung, Umsetzung und Fertigstellung der Verkehrsprojekte. Hier können Sie sich die bisherigen Ausgaben anschauen und sich anmelden.
Kontaktformular
Gerne können Sie mit uns zu allen Fragen in Kontakt treten. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung!
Infoveranstaltung am 28. August 2024
Wir laden alle interessierten Anwohnerinnen und Anwohner, Bürgerinnen und Bürger zur Infoveranstaltung zum sechsstreifigen Ausbau der A 57 zwischen AK Moers und AK Kamp-Lintfort ein.
- Wann? Mittwoch, 28. August 2024, 18:30 bis 20:00 Uhr
- Wo? Multifunktionsraum, Am Sportzentrum 5, 47445 Moers
Nach einer kurzen Projektvorstellung haben Sie die Gelegenheit, auf einem Infomarkt Fragen direkt an die Fachleute der DEGES zu stellen.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Ihre Fragen und Hinweise
Fragen oder Hinweise können Sie uns bereits im Vorfeld der Veranstaltung unter dem Menüpunkt Dialog mit dem Stichwort Infoveranstaltung zukommen lassen. Alternativ haben Sie während der Veranstaltung die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt an die Fachleute der DEGES zu stellen.
Ablauf der Infoveranstaltung
Nach einer kurzen Präsentation durch das Projektteam können Sie sich an unterschiedlichen Themeninseln zu den Schwerpunkten Konstruktiver Ingenieurbau, Lärmschutz, Grunderwerb und Umwelt informieren.