Die DEGES hat die Entwurfsplanung abgeschlossen und am 10. Oktober 2017 an das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelt. Das Ministerium prüft und genehmigt die technische Machbarkeit und Durchführbarkeit des Projektes. Nach erfolgter Genehmigung wird die Entwurfsplanung an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) weitergeleitet. Das BMVI bestätigt in einem sogenannten „Gesehenvermerk“, dass der vorgelegte Entwurf aus dem Straßenbauhaushalt des Bundes finanziert werden kann. Nachdem der Gesehenvermerk erteilt wurde, können die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren fertig gestellt werden. Die DEGES geht davon aus, dass der Antrag auf Planfeststellung im Dezember 2017 bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf gestellt wird.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Projekt:

A 40: Erweiterung der Autobahn inklusive Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp