Am 4. März 2019 endete die Frist, um gegen den Beschluss zu klagen. Beim Bundesverwaltungsgericht ist keine Klage eingegangen. Dadurch ist der Beschluss jetzt rechtskräftig und es besteht vollziehbares Baurecht. „So sieht es aus, wenn man aufs Tempo drückt für schnelleres Vorankommen in NRW“, sagt NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst. Nachdem nun die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind, gilt es, auf dieser Grundlage die Ausschreibungsunterlagen für die Baumaßnahmen zu erstellen. Vorgezogene bauliche Maßnahmen – hierzu gehören Leitungsverlegungen, die Herstellung von Baustellenzuwegungen, die Kampfmittelsondierung und die Erstellung von Entwässerungsanlagen – werden nun schnellstmöglich realisiert. Vorgesehen ist, hier ab Sommer 2019 mit den Arbeiten zu beginnen. „Das bisher vorgelegte Tempo ist für uns Verpflichtung und Ansporn zugleich“, sagt DEGES Bereichsleiter Dr. Udo Pasderski. Bereits drei Jahre nach Baubeginn der Rheinbrücke sollen auf dem neuen, südlichen Überbau pro Fahrtrichtung drei Fahrstreifen – bisher sind es zwei Fahrstreifen je Richtung – zur Verfügung stehen. Dies führt durch die Entspannung der Verkehrssituation zu einer nachhaltigen Entlastung für Pendler und die regionale Wirtschaft.

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A 40: Erweiterung der Autobahn inklusive Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp