Verkehrsminister Hendrik Wüst dazu: „Die A 40 ist die Lebensader im Ruhrgebiet. Alles, was schneller geht, ist eine gute Nachricht für alle Pendler“. Die DEGES begrüßt die in Aussicht gestellte Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der Rheinbrücke Neuenkamp und den Ausbau der A 40. Die schnelle Bearbeitung durch das Regierungspräsidium Düsseldorf, der intensive und konstruktive Dialog mit Anwohnern und Öffentlichkeit im Vorfeld des Verfahrens sowie die engagierte Zusammenarbeit der an der Planung beteiligten Partner haben dieses Ergebnis ermöglicht. Im Dezember 2017 hatte die DEGES im Auftrag des Landes gemeinsam mit Hendrik Wüst die Antragsunterlagen an Düsseldorfs Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher zur Prüfung übergeben. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist bei der A 40 die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde und führt das Planfeststellungsverfahren durch. Wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, erfolgt im nächsten Schritt die Offenlage. Damit liegt das Projekt im ambitionierten Zeitplan. Ob die DEGES den Bau der Brücke wie geplant 2019 ausschreiben kann, hängt nun davon ab, ob nach der öffentlichen Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Regierungspräsidium Düsseldorf Klage erhoben wird. Wenn keine Klage erhoben wird und damit im ersten Halbjahr 2019 vollziehbares Baurecht vorliegt, kann die Ausschreibung 2019 erfolgen und der Bau des ersten Brückenbauwerks 2020 beginnen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Projekt:

A 40: Erweiterung der Autobahn inklusive Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp