Der Erörterungstermin ist regulärer Bestandteil eines Planfeststellungsverfahrens. Im Rahmen des Termins äußern sich die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, ebenso wie der Vorhabenträger. Auf der Grundlage der Unterlagen und Stellungnahmen wird die Bezirksregierung Düsseldorf die Entscheidung treffen, ob der Bau in der vorgeschlagenen Form genehmigt wird. Darüber hinaus kann sie im Planfeststellungsbeschluss Anpassungen oder Auflagen erlassen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Projekt:

A 40: Erweiterung der Autobahn inklusive Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp