Daten und Fakten
- Strecke: 8,1 Kilometer
- Verkehrsbelastung: 8.000 Kfz/24 h (Prognose 2030)
- Bauwerke: Neubau von zehn Brückenbauwerken
Projektbeschreibung
Die B 167 Ortsumgehung Finowfurt/Eberswalde ist eine überregionale, großräumige Straßenverbindung. Sie verbindet im grenznahen Raum zu Polen Frankfurt (Oder) mit den regionalen Zentren Seelow, Bad Freienwalde, Neuruppin und Kyritz. Der Neubau der B 167 Ortsumgehung Finowfurt/Eberswalde ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im vordringlichen Bedarf eingeordnet. Die DEGES ist verantwortlich für den Abschnitt 2, der von der der L 200 bis zur B 167 reicht.
Vorteile für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer
- Entlastung von Finowfurt und Eberswalde vom Durchgangsverkehr
- Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität in den Innenstädten
- Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Innenstädten
- Erhöhung der Verkehrsqualität und Verbesserung der Anbindungen der Städte und der Region an die Zentren im Umland sowie die Metropolregion Berlin
Zeitplan
Voraussichtlicher Beginn des Planfeststellungsverfahrens
Genehmigungsplanung
Erstellung der Genehmigungsunterlagen, Begründungen und begleitenden Berechnungen und Gutachten für das Planfeststellungsverfahren
Entwurfsplanung
Erstellung und Abstimmung des Vorentwurfs und „Gesehenvermerk“ durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Projektübernahme durch DEGES
Linienbestimmung
Projektstand
Derzeit wird die Entwurfsplanung erarbeitet. Dabei stellt die DEGES sämtliche Unterlagen zusammen, die zur haushaltsrechtlichen und fachtechnischen Prüfung in der Verwaltung erforderlich sind. Hierbei wird die linienbestimmte Variante technisch ausgestaltet. Darüber hinaus werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft geplant. Die Planung umfasst auch Brücken, wobei kreuzende Wege, Gewässer und die naturschutzfachlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Sind die technischen Details geklärt, wird eine Kostenberechnung aufgestellt und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ermittelt.
Nach Fertigstellung der Vorentwurfsunterlagen werden diese dem Land zur Genehmigung vorgelegt. Im Zuge der Genehmigung legt die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg den Vorentwurf dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vor. Ziel ist, dass der Vorentwurf durch das BMDV mit Gesehenvermerk bestätigt wird. Nach abschließender Genehmigung durch das Land erfolgt die Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen für die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens.
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