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A 57: AS Krefeld-Oppum bis Bundesgrenze D/NL In Planung

Sechsstreifiger Ausbau zwischen AS Krefeld-Oppum und AK Kamp-Lintfort im Zuge eines ÖPP-Projekts

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Daten und Fakten

  • Gesamtlänge Erhaltung/Betrieb: 66,6 km
  • davon Ausbau: ca. 19,0 km
  • Vertragsdauer: 30 Jahre

Im Sommer 2019 wurde die DEGES beauftragt, den sechsstreifigen Ausbau der A 57 zwischen der Anschlussstelle (AS) Krefeld-Oppum und dem Autobahnkreuz (AK) Kamp-Lintfort sowie die Erhaltung und den Betrieb der Ausbauabschnitte und der anschließenden vierstreifigen Bestandsstrecke bis zur deutsch-niederländischen Grenze im Zuge eines ÖPP-Projektes zu realisieren.

Ausbauabschnitte (Betriebs-km): 

  • Ausbauabschnitt „Krefeld“: AS KR-Oppum bis AS KR-Gartenstadt (km 66,580 bis km 60,500)
  • Ausbauabschnitt „Kapellen“: AS KR-Gartenstadt bis AK Moers (km 60,500 bis km 54,800)
  • Autobahnkreuz „Moers“ (bei ca. km 54,800)
  • Ausbauabschnitt „Moers“: AK Moers bis AK Kamp-Lintfort (km 54,800 bis km 47,600)

Bestandsstrecke mit vier Fahrstreifen (Betriebs-km):

  • AK Kamp-Lintfort bis Bundesgrenze D/NL (km 47,600 bis km 0,000)

Umsetzung als ÖPP-Projekt

Das Projekt wird als ÖPP-Projekt im Rahmen eines Verfügbarkeitsmodells umgesetzt. Die Vertragsdauer soll 30 Jahre betragen. Der ÖPP-Auftragnehmer erhält als Vergütung Abschlagszahlungen während der Bauphase sowie ein Verfügbarkeitsentgelt über die gesamte Vertragsdauer. Das zu zahlende Entgelt richtet sich hierbei nach der Verfügbarkeit der Strecke und nach der Qualität der erbrachten Leistungen.

Verkehrsbedeutung

Als überregionale Autobahnverbindung von der deutsch-niederländischen Grenze über Städte wie Moers, Krefeld, Neuss und Dormagen bis nach Köln gilt die A 57 als wichtigste Verbindung der linksrheinischen Wirtschaftszentren und schafft durch ihre zahlreichen Verknüpfungen mit weiteren Autobahnen auch großräumige Anbindungen ins Ruhrgebiet, in den Großraum Düsseldorf und zum niederländischen Autobahnnetz.

Mit einem Verkehrsaufkommen von bis zu 120.000 Fahrzeugen pro Tag gehört die A 57 heute zu den stauträchtigsten Autobahnen in Nordrhein-Westfalen. Verkehrsprognosen zufolge wird diese Belastung je nach Autobahnabschnitt auf 75.000 bis 130.000 Fahrzeuge täglich bis zum Jahr 2030 ansteigen.

Zeitplan

DEGES erhält Planungsauftrag

Einleitung

Der Verkehr in Deutschland nimmt stetig zu. Durch Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen wird die Leistungsfähigkeit des Fernstraßennetzes gesichert. Um Strecken bei Bedarf an die gestiegenen Verkehrsmengen anpassen zu können, müssen enorme finanzielle Mittel aufgebracht werden. Die Ressourcen des Bundes sind jedoch begrenzt. Bereits seit über 15 Jahren gehen der Bund und private Unternehmen Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) ein, um Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland in hoher Qualität zu erhalten, zu erneuern und auszubauen.

Welche Vorteile hat eine Öffentlich-Private Partnerschaft?

Illustration Mann und Frau freuen sich mit Daumen hochDie Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen bringt eine Reihe von Vorteilen:

  • Der Bau bzw. Ausbau von großen Autobahnabschnitten wird schneller umgesetzt.
  • Die Bauausführung hat eine überdurchschnittlich hohe Qualität.
  • Der private Partner trägt Verantwortung für einen langen Zeitraum und richtet seine Arbeiten nach dem Lebenszyklus der Infrastruktureinrichtung aus.

Wie wird eine ÖPP-Vereinbarung geschlossen?

Illustration AusschreibungsunterlagenDie öffentliche Hand schreibt das Infrastrukturprojekt in einem europaweiten Vergabeverfahren aus. Nach Eingang der Erstangebote erfolgen Verhandlungen, und die Bieter geben ihr endgültiges Angebot ab. In der abschließenden Wirtschaft­lichkeits­untersuchung (aWU) wird das am besten bewertete Angebot mit dem konventionellen Vergleichsmaßstab (sog. Public Sector Comparator, PSC, der die Kosten des Vorhabens bei Realisierung allein durch die öffentliche Hand ausdrückt) verglichen. Nur wenn das ÖPP-Angebot mindestens ebenso wirtschaftlich ist wie die konventionelle Realisierung, erfolgt die Vergabe, und der ÖPP-Projektvertrag kommt zustande.

Was sind die Inhalte eines ÖPP-Vertrags?

Illustration Frau und Mann schütteln sich partnerschaftlich die HändeDem privaten Partner werden für einen genau festgelegten Streckenabschnitt die Planung, der Bau, die Erhaltung und der Betrieb übertragen. Die private Seite übernimmt ebenfalls einen Teil der Finanzierung des Projektes. Die Laufzeit eines ÖPP-Vertrags beträgt in der Regel dreißig Jahre.

Führt ein ÖPP-Projekt zur Privatisierung der Infrastruktur?

Illustration Bundesadler vor StraßeNein. Der Staat überträgt privaten Unternehmen Aufgaben, die zuvor von der öffentlichen Hand erledigt wurden. Der private Partner setzt das Projekt effizient um. Der als ÖPP realisierte Streckenabschnitt bleibt dabei über die gesamte Laufzeit des Vertrages und auch danach Eigentum des Bundes. Auch hoheitliche Aufgaben werden nicht übertragen (Ausnahme: Gebührenerhebung beim F-Modell, siehe „Wie wird ein ÖPP-Projekt finanziert?“).

Wie wird ein ÖPP-Projekt finanziert?

Das private Unternehmen finanziert einen Teil der Baukosten. In der Regel leistet die öffentliche Hand eine Anschubfinanzierung.

Illustration eine Hand reicht der anderen einen 100er ScheinSobald die Strecke in Betrieb genommen wird, erhält der private Partner von der öffentlichen Hand eine Vergütung. Diese Zahlungsverpflichtungen werden im Bundeshaushalt für die gesamte Vertragslaufzeit ausgewiesen und stellen somit keine verdeckte Staatsverschuldung und/oder Umgehung der Schuldenbremse dar.

Wie die Vergütung bemessen und auf welcher Grundlage sie bezahlt wird, hängt von der Art des ÖPP-Vertrags ab. Im Bundesfernstraßenbau gibt es hierfür drei verschiedene Grundmodelle.

Das A-Modell

Illustration Hände reichen sich GeldscheinBeim Ausbau-Modell (A-Modell) richtet sich die Vergütung für das private Unternehmen nach der Anzahl der Fahrzeuge, die nach Fertigstellung den Abschnitt nutzen. Die Grundlage der Vergütung ist die Lkw-Maut, die in Deutschland seit 2005 auf Autobahnen und seit 2018 auf Bundesstraßen erhoben wird.

Wenn bei Baustellen oder Qualitätsmängeln auf der Strecke Fahrstreifen gesperrt werden oder der Verkehr anderweitig beeinträchtigt wird, erfolgen Abzüge von der Vergütung.

Das V-Modell

Illustration Hände reichen sich GeldscheinBeim Verfügbarkeitsmodell (V-Modell) erhält der private Partner eine Vergütung dafür, dass die Strecke im festgelegten Umfang und vereinbarter Qualität für den Verkehr nutzbar ist.

Wenn baubedingt Fahrstreifen reduziert oder Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet werden müssen, reduziert die öffentliche Hand ihre Zahlungen.

Das F-Modell

Illustration Hände reichen sich GeldscheinDas F-Modell wurde benannt nach dem Fern­straßen­bau­privat­finanzierungs­gesetz.

Auf Grundlage des Gesetzes kann der private Betreiber für die Nutzung des Streckenabschnitts eine Gebühr von allen Verkehrs­teilnehmern einfordern. Das heißt, die Mautpflicht besteht beispielsweise auch für Pkw und Motorräder. Die Höhe der Maut wird durch die zuständige Landesbehörde festgelegt. Die Anwendung des F-Modells ist beschränkt auf Brücken, Tunnel und Gebirgspässe sowie auf mehrstreifige, autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen.

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Pressekontakt

Simone Döll

Simone Döll

Projekte Nordrhein-Westfalen,
Rastanlagen

Telefon: 0211 913491-44

E-Mail: presse@deges.de